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1943-1944
BArch Berlin; R 3101, 3648; HPA-Protokolle 1943-1944
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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- folgende HPA-Protokolle [Handelspolitischer Ausschuss] liegen als KOPIEN vor, wenn sie die Schweiz betreffen oder andere wichtige handelspolitische Fragen. Die übrigen (nicht kopierten Protokolle) liegen als Mikrofichen vor. [siehe auch Liste der HPA-Protokolle unter der enstprechenden Organisation]


* Sitzung des HPA vom 11.1.1943 (Nr. 34):


Man will keinen Bruch mit Schweiz, eine Verlängerung des alten Abkommens ist wegen der feindlichen Propaganda unerwünscht: bevorzugt wird ein modus vivendi (worin v.a. die Ausführung der alten Wehrmachtsbestellungen sichergestellt werden sein sollen).
über eine Kohlenverteilungsstelle in Basel [?]. Dies sei den Schweizern bereits angekündigt worden.
Eventuell (je nach Verhandlungsverlauf) muss Transit von/nach Schweiz gesperrt werden: Man soll bei Italien abklären, ob sie betr. Schweizer Transit durch Italien irgendwelche Zusagen gemacht hätten.


* Sitzung des HPA vom 18.1.1943 (Nr. 35):


Über Verhandlungsabbruch mit der Schweiz; betr. Kohlenlieferungen.


* Sitzung des HPA vom 21.1.1943 (Nr. 36):


Über Kohlenverteilungsstelle.


* Sitzung des HPA vom 25.1.1943 (Nr. 37):


Man sehe, dass den Schweizern der vertragslose Zustand ungelegen sei.
Über das deutsche Memorandum.
Das RWM hat bisher Devisenbescheinigungen im Betrag von 1,2 bis 1,3 Mia Fr. ausgestellt; diese seien aber noch nicht alle ausgeschöpft worden.
Über die Kohlenverteilungsstelle.
Wegen der Kreditverweigerung der Schweizer bei Alulieferungen: -> Tonerde soll in Deutschland und abhängigen Staaten verarbeitet werden.


* Sitzung des HPA vom 6.2.1943 (Nr. 38):


Chef Rü Amt: es sei für die deutschen Aufträge notwendig, dass die Schweiz mindestens 90'000 statt nur der zugesagten 50'000 t Kohlen erhalte (monatlich). Er will die Kohlen- mit den schweizerischen Lieferungen koppeln.


* Sitzung des HPA vom 13.2.1943 (Nr. 39):


Über das Aide-Mémoire der Schweizer vom 9.2.1943. Besprechung einer Antwort.


* Sitzung des HPA vom 5.3.1943 (Nr. 40):


Es sind bereits für 1,4 Mai Fr. Devisenbescheinigungen ausgestellt worden. Das OKW soll abklären, welche Aufträge wichtig sind [?].


* Sitzung des HPA vom 9.3.1943 (Nr. 41):


Bereitstellung von Franken für ungarische Bestellungen von Werkzeugmaschinen.


* Sitzung des HPA vom 11.3.1943 (Nr. 42):


Gemäss Speer: Hitler habe gesagt, man solle Angelegenheit mit der Schweiz nicht auf die Spitze treiben.
Beilage Entwurf Memorandum an Schweiz.
Man soll Schweiz (nur auf Nachfrage) informieren, dass die Verschuldung bei 1,2 Mia. Fr. liege und dass an neue Bestellungen von ca. 0,5 Mia Fr. gedacht sei.


* Sitzung des HPA vom 18.3.1943 (Nr. 43):


Über die früher (Herbst 1942) aufgeworfene Frage der Aufhebung der deutschen Zölle (mit Wunsch, andere Länder sollen dies auch tun). Antworten der anderen Ländern (eher negativ). Schweiz: lehnt autonome Änderung ihrer Zölle ab.
Man beschliesst: Deutsche Massnahme des Zollabbaus würde zu Preissteigerungen der Verkaufspreise im Ausland führen [?] und würde damit das Clearing belasten. Plan wird vorläufig fallengelassen.


* Sitzung des HPA vom 23.3.1943 (Nr. 45):


Goldlieferungen im Zusammenhang mit Rumänien und Schweiz.


* Sitzung des HPA vom 30.3.1943 (Nr. 47):


Bulgarien (Clearing)
Schweiz: Auf Wunsch Rü Amt soll Verkoppelung der Schweizer Lieferungen mit den deutschen Gegenlieferungen angestrebt werden.


* Sitzung des HPA vom 7.4.1943 (Nr. 48):


Handel mit Spanien: Deutschland hat gegen Hinterlegung von Schweizer Franken in der Schweiz einen Pesetenkredit bekommen.


* Sitzung des HPA vom 10.4.1943 (Nr. 49):


Hemmen meint, Kreditgrenze könne auf 1,4 Mia Fr. gesetzt werden. Schweizer würden vom Zürcher, nicht Berliner Verrechnungsstand ausgehen; "sie haben die Auszahlungsfristen wahrscheinlich gerade zu dem Zweck dazwischengeschaltet, um durch den wesentlich niedrigen Züricher Saldo den Engländern gegenüber gedeckt zu sein". Reichsbankrat Hinz meint, es werde sich herausstellen, ob diese Sichtweise eintrete. In den nächsten Tage werde das deutsche Debet in Berlin 850 Mio Fr. übersteigen.
HPA grundsätzlich für Koppelung der Lieferungen. "Es muss jedoch durch vorsichtige Formulierung dafür gesorgt werden, dass dieser Grundsatz bei etwaiger kriegsbedingter Kürzung unseres Kohlenexportes nicht gegen uns ausschlägt; [...]."
Man will Abkommen bis Ostern.
"Die von uns angekündigte Erhöhung unserer Kohlenpreise soll auch weiterhin vertreten werden, doch ist der schweizerische Gegenvorschlag (Gewährung eines zusätzlichen Privatkredits mit Bundesgarantie etwa in Höhe der beabsichtigten Preiserhöhung gegen Ausstellung von Bezugscheinen über Nachkriegslieferungen von Kohle oder anderen Waren) immerhin in Erwägung zu ziehen, wobei indessen Preisbindungen zu vermeiden sind."

* Sitzung des HPA vom 20.4.1943 (Nr. 51):


Hemmen berichtet über Verhandlungen: bisher keine Verständigung. "die Schweiz möchte anscheinend die Bindungen rüstungswirtschaftlicher Art verringern und ihre Wirtschaft von der Rüstungsindustrie mehr auf Friedensindustrie umstellen."
Neue Kreditangebote sind nicht zu erwarten (nur Fazilitäten mit längeren Lieferfristen). Dazu Kohlenkredit. Details siehe dort...
Schweiz hat am 9.4.1943 eine Ausfuhrkontingentierung eingeführt. Warenausfuhr von 1943 soll auf 80% von 1942 gesenkt werden.
Schweizer Forderungen für Eisen und Kohle. Sie verlangt auch Verlängerung des Septemberprotokolls [Compensation Deal] für Ausfuhr an die Feindstaaten auf ein Jahr.
"Hemmen hält den von der Schweiz angebotenen Kohlenkredit von 100 Mio sFrs im Jahr für ungenügend und die in Aussicht genommene Handhabung der Ausfuhrkontingentierung vom Standpunkt unserer grundsätzlichen Auffassung für untragbar." Die Einzahlungen in Berlin hätten die Grenze von 850 Mio Fr. überschritten. Er schlägt Übergangsregelung vor (genauer Inhalt siehe dort... Wird vom HPA angenommen.


