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1.9.1931-12.1.1932
UBS AG Basel. 720. Verwaltungsratsprotokolle der Basler Handelsbank
Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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[Folgende Daten betreffen die Wahrnehmung der Ereignisse nach der deutschen Bankenkrise im Sommer 1931.]

Verwaltungsratsprotokoll vom 1.9.1931


"Allgemeiner Situationsbericht.
Infolge der sich im Laufe dieses Sommers immer mehr verschärfenden Weltwirtschaftssituation hat sich die Direktion veranlasst gesehen, seit Ende April dieses Jahres einen ganz bedeutenden Abbau der Engagements im allgemeinen durchzuführen und speziell unserer Engagements in Deutschland, in Oesterreich und Ungarn.
Die von uns und unseren Sitzen getätigten Leihgeldergeschäfte sind successive hereingenommen worden, sodass es uns gelungen ist, trotz starker Rückzahlungen an unsere Leihgeldgeber ohne Inanspruchnahme der Schweizerischen Nationalbank, einen Kassabestand von Fr. 30 bis 35 Millionen zu unterhalten, unter gleichzeitiger Reduktion der unter das internationale Stillhalteabkommen fallenden Anlagen in Deutschland (Leihgelder, Rembourskredite und Bankguthaben) von Fr. 141.600.000.- per 30.April auf ca. Fr. 71.600.000.- per 15.August 1931, d.h. um 50%.
Wir haben nach Bekanntwerden des Entscheides der unter dem Präsidium von Herrn Wiggin, Präsident der Chase National Bank in New York, in Basel stattgefundenen Stillhalteverhandlungen entschlossen, uns diesem Abkommen anzuschliessen".
Es folgen die Erläuterungen des Abkommens.
[...] "Die von ausländischen und schweizerischen Tageszeitungen gebrachten Nachrichten wonach neben Amerika und England auch die Schweiz Grossbeträge von Deutschland zu fordern habe, rief eine Baisse in den schweizerischen Bankaktien hervor, welche sich auf sämtliche Grossbanken-Aktien erstreckte und die sehr wesentliche Kursabschläge zeitigte, Während die Börsenberichte dahin lauteten, dass Ende Juli die Mehrzahl der schweizerischen Grossbanken zu einer kräftigen Intervention geschritten sei, hatte sich die Basler Handelsbank darauf beschränkt, gegen Aufnahme kleinerer Aktienposten kursregulierend mit kräftiger Tendenz nach unten, einzugreifen, nachdem indessen der Kurs der Handelsbank-Aktien am 31. Juli auf 585/588 gesunken ist, war nunmehr auch für die Handelsbank der Zeitpunkt zur Intervention gekommen, da, falls nicht eingegriffen, die Gefahr bestand, dass die verschiedenen Tendenz-Meldungen, vor allem auch des Platzes Paris, zur Beunruhigung der Kundschaft und dadurch zu starken Abzügen führen müssten. Hierzu konnte weiter die Möglichkeit treten, dass das Akzept der Bank in der Qualität sinken und nicht mehr schlang genommen würde, was neben den Depotabhebungen eine weitere Liquiditätsverschlechterung mit sich bringen müsste. Eine, insofern sich eine solche überhaupt notwendig erweisen, sollte, kräftige Intervention, um den Kurs der Aktien zu halten, liess sich daher nicht umgehen und liegt im wohlverstandenen Interesse der Bank und ihrer Aktionäre". [VR beschliesst, dass BHB-Aktien über die Verwaltungsaktien-Gesellschaft Birsfelden gekauft werden sollten]

Verwaltungsratsprotokoll vom 2.10.1931.


[Kredit und Industriebank Glarus. Es handelt sich dabei um eine Konzerngesellschaft der BHB. Um ihr den Kauf von weiteren Aktien der BHB zu ermöglichen, übernimmt die Kredite der Gesellschaft die auf ihren Namen lauten] "Damit würde die Kredit- und Industriebank auch in die Lage versetzt, diejenigen Aktien der Basler Handelsbank aufzunehmen, welche bisher zum Zwecke der Vermeidung eines überstürzten Kursabbaues die Verwaltungs-A.G. aufgenommen hat. Da diese letzter nur ein Kapital von Fr. 1½ Millionen besitzt und ihre über das Kapital hinausgehenden Bedürfnisse nur durch Kreditaufnahme bei der Basler Handelsbank befriedigen kann, würde sich naturgemäss die Kredit- und Industriebank mit einem Aktienkapital von Fr. 10'000'000.- und einem Obligationenkapital von Fr. 15'000'000.- hiefür wesentlich besser eignen, da bereits ein ansehnlicher Posten Aktien der Basler Handelsbank (rund 17,500 Stück) aufgenommen werden musste und überdies die Wahrscheinlichkeit besteht, dass noch weitere aufgenommen werden müssen, sofern die bisher von der Verwaltungs-AG. Im Interesse der Basler Handelsbank beschlossene Kurs-Intervention fortgesetzt werden soll". [...] "Entweder die Aktien der Basler Handelsbank werden sich selbst überlassen, ohne dass an der Börse für sie interveniert wird. In diesem Falle ist aller Voraussicht nach mit einem raschen Kurssturz zu rechnen, von dem man nicht weiss, wo er enden wird. Da sämtliche übrigen schweizerischen Grossbanken-Aktien von ihren Instituten direkt oder indirekt unterstützt werden, so ist zu befürchten, dass bei einem solchen Verhalten allgemein der Eindruck entstehen würde, dass die Basler Handelsbank unter der Ungunst ihrer Verhältnisse besonders stark leide. Das könnte leicht zur Folge haben, dass ihr die geliehenen Gelder entzogen und ihr auch die Titeldepots abverlangt würden, ergänzt durch eine Declassierung ihres Acceptes, was eine vollständige Lahmlegung ihres Geschäftes bedingen könnte, also einen Schaden, der weit erheblicher wäre, als ein eventueller Verlust auf Aktien, die durch Intervention erworben worden sind. Dieser Auffassung ist besonders die Direktion und aus diesem Grunde war auch die Verwaltungs-A.G. bisher bestrebt, im Interesse der Basler Handelsbank den Kurs ihrer Aktien ungefähr auf derselben Höhe zu erhalten, wie die andern schweizerischen Grossbanken mit demselben Kapital, also z. B. Eidgenössische Bank und Schweizerische Bankgesellschaft".
[VR bespricht was geschehen würde, wenn man sich der Intervention enthalte]
"Dies umsomehr, als wenn es nicht gelingen sollte, die Aktien später wieder an Käufer abzusetzen, immer noch der Ausweg einer Interessengemeinschaft oder Fusion mit einem andern Institut übrig bliebe, welche ohne weiteres eine Amortisierung der erworbenen Aktien gestatten würde. Speziell auch die dem Verwaltungsrat angehörenden Bankenvertreter sprechen sich dahin aus, dass ein Fallenlassen des Kurses der Aktien der Basler Handelsbank, namentlich solange sämtliche übrigen Grossbanken ihre Aktien stützen, eine Gefahr für den Kredit der Basler Handelsbank bedingen würde, die unter allen Umständen vermieden muss".[VR beschliesst Intervention]

