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E 2801 (1968/84)98 Dossier W. 45.
ERBLOSE VERMÖGEN - LES BIENS EN DESHÉRENCE 3
ERBLOSE VERMÖGEN - LES BIENS EN DESHÉRENCE 3
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE (
deutsch
français
italiano
english):
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Weitere Ergänzungen zur Frage der erblosen Vermögen. Vgl. auch dodis.ch/27638 und dodis.ch/27641.
Im Allgemeinen bietet das Dossier wenig Neues. Einzelne Fälle werden genannt, in denen um Rat gefragt wird.
Was den "Fall Polen" angeht, so gibt es noch zwei interessante Bemerkungen: Einerseits bemerkt Herr Minister W. Stucki in seinem Brief vom 6.2.1950 an Herrn Minister Zehnder (Chef der Politischen Angelegenheiten) auf S. 2, dass sich das Washingtoner Abkommen "ausdrücklich auf Deutschland in seinen Grenzen von Ende 1937 [bezieht], d.h. auch auf Gebiete, die heute von Polen beansprucht und besetzt sind."
Herr Zehnder antwortet darauf wie folgt im Brief vom 10.3.1950:
"Im Briefwechsel betreffend das polnische herrenlose Gut wird der Territorialbereich des Abkommens mit Polen im Rahmen der Grenzen von 1939 umschrieben. Eine Kollisionsgefahr besteht somit nicht."
In der Notiz für Herrn Minister W. Stucki wird auf S. 2 nochmal ausdrücklich auf den Widerstand der Banken gegen den "Versuch, das Problem einer Lösung näher zu bringen", hingewiesen.
Ein Exposé der Schweizerischen Verrechnungsstelle erwähnt Barrengold im Wert von rund Fr. 10 000.-, dessen Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Das Gold sei für "Unbekannt" eingelagert worden.
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Weitere Ergänzungen zur Frage der erblosen Vermögen. Vgl. auch dodis.ch/27638 und dodis.ch/27641.
Im Allgemeinen bietet das Dossier wenig Neues. Einzelne Fälle werden genannt, in denen um Rat gefragt wird.
Was den "Fall Polen" angeht, so gibt es noch zwei interessante Bemerkungen: Einerseits bemerkt Herr Minister W. Stucki in seinem Brief vom 6.2.1950 an Herrn Minister Zehnder (Chef der Politischen Angelegenheiten) auf S. 2, dass sich das Washingtoner Abkommen "ausdrücklich auf Deutschland in seinen Grenzen von Ende 1937 [bezieht], d.h. auch auf Gebiete, die heute von Polen beansprucht und besetzt sind."
Herr Zehnder antwortet darauf wie folgt im Brief vom 10.3.1950:
"Im Briefwechsel betreffend das polnische herrenlose Gut wird der Territorialbereich des Abkommens mit Polen im Rahmen der Grenzen von 1939 umschrieben. Eine Kollisionsgefahr besteht somit nicht."
In der Notiz für Herrn Minister W. Stucki wird auf S. 2 nochmal ausdrücklich auf den Widerstand der Banken gegen den "Versuch, das Problem einer Lösung näher zu bringen", hingewiesen.
Ein Exposé der Schweizerischen Verrechnungsstelle erwähnt Barrengold im Wert von rund Fr. 10 000.-, dessen Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Das Gold sei für "Unbekannt" eingelagert worden.
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