* Sitzung des HPA vom 24.5.1943 (Nr. 55):


Hemmen fällt wegen ernsthafter Krankheit aus. Wiehl interimistisch Leiter der Verhandlungen.
Man überlegt sich (Vorschlag Reichsministerium für Bewaffnung und Munition), ob die gesamte Ausfuhr der Schweiz unter Geleitscheinpflicht gestellt werden soll.
"Hiermit erledigt sich eine Anregung von Staatsekretär Landfried zu einem schärferen Vorgehen gegen die Schweiz, da diese Anregung von der Voraussetzung abhängig gemacht worden war, dass auch das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition jetzt ein schärferes Vorgehen gegen die Schweiz für angezeigt hielte."
Falls kein Verhandlungsergebnis erzielt werden kann, sollen Druckmittel überlegt werden: Geleitscheinsperre (Einverständnis Italien einholen). "Die Sperre der Zufuhr, der Italien voraussichtlich weniger leicht zustimmen wird, soll erst in zweiter Linie in Betracht gezogen werden." In letzter Linie soll Sperre der Kohlelieferungen erwogen werden, "weil Italien wegen seines Interesses an dem ungehinderten Kohlentransit voraussichtlich hiergegen Bedenken erheben wird und auch unsere Strombezüge aus der Schweiz gefährdet werden könnten."
Wenn kein Clearingkredit möglich bei Kohle, dann Kredit auf privatwirtschaftlicher Basis.
Beilage 1: Aufzeichnung Sabath, 21.5.1943 (siehe ADAP).
Beilage 2: Aufzeichnung Wiehl, 24.5.1943: Vorschlag für ein Gespräch Staatssekretär AA mit Frölicher: Er solle Ernst der Lage dem Bundesrat schildern. Deutschland protestiert gegen Kontingentierung. Man will sagen, dass "der Clearingvorschuss die 850 Mio-Grenze noch längst nicht erreicht habe". Weitere Details zu Rüstungslieferungen...
"Die schweizerische Delegation beanstande, dass wir Devisenbescheinigungen nicht nur in Höhe von 850 Mio Sfrs. sondern bis zu etwa 1350 Mio Sfrs. ausgestellt hatten. Abgesehen davon, dass wir uns hierzu nach dem Wortlaut des Vertrages von 1941 für berechtigt gehalten hatten, da die Verschuldungsgrenze von 850 Mio praktisch auch heute noch nicht erreicht sei, hatten wir dies auch deshalb umsomehr tun können, als bei den engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz und des freundschaftlichen Geist, in dem die Wirtschaftsverhandlungen früher immer geführt worden seien, mit einer weiteren Kreditgabe der Schweiz auch in einer neuen Vertragszeit gerechnet werden konnte."
Weitere Details, v.a. deutsches Angebot...


* Sitzung des HPA vom 1.6.1943 (Nr. 57):


"Nach Ansicht des Reichsministeriums für Bewaffnung und Munition -Rü Amt- können die Rüstungslieferungen der Schweiz auch in dem nur beschränkten Umfang des letzten schweizerischen Angebots nicht entbehrt werden, so dass nach seiner Auffassung ein Abbruch der Verhandlungen und wirtschaftliche Kampfmassnahmen zurzeit nicht erwogen werden können. Bei dieser Sachlage und im Hinblick auf die Rückwirkungen eines Wirtschaftskrieges auf die Energieversorgung Süddeutschlands und die Gefährdung der Goldtransaktionen der Reichsbank sowie des Transits durch die Schweiz nach Italien soll die Delegation - vorbehaltlich der Zustimmung des Herrn Reichsaussenministers - ermächtigt werden, einen unter den gegebenen Verhältnissen möglichst günstigen Abschluss im Sinne ihrer Berichterstattung herbeizuführen. Dabei soll versucht werden, eine möglichst geringe Zusage an Kohlen durchzusetzen."


* Sitzung des HPA vom 15.6.1943 (Nr. 58):


Clodius erklärt vorgesehene Übergangsregelung. Kohle muss weitergeliefert werden, auch wenn Hauptvertrag nicht zustande komme. Dies war Bedingung der Schweiz für Abschluss Übergangsregelung (Erfüllung des alten Vertrags).
"Auf die Frage von Ministerialrat Frhr. v. Süsskind, ob das Munitionsministerium nach wie vor der Ansicht sei, dass wir auf die Auslieferung der nach der Schweiz verlegten Rüstungsaufträge unter allen Umständen angewiesen seien, erklärte Kapitän zur See Henrici, dass diese Rüstungslieferungen von uns dringend benötigt würden und dass das Munitionsministerium deshalb der vorgeschlagenen Übergangsregelung zustimme. Das Schreiben des Herrn Reichsministers Speer vom 10. Juni sei, soweit es im Widerspruch zu dieser Erklärung stehe, als überholt anzusehen. In Zukunft würde sich das Munitionsministerium allmählich aus der Schweiz zurückziehen und insbesondere keine Rüstungsaufträge solcher Art nach der Schweiz legen, die Schlüsselstellungen für unsere Wehrwirtschaft bedeuteten."
Entwurf wird genehmigt.


* Sitzung des HPA vom 30.6.1943 (Nr. 59):


Thema: Delegationsbericht vom 25.6.1943: Unklarheiten betr. gewisser Details bei der von Schweiz vorgeschlagenen Kontingentierung. "Zur Frage des Interesses des Rü Amtes an der Auslieferung der in die Schweiz gelegten Bestellung gab Major Momm die Erklärungen ab, dass durch das Übergangsabkommen die Auslieferung der wichtigsten Rüstungsbestellungen sichergestellt sei. Der Reichsminister für Bewaffnung und Munition sei daher an dem Abschluss eines umfassenden Hauptabkommens nicht mehr in dem früheren Masse interessiert. Der bisherige Druck auf Erfüllung des Liefersolles würde von ihm nicht weiter geltend gemacht. Es wurde darauf festgestellt, dass im Notfall auch der Abschluss eines kleineren Abkommens ins Auge gefasst werden könne, wenn das geplante grössere Abkommen nicht verwirklicht werden kann. Wegen unseres grossen Interesses an der Aufrechterhaltung geordneter Wirtschaftsbeziehungen zur Schweiz, insbesondere Deviseneingang, Goldtransaktionen, Strombezug und Transit nach Italien soll weiter so verhandelt werden, dass ein Abbruch vermieden wird." Die Beschlussfassung ergibt sich aus der Beilage: Telegramme an Wiehl, beide 30.6.1943: Themen: Kontingentierung; Finanzierung, Kohle; Eisen; Verkehr mit Belgien, Niederlande, Norwegen; Geleitschein- und Transitfragen.


* Sitzung des HPA vom 2.8.1943 (Nr. 61):


RWM befürwortet ein kurzfristiges Abkommen bis 31.12.1943, "weil langfristige Zusagen bei Kohle und Eisen nicht gegeben werden könnten". Delegation solle entscheiden. "Das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition legt besonderen Wert darauf, möglichst schnell eine möglichst grosse Menge von Kriegsgerät zu erhalten. Detailinstruktionen an Delegation...


