Language: ns
1934-1935
BArch Berlin, R 2, 13691a;
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Deutsche Verrechnungskasse Berlin, 18.9.1934-3.8.1935

Kutter (?) (Reichsbankdirektorium) an den Herrn Reichsminister der Finanzen, 8.9.1934 (Bl.2-3):


Schickt Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse. [Gleichzeitig wie Gründung der SVSt in der Schweiz!!] RFM soll Vorlage in Reichskabinett einbringen. Gründe für den Entwurf: « Die wachsende Anzahl der Verrechnungsabkommen, die mit den ausländischen Regierungen oder Zentralnotenbanken zurzeit abgeschlossen sind und in Zukunft noch abgeschlossen werden, macht es erforderlich, die technische Bearbeitung der Abkommen neu zu ordnen und die Durchführung der bisher der Reichsbank übertragenen Aufgaben durch Zusammenfassung bei einem besonderen, ausschliesslich auf diese Tätigkeit eingestellten Institut zu erleichtern. Dazu kommt, dass die zu Gunsten der ausländischen Verrechnungsstelle von dem deutschen Schuldner bei der Reichsbank einbezahlten Beträge unmittelbare Verpflichtungen der Reichsbank werden, was unseres Erachtens zu erheblichen Unzuträglichkeiten für die Reichsbank führen kann. » Vertrauen des Auslandes müsse für diese Verrechnungskasse geschaffen werden, deshalb müsse das Reich für sie die Haftung übernehmen. Soll deshalb Reichsminister der Finanzen unterstellt werden und Überwachung ihrer Tätigkeit in den Händen eines Verwaltungsrates liegen, dessen Mitglieder von den beteiligten Ressorts (wie in Frankreich und Holland) bestellt werden. « Die Reichsbank wird das zur Verwaltung der Kasse erforderliche Personal stellen. » Unkosten werden gedeckt. Ein Überschuss würde der Reichsbank verbleiben.

Reichsbank-Direktorium an Herrn Reichsminister der Finanzen, 12.9.1934 (Bl.9-10):


« Wir erblicken den alleinigen Sinn der Abkommen und damit auch der zu ihrer Durchführung neu zu gründenden Kasse vielmehr darin, den Zahlungsverkehr mit dem Auslande trotz der Devisenschwierigkeiten auf eine möglichst einfache Art und Weise aufrechtzuerhalten. »

Reichsminister der Finanzen an den Herrn Reichswirtschaftsminister, 18.9.1934:


Gründung der DVK hänge stark mit den Verrechnungabkommen zusammen und diese wiederum mit der Devisenbewirtschaftung, deshalb « bin ich der Meinung, dass die Federführung beim Reichswirtschaftsministerium liegt. »

Min.Rat Prause, Aufzeichnung, 21.9.1934:


Referentbesprechung wegen Gesetzesentwurf. « Die Notwendigkeit, der Reichsbank die Verrechnungstätigkeit abzunehmen, wurde auch vom RWM stark unterstrichen. » Auch aus Gründen des Währungsprestiges, so dass nicht Reichsbank-Guthaben mit Beschlag belegt würden. Und dass der Aufwand der wahrscheinlich noch zunehmen werde von der Reichsbank nicht mehr zu leisten sei. Es seien schon 800 Personen tätig. « Damit, dass das RWM die Aufsicht über die Verrechnungskasse übernimmt, ist das RWM einverstanden. » Einholung der Zustimmung der ausländischen Vertragsparteien erst nach Veröffentlichung des Gesetzes. Wenn sie ablehnen könne Verrechnung bei Reichsbank verbeleiben. Verwaltungskosten habe Reichsbank zu tragen. Aufsicht soll nicht beim Reich sondern beim Verwaltungsrat liegen.

Hjalmar Schacht und Druyser (?) (Reichsbank-Direktorium) an Reichsminsiter der Finanzen (Graf Schwerin von Krosigk), 25.9.1934:


Direktorium erklärt sich nicht bereit, Kursrisiken bei neuen Auslandsforderungen zu übernehmen. Regelung der Devisenbewirtschaftung sei Sache der Regierung und nicht der Notenbanken.

