Language: ns
1940-1944
BArch Berlin, R 2, 59001 [alt R 21.01, 9001]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur: BArch Berlin, R 2, 59001


Bemerkung gemäss Findmittel Berlin-Lichterfelde durch deutsches Team: hierin: Durchfuhrverbot für schweizerische Waren, 1940-44.
Umfang: 632 S.
Kurzbeschrieb: verschiedene Dossiers, z.T. mit Titel:
  • 1ff: Geleitscheinpflicht für die Durchfuhr schweizerischer Waren. Aug. 1940 - Jan. 1944
  • 152ff: Geleitschein-Kontrolle schweizerischer Waren. Mai 1942 - Jan. 1943
  • 248ff: Anordnungen über das Verbot der Durchfuhr von Waren und Französische Geleitscheinliste. Aug. 1940 - Aug. 1944
  • 354ff: Schweizerische Geleitscheinliste. Mai 1942 - Sept. 1944
  • 508ff: Ausfuhrsperre für Geleitscheinpflichtige schweizerische Waren. Juli 1942 - Aug. 1943
  • 561ff: Durchfuhr von Schiffschronometer. Febr. 1942 - Juni 1943
  • 620ff: Durchfuhrverbot schweizerischer Waren. Jan. 1943 - März 1943

Es geht um Geleitscheine, z.B. darum, ob Uhren bzw. Uhrmacherwerkzeuge  geleitscheinpflichtig (z.B. S. 170); Diskussionen über die Postpakete; viele Fallbeispiele (Firmennamen); Betr. Goldtransporte nach Italien und Portugal (s. Kopien); Ausfuhrsperre gegenüber Firma Tavannes, Schwob (LCdF), Zentra (Tavannes), Tacy-Watch (Tavannes), Tavaro (S. 520, 523, 537). Dossier über Schiffschronometer könnte evtl. interessant sein (gut dokumentierter Vorgang).
Meist nicht relevant. 1 Dokument exzerpiert. Mehrere kopiert.


Einzelne Dokumente:


Schnellbrief AA (im Auftrag Schüller) an RWiM, RFM, OKW, 13.7.1942. "Betrifft: Schweiz. Erweiterung der Geleitscheinliste"


"Mit Erlass vom 18. Juli d.J. war die Deutsche Gesandtschaft in Bern über die Erweiterung der Geleitscheinliste unterrichtet und gebeten worden, die Schweizerische Regierung von den Ergänzungen zu verständigen. Von der Gesandtschaft ist hierauf folgender Bericht eingegangen:
'Hotz bat anlässlich letzter Ausschusssitzung dringend unter Anführung bekannter Argumente von Erweiterung der Geleitscheinliste abzusehen, wenigstens Erlass diesbezüglicher Anordnung bis zu nächsten deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen zurückzustellen. Verschärfung Geleitscheinsystems im gegenwärtigen Zeitpunkt würde im Hinblick auf kritische, jedoch nicht hoffnungslose Verhandlungslage in London Katastrophe bedeuten. Überseeische Zufuhr an Speiseölen und -retten, sowie Futtermitteln würde endgültig erlöschen und die von Getreide in Frage gestellt werden.
Trage gegen etwaige Verschiebung geplanter Ergänzung der Anordnung über Durchfuhrverbote keine Bedenken zumal Ausfuhr von Schaltuhren und Schiffschronometern nach Feindstaaten sich auch weiterhin wie bisher auf anderen Wege verhindern lassen sollte.'
Ich wäre für Prüfung und Äusserung dankbar, ob gegen eine Verschiebung der bevorstehenden Erweiterung der Geleitscheinliste Bedenken bestehen. Im Hinblick auf die in diesen Tagen in Bern beginnenden Wirtschaftsbesprechungen wie auch auf den italienischen Ergänzungsvorschlag betr. Feilen (vergl. mein Schreiben vom 1.7.1942 -Ha Pol IIa 3096) erscheint eine Verschiebung diesseits unbedenklich."