* Sitzung des HPA vom 26.8.1943 (Nr. 62):


Über Landwirtschaftsbrief: RM für Ernährung und Landwirtschaft will nicht unterschreiben, er habe nur Vorteile für die Schweiz. "Die Zahl des Zuchtviehs sei für uns durchaus nicht ausschlaggebend, das Obst sei zwar willkommen, aber nicht lebenswichtig." - Kalilieferungen lieber über  Clearing.
Wiehl: Neuer Schweizer Vorschlag sei brauchbar, Schweiz bemühe sich, "unseren Forderungen Rechnung zu tragen. Starke Erhöhung der Schweizer Exporte nach Deutschland. "Diese noch nie dagewesenen und von den Schweizern nicht erwarteten Zahlen hätten bei der schweizerischen Delegation geradezu bestürzend gewirkt." Schweizer seien von einem Durchschnitt von ca. 50 Mio (jetzt 69 und 74 Mio Fr.) ausgegangen.
"Von der Diko angestellte Untersuchungen hätten ergeben, dass mangels Fertigungsmöglichkeit aus der Schweiz bei den meisten kontingentierten Positionen tatsächlich nicht mehr geliefert werden könne, als von den Schweizern angesetzt worden sei.
Über die Finanzierung.
Zu Kohle und Eisen.
Wiehl: Schweizer Vorschlag sei (mit einigen Verbesserungen) positiv zu werten, sei aber "das äusserste", was die Schweizer erreichen können.
Schultze-Schlutius: die von der Schweiz angebotenen Lieferungen seien "sehr beachtlich". Er könne aber dem 6. Kohlemonat nicht - wie Clodius zuvor - zustimmen. Wiehl wünscht diesen 6. Kohlenmonat aus verhandlungstaktischen Gründen. Janke: Kehrl sei mit Eisenzusage einverstanden. Schultze-Schlutius will 6. Monat nochmals im RWM diskutieren.
Im Vertrag soll noch Absichtserklärung hinein, dass man nach Ende Jahr eine ähnliche Regelung weiterführen möchte.


* Sitzung des HPA vom 14.9.1943 (Nr. 63):


Clodius zu den Verhandlungen. Wegen Ereignissen in Italien hätte Wiehl Weisung erhalten, sich für Erhöhung der Kugellager und Radioapparatelieferungen einzusetzen. Man solle aber deswegen das Abkommen nicht scheitern lassen. "Die uns zur Verfügung stehenden Zwangsmittel liessen sich noch bei einem Abkommen für die Zeit nach dem 1.1.1944 geltend machen." - Schweiz habe wegen Rückgang der deutschen Lieferungen weitere Reduktion um 10% angedroht. HPA stimmt zu.


* Sitzung des HPA vom 13.10.1943 (Nr. 64):


Organisatorisches: Wer darf am HPA teilnehmen; in welchen Fällen wird der HPA einberufen.
Wiehl: berichtet über den Abschluss der Verhandlungen
  • Vorteile: "Finanzierung bereits getätigter Bezüge sowie neuer Bestellungen im Umfang von 222 Mio sfrs."
  • Neue Kredite von 144 Mio. Fr. (100 Mio Sfrs. durch Ausdehnung der Wartefristen, 44 durch Kohlenkredit)
  • Schweiz bereit, "auch die 70 Mio sFrs., die von dem früheren Clearingkredit von 850 Mio sFrs noch nicht verbraucht waren und die sie ursprünglich als Reserve zurückhalten wollte, in vereinbarter Weise auszuschöpfen und ausserdem mit 14 Mio sFrs über 850 Mio hinaus in Vorlage zu treten. - Von den 222 Mio sFrs entfallen 164 Mio sFrs auf wichtige Rüstungslieferungen."
  • "Sicherung wichtiger schweizer Leistungen auf anderen Gebieten: Stromlieferungen, Reichsbankspitze, Transittransporte."
  • Nachteile: Kontigentierung eigentliches Kriegsgerät auf 80% von 1942. Wertgrenzen von durchschnittlich 100% von 1942 für zivile Güter, "darunter auber auch wichtige Waren wie z.B. Aluminium, Werkzeuge, Pharmazeutika, usw.
  • Zu Kohle: Lieferung von 150 000 t für 6 Monate "kann man nicht als Nachteil bezeichnen, da wir in der Übergangsregelung vom 23.6. schon vier Monate zugesagt hatten. Diese Übergangsregelung brachte uns bekanntlich grosse Vorteile."
  • Eisen: "Die Zusage von 8000 to Eisen monatlich als Bestellungskontingent ist immer noch wesentlich geringer als früher."

"Einen Vorteil des neuen Vertrages stellt auch die Tatsache dar, dass die Schweiz sich prinzipiell bereit erklärt hat, sofort mit der Finanzierung der [sic, = des] sogenannten Überhangs zu beginnen. Dies führt dzu, dass bereits vor dem 1. August getätigte Geschäfte jetzt bezahlt werden können, wodurch die weitere Lieferbereitschaft der Firmen gesichert wird. Allerdings wird infolge dieser Anrechung mit statistisch geringeren Ausfuhrzahlen im Vertragszeitraum gerechnet werden müssen."


* Sitzung des HPA vom 5.11.1943 (Nr. ? [66]):


Wiehl: Neuverhandlungen sollen so bald wie möglich aufgenommen werden. - Schweiz hat Ende Oktober strengere Kontrolle des Transits Süd-Nord angekündigt. "Praktisch sind aber bis jetzt keine Erschwerungen eingetreten. Die Gesandtschaft ist deshalb der Auffassung dass es sich bei der Ankündigung in erster Linie darum gehandelt hat, den Feindmächten gegenüber das Gesicht zu wahren. Immerhin müssen wir mit der Möglichkeit rechnen, dass die Schweiz Änderungen vorbereitet." Man soll der Schweiz sagen, dass eine Einschränkung des Transits "eine neutralitätswidrige Benachteiligung Deutschlands darstellen würde". [im nächsten Protokoll wird berichtigt, dass man dies nur bei nächster Gelegenheit sagen solle, weil auch bis dann keine Schwierigkeiten eingetreten sind.]
Wiehl regt an, "namentlich im Hinblick auf die neuerdings in fast allen Ländern auftauchende Forderung nach teilweiser Bezahlung unserer Bezüge in Gold oder Devisen, die Aufstellung einer Übersicht an, in der die Möglichkeiten einer Steigerung unserer Ausfuhr in die verschiedenen Länder in Abgleichung mit der Wichtigkeit unserer Bezüge aus diesen Ländern dargestellt werden." Schultze-Schlutius sagt, dass das RWM damit bereits begonnen habe.


