Sprache: ns
1940-1941
BAR; E 2001(D)-/ 2/, 265;
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

C.41.32. Zirkulare Schweizerische Bankiervereinigung

* SBVg (La Roche und Jann) an die Banken, 3.12.1941: Depots der Internierten

C.41.30. Allgemeines. (Bankiertag, Jahresberichte etc.) SBVg


C.41.30.1. Komitee-Sitzungen. SBVg

Notizen und Protokolle zu Südosteuropa 1940
* 54. Sitzung des Komitees Deutschland, 24.9.1940:

Vieli referiert über seine Verhandlungen im August. Eingliederungen Protektorat Böhmen/Mähren in schweizerisch-deutsches Clearing und Frage Generalgouvernement. Danach wurden Verhandlungen geführt, "die als Wendepunkt in der gesamten europäischen wirtschaftlichen Orientierung angesehen werden müssen. Die deutsche Delegation trat mit einem Vertragsentwurf für ein multilaterales Clearing an uns heran. Nach eingehender Diskussion hat sich die schweizerische Delegation im Auftrag des Bundesrates bereit erklärt, auf diesen Vertragsentwurf einzutreten." Laut Deutschen zwei Ringe, innerer und äusserer. Zahlungsverkehr mit den von D besetzten Staaten komme nur noch in Frage, wenn in RM über Berlin bezahlt werde. "Das Zentralclearing soll weitgehend in den Dienst der deutschen Wirtschaft gestellt werden." ... "Jedes einzelne Geschäft geht demnach über die deutsche Verrechnungskasse, was der Deutschen Regierung die Möglichkeit gibt, den gesamten Handel zu kontrollieren und entsprechend den Bedürfnissen des kontinentalen Wirtschaftsraumes zu dirigieren." Im Auftrag des Bundesrates habe man 3 Verträge unterschrieben. MC werde zu Beginn nicht grosse Summen aufweisen, weil die 3 Länder kaum Waren liefern können. Norwegen habe Warenliste vorgelegt. "Aber verschiedene dieser Waren können von uns nicht von Norwegen bezogen werden, weil wir Rücksicht auf andere Länder und auf unsere eigene Industrie nehmen müssen. Da jedoch der Exportdrang verschiedener schweizerischer Industrien so stark ist, dass ein bilaterales Clearing nicht funktionieren würde, bedeutet das multilaterale Clearing in gewissem Sinne eine Hilfe." Exporte der Schweiz werden grösser sein, so dass Verschuldung und der Bund Vorschuss von 20-30 Mio leisten muss. Schweizer Finanzguthaben in diesen 3 Ländern überhaupt nicht erwähnt. Dann Gegenentwurf, der für Zukunft eine Regelung vorsieht. "Der Warenverkehr ist auf ein bescheidenes Mass zurückgegangen, sodass ein Ueberschuss aus dem Warenverkehr zu Gunsten der Finanzgläubiger nicht vorhanden ist." Deutsche Delegation zeigte sich bereit, in Zukunft nicht nur Kapitalerträgnisse sondern auch Kapital zu clearen. Es müssten deshalb noch einmal und detailliertere Enqueten durchgeführt werden. Deutsche Delegation machte einerseits geltend, Kapitalerträgnisse nicht in Clearing einzubauen, andererseits aber verlangten sie, dass Versicherungsverkehr nicht mehr in freien Devisen sondern in multialteralem Clearing abgewickelt werde. "Die schweizerische Delegation hat dies mit Nachdruck abgelehnt.
"Um die Mark hervorzuheben, ist vom Vertreter der Reichsbank das Begehren gestellt worden, das Zweikontensystem auszuschalten und den ganzen Verkehr nur noch in Mark vorzunehmen." Aber Ablehnung Schweiz. Dagegen sei der Wechelskurs fixiert worden. [fixe Anbindung Franken an RM]. Dies bringe Verinfachung im MC. Erträgnisse der Finanzgläubiger sollen für 175.44 Fr. = 100 RM bezahlt werden.
Anschliessend Diskussion mit Barbey, Zoelly, Caflisch, Jaberg, Pictet und Wegelin, aber nicht in Protokoll... (KOPIE)

* Protokoll Komitee Spanien, 27.5.1941:
* Protokoll Komitee Spanien, 4.9.1941:

* Protokoll der 55. Sitzung des Komitees Deutschland, 18.7.1941:

Vieli: Abkommen September 1940. "Die Idee eines multilateralen Clearings, die damals viel von sich reden machte, ist seither in den Hintergrund getreten." Kredit: Bund stellte SNB Beträge zur Verfügung. Damit war der Bund der Gläubiger gegenüber Deutschland. [!] "Diese Schaffung von Rückständen stellt für die Schweiz eine starke Belastung dar, sie ist aber nicht katastrophal, auch stellt sie keine inflatorische Gefahr dar." "Die deutsche Regierung wird der schweizerischen Regierung monatlich die Beträge mitteilen, für welche in Deutschland Devisenbescheinigungen ausgegeben worden sind. Sobald schweizerischerseits das Gefühl aufkommen sollte, die deutsche Verschuldung steige zu rasch an, kann die Schweiz sofort Verhandlungen mit Deutschland verlangen." Bund kann im Innern Zinsen verlangen. "Die Schweiz hat andererseits die Verpflichtung übernehmen müssen, keine Massnahmen zu treffen, die den Export nach Deutschland verhindern oder verteuern könnten." Deutschland verpflichtet alles Eisen und Eisenhalbzeug für die Kriegsmaterial-Produktion zu liefern. "Die Schweiz liefert also für Kriegsmaterial ausschliesslich Arbeit und kein Rohmaterial."
"Der Bund hat durch den Warenkredit, den er gewähren muss, eine starke Belastung auf sich genommen. Er hat dagegen jedoch eine Reihe von für die Schweiz lebenswichtigen Konzessionen eingehandelt. Dies war umso schwieriger, als sich Deutschland selber in einer Notlage befindet, indem es für seinen eigenen Bedarf an Kohlenknappheit leidet und sein Eisenbahnnetz schon ohnehin sehr stark belastet ist." "Diese Mitteilungen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder in der Presse noch einem Bankbulletin veröffentlicht werden." Hotz hat aber gestattet, ihnen mitzueteilen.
Bei Zinstransfer alles gleich. "Es war unmöglich, hier eine Verbesserung zu erwirken."
Kapitalverkehr mit Holland, Belgien und Norwegen. "Wir hatten schweizerischerseits Bedenken, vorgängig der jetzt abgeschlossenen Verhandlungen solche Verhandlungen anzuregen, da wir auf die geflüchteten Regierungen der drei Staaten Rücksicht nehmen mussten. Bei Aufnahme der jetzigen Transferverhandlungen erklärten die Deutschen, eine Bedienung der schweizerischen Finanzguthaben aus dem Warenverkehr komme gar nicht in Frage." Nur jeweils bilaterales Zinsenclearing möglich. Aber in Norwegen 5,5 Mio Schweizer Kapital, in der Schweiz 670000 Norwegisches. Mit Holland günstiger: Aber Deutsche verlangten dass nur 2% kompensierbar sein könne und der Rest an KOKA abgeliefert werden müsse. "Angesichts des Versuches der deutschen Delegation, überschiessende Zinsen an die Konversionskasse abführen zu lassen, und nachdem uns bekannt wurde, dass die Regierungen der beteiligten Länder in London allfällige Verhandlungen der Schweiz mit Deutschland über ihre Länder missbilligen würden, schien es uns angezeigt, vorderhand dieses Thema nicht weiter zu verfolgen." ... "Lieber verzichten wir ein weiteres Jahr auf die Eingänge aus diesen Ländern, als dass wir Vereinbarungen treffen, mit denen wir den Unwillen nicht nur der holländischen und der belgischen, sondern schliesslich auch noch der englischen und der amerikanischen Regierung auf uns laden." Deutsche insistierten auch nicht, weil sie offenbar nicht einig waren.
Wenn die Einfuhren weiterhin hoch und die gesamten Zinsforderungen zurückgehen (Abbau des Schweizer Kapitals seit 1930), dann könne man einen weiteren Vorstoss zur Erhöhung des Zins-Höchstsatzes machen.
Türler: "Der Zinssatz muss mit der Zeit erhöht werden." Sonst zeigt dies, dass Schweiz mit 2% zufrieden, auch im Fall der Oststaaten.
Wittmer: "Das neue Abkommen ist in Bezug auf Kohlen und Eisen für die Schweiz nicht ungünstig. Unsympathisch ist, dass wir nicht allein Munition fabrizieren, sondern dass wir noch das Geld dazu vorstrecken müssen." Auch Einbezug Elsass-Lothringen unsympathisch, weil Zugehörigkeit dieser Länder noch nicht endgültig geregelt. Frage: Wie werden 850 Mio zurückbezahlt?
Vieli: Kohlen- und Warenlieferungen in den ersten Monaten 1943. "Wir werden jederzeit auf deutsche Importe angewiesen sein. Die Deutschen dagegen werden dann eine Zeitlang auf Importe aus der Schweiz verzichten müssen. In der Weise sollte der Betrag in absehbarer Zeit abgetragen werden können." [!] Bedenken gab es wegen Elsass wirklich, aber EPD machtre geltend, dass deutsche und französische Regierung einig darüber. SNB musste immer wieder in freien Devisen ausbezahlen.
Wegelin: Gerade hier Unterschied zwischen Elsass und Holland, Belgien, Norwegen, wo Regierungen nicht einverstanden mit Einbezug. "Es war jedenfalls die beste Lösung, die Regelung dieser Frage hinauszuschieben."
Vieli: "Eine ausdrücklich Erklärung der französischen Regierung, wonach sie mit dem Vorgehen in Bezug auf Elsass-Lothringen einverstanden sei, liegt nicht vor, wir müssen uns diesbezüglich auf die deutschen Aussagen stützen."
Koenig: dankt Vieli für seinen Einsatz für Finanzgläubiger, der es nicht leicht habe sich auch in der schweizer Delegation durchzusetzen. "Was die Frage der vermehrten deutschen Verschuldung betrifft, so muss man sich vergegenwärtigen, dass es sich dabei um Arbeitsbeschaffung handelt, für die der Bundesrat ebenfalls sorgen muss." "In Bezug auf Elsass-Lothringen musste man sich den Verhältnissen fügen." (KOPIE)

* Protokoll der 3. Sitzung des Komitte Frankreich 24.9.1941:


C.41.31. Abhandengekommene Wertschriften


C.41.33. Organisation der verschiedenen Organisationskomitees


C.41.50. Schweiz. Office für Forderungen in Rumänien

Zitierempfehlung: Kopieren

Aufbewahrungsort