Language: ns
1943-30.9.1944
PA/AA; R 109491; Ha Pol III Portugal 20/1, Wolfram-Lieferungen aus Portugal und Verschiedenes, teilweise geheim, 4/1943-9/1944
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur: PA/AA R 109491



Dossiertitel: Ha Pol III Portugal 20/1, Wolfram-Lieferungen aus Portugal und Verschiedenes, teilweise geheim, 4/1943-9/1944
Umfang: ca. 250 Bl.
Kurzbeschrieb:
Berichte betr. neues Wolframabkommen vom 21.4.1943 (für die Zeit 1.4.43-28.2.44), betr. portugiesische Warenlieferungen (z.B Ölsardinen) nach Deutschland und ihre Bezahlung durch Kompensationslieferungen oder Bardevisen resp. Gold über die Schweiz.

Einzelne Dokumente:

Aufzeichnung Wiehl (Dir. Ha Pol.) für RAM betr. neues Wolframabkommen, 24.4.1943


"Das neue Wolframabkommen, das für die Zeit vom 1.3.1943 - 28.2.1944 Gültigkeit hat, ist am 21. April in Lissabon abgeschlossen worden. Es ist auf der Grundlage aufgebaut, das uns die gesamte Eigenproduktion und von der sog. freien Produktion, d. h. derjenigen, die weder aus deutschen noch aus englischen Minen stammt, die Hälfte zukommen soll. Da die deutsche Eigenproduktion für die Vertragszeit mit 1200 t und die sogenannte freie Produktion mit etwa der gleichen Menge angenommen werden kann, würde uns der Bezug von mindestens 1800 t gesichert sein. In der Tat können wir aber mit höheren Bezügen rechnen, weil durch getarnte Zukäufe die Eigenproduktion künstlich erhöht werden kann und weil wir Aussicht haben, in Verbindung mit beabsichtigten Waffengeschäften zusätzliche 200-300 t neben den Bezügen aus dem Wolframabkommen zu erhalten. Das Ziel unserer Verhandlungen, uns den Bezug von 2000-2100 t zu sichern, ist somit erreicht."
Die Gesandtschaft sei aber angewiesen worden, deutsche Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen, weil Lissabon sich der Feindseite angenähert habe (s. folgendes Stück).

Geheimtelegramm Wiehl an Gesandtschaft Lissabon betr. neues Wolframabkommen, 24.4.1943


"Wolframabkommen ist [...] unbefriedigend, weil es hinsichtlich der Verteilung des in Portugal aufkommenden Wolframs uns ungünstiger behandelt als das alte Wolframabkommen, insoweit also einen Rückschritt bedeutet. Die Feindmächte haben es verstanden, sich einen grösseren Anteil an Wolfram aus dem sogenannten freien Sektor zu sichern als ihnen bisher hieraus zugeflossen ist. Wir sind hierdurch in die unbequeme und nicht ganz unbedenkliche Lage gedrängt worden, mehr denn je auch auf anderem als dem offiziellen Wege unsere Wolframbedürfnisse zu befriedigen."

Telegramm VLR Rüter an Deutsche Botschaft Bern, Mai 1943, betr. Schweizer Ladung auf portugiesischen Schiffen


Bemerkung: Die Schweiz wickelte ihre Ausfuhren nach Übersee fast ausschliesslich über portugiesische Häfen ab.
"Schweizer Vertreter in Lissabon hat gebeten, 400 Tonnen schweizer Waren mit portugiesischem Dampfer 'Colonial' nach Lourenco Marques mit weiterer Feindbestimmung zu genehmigen und zuzustimmen, dass wegen Frachtersparnis die Colli mit Lourenco Marques statt Bombay signiert werden. Marineattaché Lissabon ist beauftragt worden, Wunsch abzulehnen und schweizer Vertreter darauf zu verweisen, dass Schweiz entsprechende Anträge in Berlin stellen muss. Bemerke dazu, dass Portugal entsprechenden Antrag nicht gestellt hat und dass schweizer Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden würde, weil wir keine Veranlassung haben, schweizer Erzeugnisse nach Feindländern auf von uns gesicherten portugiesischen Schiffen befördern zu lassen."

Vermerk LR Schüller über Ressortbesprechung am 19.6.1943 betr. Portugal


[Für Team Absetzbewegungen:]
"4. Aufkauf von Devisen in Portugal. Fall Rohrbach-Staffelt. G. R. Eckert erklärte zur Verhaftung von Rohrbach (Inhaber der Firma Cosmos, Antwerpen), dass dieser den Auftrag hatte, Brillanten und Schmuckgold in Portugal zu verkaufen und den Erlös über die Gesandtschaft nach Madrid abzuführen. Es wären bei ihm 300.000 Esc. und eine grössere Menge Brillanten beschlagnahmt worden. Diese Transaktionen hängen zusammen mit der Tätigkeit des R. R. [Regierungsrates] Staffelt und seien auch Herrn Bernhardt bekannt. Zum Fall Staffelt bemerkte M. R. Kadgien, dass diesem jegliche Devisengeschäfte im Ausland inzwischen streng verboten seien und er sich lediglich mit Devisenfahndung und Verfolgung von Schwarzkäufern innerhalb Frankreichs zu befassen habe. Sollte diese Weisung nicht eingehalten werden, so werde der Vierjahresplan unnachsichtlich vorgehen."
Teilnehmer an der Ressortbesprechung waren VLR Sabath, GR Eckert und LR Schüller vom AA, MR Kadgien vom VP, ORR Koppelmann vom RWM und ORR Lange vom REM.

Vermerk VLR Sabath über Ressortbesprechung im AA über Wirtschaftsbeziehungen zu Portugal und insbesondere über das neue Wolframabkommen, 17.1.1944


An Kosten sind zu decken für Ölsardinen und Wolfram 56,4 Mio RM, von denen allein 22 Mio. RM für Sonderausgaben auf dem Wolframgebiet vorgesehen sind (Schwarzkäufe?). Augenblickliche Verschuldung gegenüber Portugal beträgt 20 Mio. RM "und kann hoffentlich weiter durchgehalten werden. Der Vertreter des Vierjahresplans behält sich die Stellungnahme zu der Frage der Goldabgabe vor." (Randnotiz: "nach Klärung beantragt").
"III. Zum Schluss stellte VLR. Sabath zur Erörterung, wie die Überweisungen nach Portugal beschleunigt werden könnten. Bei der Bedeutung des Wolframaufkaufs müssen die Mittel in Lissabon stets rechtzeitig zur Verfügung stehen. Auch fehle noch die Entscheidung über den Antrag der Gesandtschaft, ihr ein Golddepot in der Schweiz zur Verfügung zu stellen. Der Vertreter des Vierjahresplans [lt. Anwesenheitsliste Referent Dr. Roethe] hielt letzteres für schwer durchführbar, weil es mit der grundsätzlichen Weisung, keine Golddepots ins Ausland zu legen, im Widerspruch stände. [Randnotiz: "abgelehnt 409 g"] Die letzte Entscheidung sei jedoch noch nicht getroffen."
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