* Sitzung des HPA vom 12.11.1943 (Nr. 67):


Beschluss, möglichst bald zu verhandeln (Berlin) oder eventuell in Berlin und Bern. Zum Inhalt der Verhandlungen: Seyboth berichtet über Vorschläge der Delegation, die gutgeheissen werden. Abkommen soll auf 5 Monate begrenzt werden, für ein Jahr könne Deutschland die Verpflichtung nicht übernehmen (ausserdem Zahlungsprobleme) Man soll Auszahlungsgarantie für 2. Jahreshälfte 1944 anstreben. "Auf eine Zwischenfrage von Herrn Wiehl, ob das Rüstungsministerium z.Zt. noch die Absicht habe, sich allmählich aus der Schweiz zurückzuziehen, erklärte Herr von Zabern, dass eine Umschichtung der Bestellungen vorgenommen worden sei, die später, aber noch nicht jetzt, ein solches Zurückziehen möglich mache."
Wiehl: Man müsse deutsche Ausfuhr nach Schweiz erhalten. "Dies liege ganz besonders im Interesse der Reichsbank, weil die Schweiz - anders als Schweden (Eisenerze), die Türkei (Chrom) sowie Spanien und Portugal (Wolfram) -  nicht als Lieferant eines Standard-Rohstoffes, sondern hauptsächlich unter finanziellen Gesichtspunkten für uns von Bedeutung sei." RWM (Schultze-Schlutius) erkenne die Notwendigkeit der Exportsteigerung.
Frage der rumänischen Getreidelieferungen. "Der Sonderstab (Oberst von Mauch) ist der Meinung, man solle die Schweiz auf Bezüge aus Übersee verweisen. Min.Dir. Clodius widerspricht dieser Auffassung; wir müssten im Gegenteil die schweizerischen Bezüge aus Rumänien (und Ungarn) nicht nur zulassen, sondern geradezu fördern, erstens unter dem Gesichtspunkt der Rücksicht auf die Lieferländer, zweitens um uns für unsere eigenen Bezüge aus Ungarn und Rumänien die Aufwendung von Devisen und Gold wenigstens teilweise zu ersparen, und drittens weil wir ein Interesse daran haben, die Schweiz von den Navicerts für ihre Getreidebezüge aus Übersee unabhängig zu machen und sie dadurch dem feindlichen Druck etwas zu entziehen."
Wiehl bittet, "rote Listen" aufzustellen (Vorschlag Botschaft Madrid, der bei anderen Missionen Anklang gefunden hat). Welche sollen darauf: solche mit "besonders feindseliger Haltung".


* Sitzung des HPA vom 25.11.1943 (Nr. 68):


Wiehl: Schweiz will sich sofortiger Verhandlungsaufnahme "weiter entziehen". "Die noch ungeklärte Frage des Standes der Verrechnungskontos soll im Kontingentierungsausschuss weiter verfolgt werden."


* Sitzung des HPA vom 3.12.1943 (Nr. 69):


Berichte der Delegation werden gebilligt, d.h. keine Gegenmassnahmen inkraftsetzen (nur vorbereiten). Rüter soll aber in Bern dagegen protestieren, "dass die Schweiz gegen Sinn und Zweck des Vertrags neue Kontingentierungen eingeführt hat". Kohlelieferungen zu hoch (60'000), sollen weniger werden. Es wird vorbehalten, im Januar keine Kohle zu liefern, wenn es zu keiner Verständigung komme.
"Der Vertreter der Reichsbank erklärte, dass die Reichsbank auf die Hilfe der Schweiz in der Goldarbitrage auch weiterhin unbedingt angewiesen ist."
Vertreter Rüstungsministerium sagt, dass Transit nicht nach Frankreich umgelegt werden könne (französische Bahnen hätten nicht genug Kapazität). "Der Verkehrsbeauftragte lege daher grössten Wert auf Beibehaltung des Transits durch die Schweiz." Man könne versuchsweise auf Transit verzichten, aber mit Risiko, dass man dann nicht mehr zu den bisherigen Transitmengen zurückkehren könne.
"Auch auf den Strombezug aus der Schweiz kann nur vorübergehend verzichtet werden, da der Stromausfall unsere Aluminiumproduktion und die Leuna-Produktion unerträglich einschränken würde."
Man will prüfen, inwieweit man die Schweiz durch Verweisung auf Getreidebezüge aus Südosteuropa von englischen Navicerts unabhängiger machen könne.
Über die "Roten Listen": Allgemeine Skepsis über Realisierung und Wirkung (v.a. weil die Neutralen gegenüber den Schwarzen Listen negativ eingestellt seien, so dass dies eher kontraproduktiv sei).


* Sitzung des HPA vom 20.12.1943 (Nr. 71):


Wiehl: Verhandlungen sollen am 22.12.1943 in Bern aufgenommen werden. Seyboth soll in seiner Abwesenheit die Leitung übernehmen. Grundsätzlich sei man aber weiterhin für Berlin als Verhandlungsort.
Gaefgen: Laufender Vertrag werde von der Schweiz voraussichtlich erfüllt. Übertragung der Ausfuhrkontingente sei nicht aktuell. Er nimmt an, dass Schweiz noch mehr kontigentieren werde (von 80 [60?] auf 40%). Deutschland könne seinerseits nicht mehr von einer Ausfuhrmenge von 45 Mio Fr. ausgehen. 40 Mio Fr. soll als Basis durchgesetzt werden. Details..., Zusage deutsche Kohlenlieferungen, Details..., über Kontingentskontrollen und Geleitscheinlisten, Details...
Schweizer Wunsch, mit griechischen Schiffen Marseille anfahren zu können, soll bis nach Verhandlungen gewartet werden.


* Sitzung des HPA vom 23.12.1943 (Nr. 72):


"Anlässlich der in den Schwedenverhandlungen zutagegetretenen ausserordentlichen Schwächung unserer Verhandlungsposition durch die unzureichende Entwicklung der deutschen Ausfuhrlieferungen, insbesondere bei Kohle und Eisen im Jahre 1942 wies Ministerialdirektor Wiehl darauf hin, dass die gleichen ungünstigen Einwirkungen auch bei der Schweiz eingetreten seien. Im Hinblick auf die nachweislichen Nachteile einer solchen Einwicklung für die deutsche Rüstungswirtschaft, richtete Ministerialdirektor Wiehl an das Rüstungsministerium den dringenden Appell, in Zukunft der handelspolitischen Bedeutung ausreichenden Ausfuhren stärkste Beachtung zu schenken."


* Sitzung des HPA vom 7.1.1944 (Nr. 1):


Wiehl über Verhandlungen. Verschiedene Ansichten zwischen den Delegationen, wieviel Geld den Deutschen für Bezüge zur Verfügung stehe. "Auf jeden Fall sind die zur Verfügung stehenden Mittel geringer geworden und die Bezugsmöglichkeiten infolgedessen beschränkt." Man soll privat finanzierte Schweizer Ausfuhr von nichtkontingentierten Waren prüfen.
Über Dreiecksgeschäft mit Hafer (Deutschland, Schweiz, Rumänien). Schweiz soll Geschäft genehmigen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass Schweiz die von den Alliierten erwarteten Getreidelieferungen tatsächlich ins Land bekomme.
Verhandlungen sollen fortgesetzt werden: U.a. soll, wenn Schweiz bei Kreditfazilitäten entgegenkommt, den Schweizern betr. Anwendung Septemberprotokoll entgegenkommen werden. Wegen nichtkontingentierter Ausfuhr ist die Rede davon, dass "die private Fühlungnahme deutscher Wirtschaftskreise in der Schweiz vorbereitet" wird.


