Lingua: ns
1936-1939
BArch Berlin, R 901, 68971
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Umfang: 68 Bl, relevant aber nur Blatt 24-36 für die Schweiz
Kurzbeschrieb: Auswärtiges Amt, Handelspolitische Abteilung, Handakten Clodius, Sicherstellung der Aussenhandelsbeziehungen mit neutralen Staaten, v.a. Luxemburg, der Schweiz, Niederlande, Belgien, Dänemark, Norwegen u. Schweden, April 1936-Mai 1939

Abschrift Pol II 1051, Woermann, Berlin, 3.4.1939, [Bl. 30ff.]


[Woermann, Ernst, Unterstaatssekretär, vgl Stefan Frech, Die deutsche Kriegswirtschaft und die Schweiz 1943-1945. Bedeutung der Schweiz als Handelspartnerin und Warenlieferantin. Universität Bern Lizentiatsarbeit 1998, Fussnote 51]:
Woermann berichtet von einer gemeinsamen deutsch/scheizerischen "Erklärung über den Durchgangsverkehr in Kriegszeiten." Woermann berichtet, dass die Schweiz in der Erklärung eingelenkt habe, dass die deutsche Verpflichtung lediglich die Worte "nach Möglichkeit" verwende.

Zwei deutsche Vorschläge gab es demnach zu einer gemeinsamen Erklärung:
Erster deutscher Vorschlag:
"Entsprechend dem vom Schweizerischen Bundesrat zum Ausdruck gebrachten Wunsche erklärt sich die Deutsche Regierung im Hinblick auf die besondere Lage der Schweiz bereit, auch im Falle eines Krieges dafür einzustehen, dass die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern dieser Art nach Möglichkeit aufrechterhalten bleibt.
Die Deutsche Regierung geht hierbei davon aus, dass die Schweiz ihrerseits gegebenenfalls den deutschen Durchgangsverkehr durch die Schweiz nicht nur nicht hindern, sondern nach Möglichkeit erleichtern wird, soweit dies nicht im Widerspruch steht mit den vom Bundesrat zur Aufrechterhaltung der schwezerischen Neutralität und zur Verteidigung des Landes getroffenen Massnahmen."

Zweiter deutscher Vorschlag:
"Entsprechend dem vom Schweizerischen Bundesrat zum Ausdruck gebrachten Wunsche erklärt sich die Deutsche Regierung im Hinblick auf die besondere Lage der Schweiz bereit, auch im Falle eines Krieges dafür zu sorgen, dass der Transport lebenswichtiger Güter nach der Schweiz im Durchgangsverkehr aufrechterhalten bleibt. Die Deutsche Regierung geht hierbei davon aus, dass die Schweiz ihrerseits gegebenenfalls den deutschen Durchgangsverkehr durch die Schweiz nicht nur nicht hindern, sondern nach Möglichkeit erleichtern wird, soweit dies nicht im Widerspruch steht mit den vom Bundesrat zur Aufrechterhaltung der schwezerischen Neutralität und zur Verteidigung des Landes getroffenen Massnahmen.
Berlin, den ....... 1939."
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