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1937-1939
BAR; E 7389(-), -/1, Bd. 29; Kriegswirtschaftliche Organisation (insbesondere deren Aufbau)
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Protokoll der Sitzung der nationalrätlichen Kommission für das BG über die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern, 18./19.11.1937
BR Obrecht: «[Er] weist einleitend auf die bsher getroffenen Massnahmen hin: Vorerst musste die Kompetenzfrage, welche während des Weltkrieges nicht befriedigend geregelt war, gelöst werden. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Kriegswirtschaft Sache des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes sei und hat eine Abfenzung der Kompetenzen zwischen dem eidgenössischen Militärdepartement und dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement getroffen. Die Abklärungen dieser Frage brauchte eine gewisse zeit. Nachher musste die Frage der Organisation innerhalb des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes geregelt werden. Hiefür ist ein besonderes Gesetz nicht nötig, weil für den Frieden kein neues Bundesamt geschaffen werden soll. Dagegen ist für den Kriegsfall eine besondere Organisation vorgesehen: [...] Als Leiter dieser verschiedenen Abteilungen sind zum Teil die Chefs der bezüglichen Bundesämter [...], zum Teil Männer aus der Wirtschaft vorgesehen.»

Diese Ausführungen betreffen die kriegswirtschaftliche Organisation des EVD, für welche der Bundesrat am 8.3.1938 die Verordnung über die Organisation der Kriegswirtschaft erliess. Hier scheint die Vertretung der Wirtschaft schon relativ klar geregelt gewesen zu sein.

Bezüglich des Bundesgesetzes über die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern (welches schliesslich am 1.4.1938) erlassen wurde, fühlte sich die Wirtschaft tendenziell zu wenig berücksichtigt. Siehe hierzu die

Eingabe der Basler Handelskammer an BR Obrecht vom 13.1.1938
Kritik, weil die Wirtschaft zuwenig berücksichtig worden sei. Vorschlag zur Bildung einer «Kommission wehrwirtschaftlicher Sachverständiger» (darin sollten Vertreter von Spitzenverbänden vertreten sein, welche Vertreter von Berufsverbänden und Sachverständige beizuziehen hätten).

Vernehmlassung des Vorortes des SHIV vom 13.1.1938
Nur Änderungsanträge zum BG, welche z.T. mit denjenigen der Basler Handelskammer korrespondieren.

Vernehmlassung des Vorortes des SHIV vom 21.11.1938 (betreffend die Verordnung I über die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern)
In dieser Eingabe finden sich Aussagen des SHIV über die Berücksichtigung der Wirtschaft beim Aufbau der Kriegswirtschaftlichen Organisation:
«Mit Befriedigung haben wir festgestellt, dass in der kriegswirtschaftlichen Organisation in weitgehendem Masse sachkundige Persönlichkeiten aus den kreisen der Industrie, des Handels, des Gewerbes und ihrer Organisationen zugezogen worden sind.
[...]
Die Mitarbeit der Privatwirtschaft und ihrer Organisationen bedingt natürlich eine offene Orientierung von Seiten der wehrwirtschaftlichen Amtsstellen nicht nur über die in Aussicht genommenen Massnahmen, sondern auch über die Organisation der Kriegswirtschaft. Wir bedauern deshalb, dass die Verordnung über die Organisation der Kriegswirtschaft uns zu Handen unserer Sektionen bis heute noch nicht bekannt gegeben worden ist. Begründen lässt sich dies wohl kaum.»
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