* Sitzung des HPA vom 7.1.1944 (Nr. 2):


Vorschlag Schweiz: starke Reduktion der Ausfuhr. "Wichtig ist immerhin, dass die Schweizer nach Ansicht der Deutschen Restdelegation nicht auf Abbruch verhandeln." Wiehl fordert, dass die deutschen Rückstände garantiert (und die alten aufgeholt werden sollen). Schultze-Schlutius pflichtet bei.
Transitfrage sei komplizierter geworden, Schweiz scheint eine Begrenzung der Eisendurchfuhr zu wollen (wegen Neutralität bittet die Schweiz, die stark angestiegenen Transite bei einzelnen Waren wieder aufs Normalmass zu setzen). Transporte sollen vorderhand weitergehen, "andererseits wollen wir uns durch die bisher vorliegenden alarmierenden Gerüchte nicht in Massnahmen gegen die Schweiz hineinsteigern lassen".
Frage der Gegenblockade: Gemäss HWK [?, schlecht lesbar] könne ein vertragsloser Zustand in Kauf genommen werden, "da die Rücksichten auf die Reichsbankspitze und den Transit bei der augenblicklichen Sachlage voraussichtlich nicht sehr ausschlaggebend sein könnten". Ergänzung Admiral: Wenn man jetzt nachgebe, dann hat man bald keine Druckmittel mehr. "Die schweizerischen Wünsche wegen Auflockerung der Gegenblockade, sowie die Transiterschwerungen hätten nach Ansicht des Sonderstabs eine neue Lage geschaffen, die eine Prüfung der Frage nahelege, ob daraufhin die bekannte Führerentscheidung (Vermeidung des Abbruchs) noch in vollem Masse Geltung habe." - "Herr Wiehl teilt mit, Reichsminister Speer habe bereits erklärt, er könne notfalls auf die Rüstungslieferungen und äusserstenfalls sogar auf die Stromlieferungen verzichten." - Weiter Groos zu Luftverkehr Zürich-Madrid, den er ablehnt.
Zur Steigerung der nichtkontingentierten Einfuhr (siehe letzte Sitzung). Speer wolle vielmehr auf eine Einschränkung des zivilen Sektors hinaus, was Wiehl [?] im Gegensatz zu einer anderen Besprechung scheint. Schultze-Schlutius erklärt: es gehe darum, die privaten Kredite zu nutzen, um der Schweiz eine Ausfuhr der Waren zu ermöglichen, an denen sie Interesse habe. Dies werde von Speer unterstützt. Er wolle lediglich keine Auftragsverlagerung, zu der Deutschland die Rohstoffe liefern müsste (während es noch Länder gäbe, die ohne Zulieferung auskommen).
Schultze-Schlutius zu einem möglichen Abbruch der Verhandlungen: "Ausgangspunkt sei für uns die Frage der freien Devisenspitze, des Transits und des Kapitalverkehrs. In Sachen des Transits und der freien Devisenspitze seien wir bereits auf Schwierigkeiten gestossen. Wenn wir daraus jetzt die Folgerung eines Abbruchs der Verhandlungen ziehen wollten, so würde damit unter allen Umständen der Kapitalverkehr in Fortfall kommen, d.h. wir würden dann auch für militärische und andere nicht handelspolitische Belange keine sfr. mehr bekommen; unser Gold würde also für alle uns interessierenden Zwecke wertlos werden." Reichsbankdirektor Reinel bestätigt dies (man bekomme anderswo nicht genügend Franken).
Wiehl betont, dass in einem neue Abkommen auf alle Fälle Fortführung der Schweizer Finanz- und Transithilfe gewährleistet sein müsse. "Er weist darauf hin, dass auch dann, wenn etwa unter handelspolitischen Gesichtspunkten ein vertragloser Zustand in Kauf genommen werden könnte, noch entschieden werden müsste, ob er unter politischen Gesichtspunkten tragbar wäre."
"Sonderfall des Geschäfts Bührle" wird erwähnt, aber nicht ausgeführt.
Betr. Griechenschiffe (nach Marseille): Wiehl dafür, andere (Graf Stauffenberg) dagegen. Man verbleibt, dass man die Griechenschiffe bei entsprechenden Gegenleistungen der Schweiz erwähnen könne.
Kriegsschädenfrage: Gehöre nicht in die Verhandlungen. "Da aber die Schweiz die Taktik verfolgt, alle möglichen Fragen in den Verhandlungen zur Regelung zu präsentieren", soll eine Stellungnahme erarbeitet. werden.


* Sitzung des HPA vom 18.1.1944 (Nr. 3):


"Ministerialdirektor Wiehl gibt bekannt, dass bei allen handelspolitischen Verhandlungen künftig die in Betracht kommenden Kreise der deutschen Privatwirtschaft so eingeschaltet werden sollen, dass jede etwa bestehende Beziehung zu einflussreichen Banken [?] der Wirtschaft des Staates, mit dem die Verhandlungen geführt werden sollen im Interesse einer Verbesserung des Verhandlungsergebnisses ausgenützt wird."
Abschlussbericht zu den Verhandlungen mit Schweden.


* Sitzung des HPA vom 21.1.1944 (Nr. 4):


Wiehl: Schnurre wird Delegationsleiter (Hemmen wird Geschäftsträger der Botschaft in Paris). Ripken wird sein Stellvertreter. - Beschluss, die Verhandlungen mit der Schweiz weiterzuführen. Folgende Richtlinien für die Delegation werden aufgestellt:
"1. Auf schweizerische Warenlieferungen kann notfalls verzichtet werden.
2. Auf Stromlieferungen kann notfalls verzichtet werden.
3. Der Transit ist so wichtig, dass auf ihn, auch bei einem beschränkten Umfang, aus wirtschaftlichen Gründen nicht verzichtet werden kann." Am Transit sollen die Verhandlungen nicht scheitern.
"4. Auf die Benutzung der Schweiz als Devisenmarkt kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht verzichtet werden."
5. Deutsche Gegenleistungen: Kohle- und Eisenlieferungen; Weiterführung Septemberprotokoll; in Gegenblockade Verschärfung anstreben [unleserlich]
6. Wenn möglich ohne Provisorium einen neuen Vertrag abschliessen.
7. Hauptvertrag soll 1 Jahr gültig sein.
8. "Es besteht Übereinstimmung darüber, dass jetzt der Zeitpunkt noch nicht gekommen ist, eine Führerentscheidung unter Abänderung der früheren Entscheidung, es mit der Schweiz auf keinen Fall zum Bruch kommen zu lassen, herbeizuführen. Diese Entscheidung soll nötigenfalls erst herbeigeführt werden, wenn ein für Deutschland aus politischen und wirtschaftlichen Gründen tragbaren Mindestprogramm nicht durchsetzbar ist."
Wiehl bittet die anwesenden, sich diese Richtlinien von ihren Chefs (den Ministern) persönlich bestätigen zu lassen.
Schnurre soll die Transitfrage getrennt von anderen Fragen mit Schweizerischem "Aussenamt" führen. Reichsverkehrsministerium sorgt mit militärischen Dienststellen dafür, dass Schweizer Transit durch Frankreich analog zur Reduktion des Transits in der Schweiz gekürzt wird.
Hafergeschäft zwischen Rumänien und Schweiz soll gefördert werden. Zudem soll Schnurre den Wunsch der Schweizer betr. Anfahren griechischer Schiffe in Marseille bei Entgegenkommen der Schweiz gebilligt werden.