345-353: mehrere Dokumente über Goldtransporte nach Italien und Portugal (KOPIE, s. unten)


Zeitraum: Mai 1942 bis Juni 1943
Es geht um das Problem, dass schweizerische Goldsendungen nach Lissabon durch deutsche Kontrollorgane in Genf kontrolliert werden, was zu Verzögerungen führt. Die Reichsbank schaltet sich darauf ein:
"Wir bemerken hierzu ergebenst, dass die Goldsendungen der Schweizerischen Nationalbank nach Portugal zum grössten Teil, wenn auch nur indirekt, durch Deutschland selbst veranlasst werden. Die Deutsche Reichsbank verkauft zur Deckung des grossen Escudo-Bedarfs der deutschen Kriegswirtschaft laufend Schweizerfranken-Beträge nach Portugal. Die erforderlichen Schweizerfranken-Beträge verschafft sich die Deutsch Reichsbank durch Goldverkäufe an die Schweizerische Nationalbank. Die Bank von Portugal wiederum lässt sich für die durch die deutschen Escudo-Käufe entstandenen Schweizerfranken-Guthaben Gold von der Schweizerischen Nationalbank nach Lissabon übersenden.
Da hierdurch eigene Goldversendungen der Reichsbank nach Lissabon entfallen, die im übrigen auch den Portugiesen aus verschiedensten Gründen nicht erwünscht sein dürften, besteht deutscherseits an einer völlig reibungslosen Abwicklung der geschilderten Goldtransporte ein ganz besonderes Interesse." (Reichsbankdirektorium an AA Berlin, 1.10.1942)
Die Firma Goth & Co. führt die Goldtransporte durch; steht im Verdacht, früher auch Chronographen mit Goldtransporten ausgeführt zu haben (deshalb die Kontrollen). (Deutsches Hauptzollamt Basel an Oberfinanzpräsident Baden in Karlsruhe, 30.10.1942.

Für Goldtransporte nach Spanien und Portugal werden - gemäss Hirs - nun Geleitscheine eingeführt. Hirs bittet, davon abzusehen, "da der Grossteil aller Goldtransporte der Nationalbank nach den genannten Ländern mittelbar durch die Deutsche Reichsbank veranlasst werde". Neben dem oben genannten Geld/Goldkreislauf (1.10.1942) kommt ein zusätzlicher hinzu: "Andererseits ist die Deutsche Reichsbank neuerdings dazu übergegangen, zur Deckung des Escudo-Bedarfes - insbesondere für Wolframkäufe - der Bank von Portugal direkt Gold zu verkaufen. Der direkte Goldverkauf wird in der Weise durchgeführt, dass die Deutsche Reichsbank die Schweizerische Nationalbank beauftragt, der Bank von Portugal eine bestimmte Goldmenge in Bern für Rechnung der Deutschen Reichsbank zur Verfügung zu stellen. Mit der Lieferung des Goldes in Bern ist aber die Transaktion als noch nicht abgeschlossen zu betrachten, da der Bank von Portugal das Gold für Rechnung und Gefahr der Deutschen Reichsbank durch die Schweizerische Nationalbank nach Lissabon geliefert werden muss. Die Deutsche Reichsbank bleibt demzufolge sowohl für die Lagerung des Goldes in Bern wie auch für den Transport nach Lissabon in dem Gefahrenrisiko.
An der völlig reibungslosen, d.h. glatten und schnellen Durchführung der geschilderten Goldtransporte besteht aus den dargelegten Gründen das allergrösste Reichsinteresse, um die Beschaffung der für den Einkauf wehrwirtschaftlich dringen benötigter Waren erforderlichen Escudo-Beträge sicherzustellen." (Reichsbankdirektorium an Reichsminister der Finanzen (z.H. Siegert), 6.1.1943)

Schweiz will 863 Goldbarren (Bruttogewicht 11.112 kg) nach Spanien ausführen (Spanien hat diese Menge im Januar 1943 von der SNB gekauft). (AA Berlin (i.A. Schüller) an Reichsfinanzministerium (Siegert), 15.6.1943
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