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BAR E 7160-01(-)1979/37/, 8
Dossier 11, 013 (BB über erblose Vermögen)
ERBLOSE VERMÖGEN - LES BIENS EN DESHÉRENCE 5
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Dokumente zum Bundesbeschluss (BB) über erblose Vermögen.


2 grundsätzliche Dokumente: 1. Vorentwurf vom 3.12.1957 zum Bundesgesetz über die in der Schweiz befindlichen Vermögen politisch, rassisch oder religiös verfolgter Ausländer oder Staatenloser. Und Bundesbeschluss vom 17.7.1959 über die in der Schweiz ...


Zusammenfassender Bericht über die Besprechung vom 12.9.1955 in Sachen "erblose Vermögen"
Anwaltsverbände, die Schweizerische Bankiervereinigung, diverse Versicherungsgesellschaften und der Israelitische Gemeindebund wurden konsultiert, um die Bedürfnisfrage zu klären. => widersprechende Ansichten.

Brief der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 11.4.1959 an Herrn Bundesrat Dr. F. T. Wahlen, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Die Bankiervereinigung wehrt sich vehement gegen so einen Beschluss, "da der vorgesehene Erlass einen schwerwiegenden Eingriff in unsere Rechtsordnung bedeuten und die Interessen der Banken und vor allem ihrer Kunden erheblich verletzen würde." (S. 1)
Zudem erachtet sie das Problem als "in seiner praktischen Bedeutung allerdings erheblich überschätzt".
Sie sieht als unerwünschte Nebenwirkung "Enteignungen des rechtmässigen Eigentümers". (S. 5 & 6)
Als Hauptproblem sieht sie die fragwürdige Verfassungsmässigkeit des Gesetzesentwurfs, Rechtsverletzungen und deren Folgen für die Banken:
"Schon die mit dem Washingtoner Abkommen, der deutschen Enquête und dem Ausnahmegesetz über die sog. Raubgüter erfolgten Rechtsverletzungen haben sich auf unseren Berufsstand sehr nachteilig ausgewirkt,..." (S. 13).

Die Schweizerische Verrechnungsstelle wehrt sich gegen die ihr zugedachte Aufgabe als Meldestelle (wesensfremde Aufgabe, Kostenfrage).
Auszug aus dem Protokoll der 9 Direktionssitzung vom 28.4.1959
und
Orientierung des Verwaltungsausschusses vom 18.8.1959

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement an den Bundesrat, 17.7..1959
Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Konferenzen mit dem Israelitischen Gemeindebund, der Schweizerischen Bankiervereinigung und dem Verband schweizerischer Lebensversicherungs-Gesellschaften. 1. Bedürfnisfrage, 2. Die Ermittlung der erblosen Vermögen, Vorarbeiten, Meldepflicht, Meldestelle (SVst).
Zitat (interessant im Vergleich mit dem nächsten Dokument):
"Ferner lässt sich kaum bestreiten, dass es nun - 15 Jahre nach Kriegsschluss - nicht mehr zu früh ist, möglichste Gewissheit über die bis jetzt nicht an ihre Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger gelangten Vermögen zu schaffen..." (S. 6/7).

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Handelsabteilung an den Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, 4.8.1959
Besonders die Frage, ob die Verrechnungsstelle als Meldestelle geeignet ist.
Zitat (vgl. oben): "...trotzdem scheint es uns nicht tunlich zu sein, 14 Jahre nach Kriegsende für diese erblosen Vermögen in der Schweiz eine besondere Liquidationsregelung aufzustellen." (S. 1)

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Handelsabteilung an den Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, 16.5.1962
"Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4.5.1962 den vom Justiz- und Polizeidepartement vorgelegten Entwurf zu einem Bundesbeschluss über [...] samt der dazugehörigen Botschaft genehmigt." (S. 1)

Artikel im "Bund" vom 25.9.1967 über die herrenlosen Vermögen in der Schweiz.
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