* Sitzung des HPA vom 4.2.1944 (Nr. 5):


Über Goldlieferungen von Rumänien nach der Schweiz (zwei Waggons voll Gold). Dies sei unerwünscht, man solle versuchen, dies zu unterbinden.
Wiehl teilt mit, dass Schweiz ein Junktim macht zwischen Hafergeschäft und Reichsbankspitze -> neue Lage. Deutschland hat im Hinblick auf veränderte Getreidelage kein Interesse an einer Lieferung von Getreide im Clearing. "Es wird beschlossen, an unserer Forderung Hafer gegen Devisen soweit festzuhalten, dass dadurch die Devisenspitze sichergestellt werden kann. Dies erscheint in vertretbarem Umfang erreichbar, wenn die 50.000 tons Hafer je zur Hälfte gegen Devisen und gegen Bezahlung im Clearingwege geliefert werden."
"Bezüglich des von Italien der Schweiz zurückzuerstattenden Goldes steht die Stellungnahme des Rbk.Direktors Puhl noch aus. Es besteht im HPA. jedoch Einmütigkeit darüber, dass der schweizer Anspruch auf Rückerstattung des Goldes honoriert werden müsse."
"Der von Min.Dg. Müller namens des Reichsluftfahrministeriums abgegebenen Stellungnahme, die in Rede stehende Lieferung von Luftwaffengerät getrennt von den Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen eines Kompensationsgeschäftes gegen Kugellager und Werkzeugmaschinen durchzuführen, da es sich bei den Luftgerätslieferungen um wertvolle Apparate der Funk[xxx]technik handelt, die künftig weitere Zulieferungen bedingen und uns so laufen schweizer Sonderkontingente zuführen können, schliesst sich der HPA. an."
Betr. Lieferung Sturmgeschützes und MG 42 sagt Oberstlt. Radtke, dass OKW der Lieferung nur zustimmt, wenn zusätzliche kriegswirtschaftlich interessante Waren erworben werden können.
Wiehl: Transitfrage habe sich in letzter Zeit etwas zugespitzt. "Umso wichtiger seien unsererseits Zugeständnisse bei Eisen und Hafer."


* Sitzung des HPA vom 8.2.1944 (Nr. 6):


Lindemann berichte über Verhandlungen in Bern. Seine persönliche Meinung: Schweiz wolle "ehrlich einen Vertrag mit uns machen", erstens aus traditionellen Neutralitätsgründen, und zweitens aus dem Wissen, dass sie auf Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland angewiesen sei. Transit sei dabei wichtigstes Thema.
Martius über Transit: Anzahl Wagen mit Eisen, die in Chiasso stehen.
Schieber: hält fest: "Italien habe in den letzten Jahren eine ganz moderne Eisenindustrie, die mit deutscher Kohle betrieben wird, aufgebaut. [...]. Von besonders kriegswichtiger Bedeutung seien die in Italien für uns gefertigten gezogenen Rohre." Auflistung der Forderung der Rüstungsindustrie (betr. Lieferungen aus Italien).
Wiehl meint, es handle sich hierbei um eine Verdreifachung dessen, worüber bisher verhandelt worden sei. Schieber meint, man könne den Schweizern im Gegenzug anbieten, die bis Ende 1943 aufgelaufenen Eisenrückstände zu liefern.
Dann über (zusätzliche) Lebensmitteltransporte.
Zum Hafergeschäft: einige meinen, es sei besser, vom Hafergeschäft ganz wegzukommen (man brauche das Getreide selbst), andere meinen, damit sei die Devisenspitze in Gefahr.
Wiehl "stellt fest, dass nach Auffassung des HPA trotzdem versucht werden muss, ohne Hafergeschäft zu einem Vertrag mit geringeren schweizerischen Warenlieferungen aber mit Devisenspitze zu kommen".
"Staatsrat Lindemann bemerkt, dass er mit Reichsbankvizepräsident Puhl über die Frage der Goldtransaktionen der Reichsbank gesprochen habe. Herr Puhl wünsche keine schriftliche Erklärung im Vertrag." [Hervorhebung i.O.]
Zu Bührle (nur wenig erklärt).
Schieber zum Beschluss vom letzten HPA betr. Geschütz- und Gewehrlieferungen nicht. Speer sei klar der Ansicht, "das [sic] Sturmgeschütz und MG nur gegen hochwertigste, kriegswichtigste Waren herausgegeben werden dürfen."


* Sitzung des HPA vom 14.2.1944 (Nr. 7):


Betr. Goldlieferungen von Rumänien nach Deutschland. Wird genehmigt (man habe Rumänien früher immer kritisiert, dass es sein Gold nicht für kriegswichtige Zwecke anwende). Nun geschehe dies aber; weitere Lieferungen soll man aber nicht erlauben.


* Sitzung des HPA vom 23.2.1944 (Nr. 9):


Betr. Süd-Nord-Tranist wird auf Basis der deutschen Forderung keine Verständigung zu erzielen sein. "Falls wir auf unserer Forderung beharren, würde nach Erklärung des schweizerischen Aussenministers Pilet-Golaz die Schweiz einen Bruch mit uns in Kauf nehmen." Besprechung wird verschoben.


* Sitzung des HPA vom 25.2.1944 (Nr. 10):


Wiehl: Schweiz tritt nicht auf deutsche Forderungen betr. Transit ein. Schlägt vor, dass Transitfrage von übrigen Verhandlungen getrennt verhandelt werden. Als Voraussetzung für den Abschluss eines Warenabkommens müsse aber der in Chiasso aufgetretene Warenstau aufgelöst werden.
Schnurre wünscht, dass man den Schweizern aus verhandlungstaktischen Gründen mit den Eisenrückständen ein wenig entgegenkomme (10'000 t). Wird zugestimmt. Liste mit den Punkten, die er zum Abschluss bringen will (Reichsbankspitze, Eisenfrage, Warenverkehrshöhe, Liste A erhalten, tragbare Gestaltung Liste B). "Zur Frage des schweizer Goldmarktes erklärt Gesandter Schnurre, dass er sie in den weiteren Verhandlungen nicht anzuschneiden beabsichtige."
Thema der Gegenblockade wurde bisher nur gestreift in den Verhandlungen.
Frage des Transportgenehmigungsverfahrens auf die Schweiz [offenbar Transit durch Südfrankreich]... Soll später besprochen werden.
Frage der Genehmigung von Schweizer Getreidekäufen in Rumänien (40'000) soll später besprochen werden. Immerhin sagt Clodius, dass diese Käufe das Kernstück des Vertrags mit Rumänien sei, und eine Unterbindung dieser Lieferungen würden die rumänischen Lieferungen nach Deutschland beeinträchtigen. "Er hält daher eine Genehmigung der Getreidetransporte nicht nur für unabwendbar, sondern geradezu für erwünscht."


* Sitzung des HPA vom 29.2.1944 (Nr. 11):


Man bewilligt die rumänischen Getreidelieferungen an die Schweiz (genaue Mengen...).