Verwaltungsratsprotokoll vom 30.10.1931


[...]"Kredit- und Industriebank, Glarus. Es wird Kenntnis gegeben, dass in den letzten Tagen keinerlei Zukäufe in Aktien Basler Handelsbank mehr erforderlich waren, sodass der Markt sich selbst überlassen werden konnte. Vorsorglicherweise wird trotzdem beschlossen, durch die Kredit- und Industriebank vorerst weitere Stück 2.500 Aktien zu pari, also total bis zu Stück 22,500 aufzunehmen, insofern dies die Verhältnisse erfordern sollten".[...]
[...]
"Herr A.Morel-Vischer gibt Aufschluss über das Total der Kreditbenützungen (Accepte, Kontokorrenkredite, Leihgelder in Schweizerfranken und fremde Valuten) per 31.12.1930, 31.März 1931, 30.Juni 1931, 31.Juli 1931 und 30.September 1931, unter jeweiligem Hinweis auf die deutschen Engagements, welche seit 31.März 1931 um ca. Fr. 125 Millionen zurückgegangen sind. Das Total der Kredite ist von Fr. 502.927.000.- auf Fr. 311.795.000.- gesunken".
Kredit- und Industriebank, Glarus. Auf Grund unserer Offerte vom 8.Oktober 1931 wurden uns sämtliche noch ausstehenden, auf Namen von Privaten lautenden Stück 29 Aktien der Kredit- und Industriebank zum Preise von
Fr. 4.000.- zuzüglich Stückzinsen zu 5% auf dem einbezahlten Betrag vom 31.Dezember 1930 bis zum Tage der Abtretung unter Abzug des nicht einbezahlten Betrages von Fr.3.200.- also zu
Fr. 800.- pro Aktie plus Stückzinsen
cediert, sodass sich nunmehr das ganze Aktienkapital der Kredit- und Industriebank von 2.500 Aktien im Besitze der Basler Handelsbank befindet".
[...]
"Obligationen der Basler Handelsbank. Mit Rücksicht auf die eingetretene langsame Versteifung langfristiger Anlagesätze haben wir uns veranlasst gesehen, ähnlich wie andere Grossbanken, den 3 1/2 % Typus für unsere Kassa-Obligationen wieder zu verlassen und zum 4 % Typus überzugehen".

Verwaltungsratsprotokoll vom 29.12.1931


Effektentrust, Vaduz.

"Der Verwaltungsrat nimmt zustimmend Kenntnis, dass sich die Kredit- und Industriebank, Glarus, an der Gründung dieser mit einem Kapital von Fr. 4.500.000.- auszurüstenden Gesellschaft mit 1/3, d.h. Fr. 1.500.000.- beteiligt hat, unter der Voraussetzung, dass die beiden übrigen Drittel zu gleichen Teilen von zwei befreundeten Zürcher Grossbanken (SBG und EIBA) übernommen werden, bzw. von durch sie kontrollierten Untergesellschaften derselben"...

Verwaltungsratsprotokoll vom 12.1.1932


[Bank versucht den Abzug der Depotgelder zu verhindern] Depositenbüchlein. Im Laufe des Monats August (1931) hatten wir beschlossen, künftig für Depositenbüchlein den Art 4 der Bestimmungen wie folgt zu fassen:
4. Der zulässige Höchstbetrag für Einlagen beträgt Fr. 20.000.-. Bar-Rückzahlungen bis Fr. 2.000.- während eines Zeitraumes von 30 Tagen werden sofort geleistet; bei höheren Beträgen kann eine Kündigung von 1-2 Monaten verlangt werden".
Zins: 3%
"Wir haben nunmehr beschlossen, neben den vorerwähnten Depositenbüchlein auch Einlagehefte auszugeben, mit der Bestimmung, dass von den Guthaben seitens des Einlegers bis Fr. 500.- innert 30 Tagen ohne Kündigung und höhere Beträge gegen eine dreimonatliche Kündigung abgehoben werden können, indem wir die Verzinsung dieser Einlagehefte bis auf weiteres auf 3 1/2 % festgesetzt haben".[...]
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30 - CIE: Banques

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Banque commerciale de Bâle

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