RFM(?) Abschrift, « Dem Herrn Minister gehorsamts vorgelegt », 15.10.1934:


« Auf Grund des morgen im Kabinett zur Vorlage kommenden Gesetzentwurfs über die deutsche Verrechnungskasse droht die Gefahr, dass dieses Institut und damit das Deutsche Reich mit einer derartigen Garantie belastet wird, wenn dieses Risiko nicht von der Reichsbank allein übernommen werden kann. »
[RFM, RWM, AA, RMEL und RdB entsandten je einen Vertreter in Vorstand der DVK. Prause von RFM. ]

Reichsbank-Direktorium an den Reichsfinanzminister, (Abschrift) 25.10.1934:


« Zu dem Abkommen mit der Schweiz möchten wir noch darauf hinweisen, dass die seit dem 1. Oktober d.Js. bestehende schweizerische Verrechnungsstelle nur im Schriftwechsel in Erscheinung tritt, während die Führung der Konten nach wie vor durch die Schweizerische Nationalbank erfolgt. »

Schacht (Präsident des Reichsbank-Direktoriums), Abschrift zu Dev. VI 195/34, o.D.:


Er ernenne zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der DVK: Landwehr (RWM), Puhl (Dir Reichbank), Prause (RFM), Walter (RMEL), Baer (AA). Landwehr zum Vorsitzenden.
[DVK übernahm in der Folge von der Reichsbank die Konten der meisten Länder. Das Konto der Schweiz wurde erst Anfang Januar 1935 übernommen]

Protokoll über die 2. Sitzung des Verwaltungsrats der Deutschen Verrechnungskasse am 13.12.1934:


Es sei mit einem Personalbestand von rund 1000 Leuten zu rechnen.

Protokoll über die 3. Sitzung des Verwaltungsrats der Deutschen Verrechnungskasse am 8.2.1935:


« Die Durchführung des Abkommens mit der Schweiz gestaltet sich etwas schwierig besonders wegen mehrerer im Abkommen nicht geklärter Zweifelsfragen. » Herr von Maltzan erkundigt sich, ob in der Schweiz die Exporteure in chronologischer Reihenfolge befriedigt würden. Antwort, dass keine gegenteiligen Nachrichten vorlägen.
Gebühren sollen erhoben werden. « Gegenüber der Wirtschaft ist die Gebührenerhebung insofern vertretbar, als auch bisher beim An- und Verkauf von Devisen Unkosten in ähnlicher Höhe entstanden sind. »

Protokoll über die ausserordentliche Sitzung des Verwaltungsrats der Deutschen Verrechnungskasse am 12.3.1935:


Gebühren werden erhoben von 1% bei Ein- und Auszahlungen.

Geschäftsbericht der Deutschen Verrechnungskasse für das erste Geschäftsjahr (16. Oktober bis 31.12.1934) (Streng vertraulich):


Bis zum Jahresende wurden rund 400000 Geschäftsvorfälle verbucht, d.h. pro Tag 9000. Im Januar 1935 schon 17000 Buchungen pro Tag.

Protokoll über die 5. ordentliche Sitzung des Verwaltungsrats der Deutschen Verrechnungskasse am 21.5.1935:


Reichsbank-Direktor Jost (Vorstandsmitglieder bei DVK): « Ungefähr 65% der gesamten Ein- und Ausfuhr sind über die Verrechnungskonten gelaufen. »

Merkblatt über die Art und Weise der Zahlungen für die Wareneinfuhr aus der Schweiz und Liechtenstein, Anlage 19 zu Runderlass 7/34 (Ue.St):


Nichtschweizerische Waren fallen nicht unter das Verrechnungsabkommen und sind in effektiven Devisen zu bezahlen.
Ist der Kaufpreis in einer dritten Währung ausgedrückt, so sollen sich die beiden Parteien auf einen Umrechungskurs einigen. Dies bedarf Zustimmung der Devisenstelle.
Die Einzahlung des deutschen Schuldners bei der Dvk hat keine befreiende Wirkung. Die Kurs- und Zinsverluste können über DVK nachbezahlt werden.
Diskontieren darf eine inländische Bank den Wechsel nur mit Genehmigung einer Devisenstelle. Die Devisenstelle kann die Genehmigung zur Einräumung des Diskontkredits an den ausländischen Wechselgläubiger in der Regel erteilen. Ist die Diskontierung des Wechsels genehmigt, so darf die Bank den Gegenwert dem ausländischen Gläubiger ohne besondere Genehmigung auf dem eingangs bezeichneten Weg überweisen, Zahlung des deutschen Wechselschuldners an deutsche Bank ist als innerdeutsche zahlung nicht genehmigungsbedürftig.
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