* Sitzung des HPA vom 20.3.1944 (Nr. 14):


Wiehl: man habe Unterzeichnung des Abkommens kurzfristig verschieben müssen, um sich mit Ministerium Speer zu besprechen. Schieber wollte Gegenblockade verbindlich geregelt haben (nicht dass die Schweiz später nochmals mehr herausholen könne).
Schnurre: "Er verweist dabei auf die besondere Wichtigkeit der unsichtbaren Leistungen der Schweiz auf dem Gebiet des Transits und der Goldtransaktionen. Seiner Ansicht nach verdiene der Transit in Nord-Süd-Richtung einen Platz an erster Stelle, da die oberitalienische Industrie von den auf diesem Wege transportierten Rohstoffen abhängig sei. Im Februar seien 20.000 Wagen befördert worden. Der Verkehr in dieser Richtung betrage ungefähr das Zehnfache des Süd-Nord-Verkehrs und ist nur eingeengt durch die Kriegsgeräteverordnung des Schweizerischen Bundesrates. Bei einem Wirtschaftskrieg käme auch diese Transportmöglichkeit in Wegfall." Süd-Nord sei beschränkt worden (Eisenlieferungen). Schnurre meint, mit diesem Ergebnis könne man leben (Schieber findet es "trostlos"). Schnurre erklärt die ihm zur Verfügung stehenden Verhandlungsmöglichkeiten insgesamt als erschöpft, es sei denn, dass er ermächtigt wird, den Abbruch der Verhandlungen als letztes Druckmittel auszuspielen." Man könne aber wegen Transit den Vertrag nicht scheitern lassen. "Die Schweiz hänge nicht an diesem Vertrag und würde sich gern auf einen Kompensationsverkehr einstellen." Da er sowieso nur bis Ende Juni daure, habe man den Vertrag nicht weiter hinauszögern wollen.
Schieber sagt, Verschiebung des Vertrags habe nicht am RMRüK gelegen; er könne sofort die Einwilligung geben. "Nicht der Nord-Süd-Verkehr sei für die deutsche Kriegswirtschaft von erstrangiger Bedeutung, sondern umgekehrt der Süd-Nord-Verkehr. Wenn wir aus Italien nicht in dem für erforderlichen erachteten Umfang Waren in das Reich schaffen könnten, entfiele dadurch die Notwendigkeit für den grösseren Teil der Transporte in der Nord-Süd-Richtung." Weitere Details, Zahlen... RMRüK könne nur planen, wenn der Transit sicher und genügend sei; dies sei aber mit dem jetzigen Vertragsentwurf nicht der Fall (deshalb "trostlos"). Er erklärt sich aber "notgedrungen" damit einverstanden.
Wiehl hält Ergebnis nochmals fest. Weiter wird beschlossen, im Mai die Neuverhandlungen aufzunehmen.
Über Goldtransaktionen im Zusammenhang mit Rumänien. Schnurre hat in Basel mit Direktor Mechler geredet. "Die Durchführung der Goldtransaktion beruhe zum grossen Teil auf den guten persönlichen Beziehungen des Reichsbankvizepräsidenten Puhl zu Direktor Weber von der Schweizerischen Nationalbank. Letzterer habe Herrn Mechler kürzlich mitgeteilt, dass die Schweizerische Nationalbank auch künftig der Reichsbank für Goldtransaktionen wie bisher zur Verfügung stehe. Die für Rumänien bestimmten Summen könnten aber aus währungspolitischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Herr Weber habe dringend darum gebeten , das Gold den Rumänen zu geben und diesen die Sorge der Umwandlung in sfrs. zu überlassen. Die Schweizerische Nationalbank würde eventuell sfrs. in kleineren Mengen zur Verfügung stellen können." Wiehl weist darauf hin, dass deutsch-rumänischer Vertrag vom 9.2.1944 Bereitstellung von sfrs. und nicht von Gold vorsehe. Clodius soll sich darum kümmern.
"Rbk. Dir. Worbs erklärt, dass die Reichsbank die Rückwirkungen des von den Alliierten, besonders von dem USA-Schatzamt verhängten Embargo für Achsengold noch nicht übersehe. Eventuell müsse Vizepräsident Puhl dieserhalb/dieserhalt [?] in der Schweiz sondieren."
"Gesandter Schnurre teilt mit, dass nach Ansicht des Direktors Weber, der hierin gleicher Meinung sei wie die leitenden Herren der BIZ., die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme aus dem Lager unserer Feindmächte eine Änderung der bisherigen Haltung in dieser Frage nicht beinhalte."
Über Transit von Arbeiterzügen aus Italien: Frage für Behandlung noch nicht reif.


* Sitzung des HPA vom 5.6.1944 (Nr. 19):


Schnurre: Auf Weisung Reichsaussenminister müsse man Frage klären, "ob die kommenden Verhandlungen mit der Schweiz so geführt werden sollen, dass es unter Umständen zum Abbruch der Verhandlungen kommt". Ziel der Delegation sei in erster Linie, die bisherige Linie "im wesentlichen" zu halten. Aufzählung der einzelnen Punkte...
Durch Entwicklung der deutschen Leistungen ist das Verhandlungsprogramm "erheblich belastet" (Lieferungsrückstand).
"Zur Frage eines evtl. Abbruchs der Verhandlungen, was gleichbedeutend mit dem Wirtschaftskrieg wäre, weist Gesandter Schnurre darauf hin, dass bisher folgende schweizerische Leistungen einer solchen Lösung entgegenstanden:
a) die Erhaltung der Schweiz als Golddrehscheibe,
b) der Transit von Italien nach Deutschland,
c) die schweizerischen Stromlieferungen.
Die Aussprache über den zur Erörterung stehenden Fragenkomplex ergibt Einigkeit aller Ressorts, dass die Auffassung des Reichsbankpräsidenten, dass die Erhaltung der Schweiz als Golddrehscheibe für uns unerlässlich ist, von allen Ressorts geteilt wird. Der Vertreter des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion weist darauf hin, dass nach Ansicht von Staatsrat Schieber die Aufrechterhaltung des Transits keine so bedeutsame Frage darstellt, dass ein Abbruch mit der Schweiz nicht möglich sein sollte, wenn dieser aus anderen Gründen notwendig erscheint. Das Gleiche gilt für die Frage der Stromlieferungen sowie für die Warenbezüge aus der Schweiz, die nach Ansicht des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion nicht so wichtig sind, dass sie gegen einen evtl. Abbruch aus politischen Notwendigkeiten sprechen würden." - Schnurre bittet die Anwesenden, die persönlichen Stellungnahmen der einzelnen Minister einzuholen.
zu Schweden: Verhandlungen, Puhl und Schwedische Reichsbank...


* Sitzung des HPA vom 29.7.1944 (Nr. 22):


Zu Verhandlungen mit Schweden: Schweden beabsichtigt, Transit einzustellen (Clodius: "eine ausgesprochene Unfreundlichkeit"). "Nach eingehender Aussprache wurde Einmütigkeit darüber erzielt, dass die Anwendung von Gegenmassnahmen nicht im deutschen Interesse liegt, weil es Schweden gegenüber in erster Linie darauf ankommt, die Erzbezüge aus Schweden nicht zu stören." Dazu braucht man auch die schwedischen Kugellagerlieferungen. Problem ist, dass Schweden autonom Massnahme ergreift, und Deutschland unternimmt nichts dagegen.


* Sitzung des HPA vom 17.8.1944 (Nr. 24):


Zu Schweden: über die Verhandlungen.
Zu Schweiz: Schnurre: "Man müsse anerkennen, dass die Schweiz trotz dauernden starken englischen und amerikanischen Druckes einen Vertrag abgeschlossen hab, der unseren Interessen gerecht werde und der sie, mit Einschränkung einer Klausel, bis Jahresende binde. Zur Förderung des Abschlusses des Vertrages sei auch Unterstützung von der politischen Seite her notwendig gewesen (Bundespräsident Stampfli, Aussenminister Pilet-Golaz).
Schwierigkeiten, die aufgetaucht seien: die deutschen Leistungen gehen immer mehr und in allen Bereichen zurück.
Zusätzlich gebe es im Vertrag eine "Verhandlungsklausel", analog zu den bisherigen Verrechnungsabkommen (Überprüfung der beiderseitigen Leistungen nach 3monatiger Vertragsdauer). Bundestransfergarantie für die letzten 3 Monate ist deshalb offen. "Für diesen Ausfall sei ein gewisser Ersatz in der vom Bundespräsidenten zugesagten Übernahme der Exportrisiko-Garantie durch die für solche Fälle vorgesehenen schweizerischen Institutionen gefunden worden. Nach Auffassung der zuständigen deutschen Stellen, insbesondere auch der Diko, sei auf diese Weise die Kontinuität der Planung und der Warenbestellung gewährleistet."
Man gehe jetzt aus vom Grundsatz des selbsttragenden Clearings. Aufzählung der Schweizer Leistungen:
I. "Konvertierung von Gold in Schweizer Franken und in gewissen Grenzen Beschaffung von dritten Währungen für diese Schweizer Franken."
II. Transit
III. Frachtenabrechnung weiterhin über Clearing
IV. freie Devisenspitze ungekürzt, "obwohl die deutsche Wareneinfuhr nicht gross genug gewesen sei, um alle schweizerischen Leistungen zu bezahlen".
V. Stromversorgung der süddeutschen Industrie
VI. Monatliche Schweizer Warenlieferungen für 22 Mio Fr., plus 2-3 Mio auf landwirtschaftlichem Sektor.
Grösste Kürzung auf Kriegsmaterial (-80%). "Diese Herabsetzung hätten wir umso eher zugestehen können, als die Lieferungen auf diesem Gebiete wegen ihres verhältnismässig geringem Umfanges nicht mehr so wichtig seien. Andererseits sei dadurch die Stellung der Schweizer den Engländern und Amerikanern gegenüber bedeutend erleichtert worden.
Zusammengenommen seien die schweizerischen Leistungen zufriedenstellen."
Zu den deutschen Leistungen: Kohle, Eisen, Mineralöl, Tonerde, Transport, Landwirtschaft.
Zur Türkei: ..., u.a. auch Transporte schweizerischer Waren über Balkan nach der Türkei.):


* Sitzung des HPA vom 23.8.1944 (Nr. 25):


Über Verlagerung italienischer Industrieanlagen nach Deutschland; nichts über Transit durch die Schweiz (keine Kopie)


* Sitzung des HPA vom 14.9.1944 (Nr. 26):


Zu Schweden: Ausführungen zu den Verhandlungen mit Schweden ("Hinweis auf den schwedischen Vertragsbruch in der Frage der Lieferung von Kugellagern, die Einstellung der schwedischen Schiffahrt nach deutschen Häfen, die völlige Sperrung der Durchfuhr durch Schweden nach Norwegen für Nachschubgut der Wehrmacht, die Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung für die in Schweden gebauten Schiffe")...
Zur Schweiz: Schnurre: Schweizer haben aufgrund der Klausel vom 29.7.1944 neue Verhandlungen verlangt. Gegenblockade werde nun als "obsolet" bezeichnet. "Da ausserdem der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Präsident Weber, Herrn Reichsbankvizepräsidenten Puhl zu möglichst baldigen Besprechungen nach Bern gebeten hat, ferner von schweizerischer Seite eine baldige Sitzung des Stillhalteausschusses verlangt worden ist und ausserdem von schweizerischer Seite neue Abstriche im Transit Südnord gemacht worden sind, scheint es, dass die Schweizer die Gesamtfragen der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen aufrollen wollen. Abgesehen von der tatsächlich veränderten militärischen Lage, geht dieser Schweizer Wunsch voraussichtlich auf den immer stärker werdenden Druck der Feindseite zurück." Wenn Deutschland nicht darauf einsteige, gebe man der Schweiz Möglichkeit, den Gesamtvertrag zu kündigen. Daran sei man aber nicht interessiert, weshalb man Verhandlungen möglichst bald aufnehmen soll. Dies soll in Bern sein (Nähe zu Stampfli und Pilet-Golaz). Man geht davon aus, dass die Schweiz aus Neutralitätsgründen im Vertrag bleiben wolle, aber die Verhandlungen werden "besonders schwierig" werden.
Schweiz werde v.a. radikalen Abbau der kriegswichtigen Güter (= "nervöse" Positionen) fordern. "Diesem schweizerischen Wunsch werden wir unschwer erfüllen können, da die schweizerischen Lieferungen auf diesem Gebiet schon jetzt nicht mehr bedeutend sind. Dann wird Schweiz Gesamtvolumen des Exports verringern wollen. Auch hier könne man "unschwer" nachgeben, allerdings will man eigene Leistungen (v.a. Eisen) auch reduzieren. Landwirtschaftsbereich wird wahrscheinlich nicht tangiert. Betr. Mineralöllieferungen muss noch mit dem Planungsamt gesprochen werden.
"Da wir auch heute, wie zur zeit des Abschlusses des gegenwärtig in Kraft befindlichen deutsch-schweizerischen Wirtschaftsabkommens Interesse an der Erhaltung der Möglichkeiten für Goldtransaktionen, des Transits, der Devisenspitze sowie auch der schweizerischen Stromlieferungen haben, werden wir [schlecht lesbar: ...eine...] Einengung der Vertragsgrundlage, insbesondere auf dem Gebiet des Warenaustausches [nicht lesbar, sinngemäss: gutheissen] müssen, umso mehr als wir auch politisch  ein Interesse an dem Fortbestehen eines vertraglichen Verhältnisses mit der Schweiz haben."
Schnurre weiter: OKM ist für Aufrechterhaltung des Schiffahrtsabkommens.
Schweiz will auch Kriegsschädenfrage behandeln, Deutschland aber nicht.
Einschätzung Schnurre wird von allen geteilt. Hettlage sagt, "dass das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion an einer Aufrechterhaltung der sogenannten 'nervösen' Positionen nicht entscheidend interessiert ist." Dem schweizerischen Wunsche könne somit weitestgehend Rechnung getragen werden. Wichtiger Dagegen ist für das Reichsministerium für Rüstung [sic] und Kriegsproduktion eine Reduzierung der deutschen Kohle- und Eisenlieferungen, wobei Eisen für uns in letzter zeit wertvoller geworden sei.
Schnurre fasst zusammen: Man will weiterhin Vertrag. Wichtig sei weniger Höhe und Zusammensetzung des Warenverkehrs "als vielmehr [...] die Tatsache, dass überhaupt ein Wirtschaftsvertrag mit der Schweiz erhalten bleibt. Nur bei Fortbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses können die für uns wesentlichen Interessen - Gold- und Devisengeschäfte der Reichsbank, Transitverkehr, Stromlieferungen, Schwarzkäufe - weiterhin gewahrt bleiben." Delegation soll deshalb "völlig freie Hand gelassen werden, dies besonders auch, um in möglichst kurzer Zeit die für uns unbequemen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen."


* Sitzung des HPA vom 16.12.1944 (Nr. 31):


Zu Schweden: längere Ausführungen zu den Verhandlungen mit Schweden...
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