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1937-1945
BArch Berlin, R 3101, 14487
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
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(23 Bl.)
Rundschreiben (III) über Devisen- und Ausßenwirtschaftssachen, 1937-1945)

* Kirchfeld (Der Leiter der Hauptabteilung III (RWM), Hauptabteilungsverfügung Nr. 13/44, betr.: Schärfere Überprüfung der Ablieferung bzw. Verwendung im Ausland anfallender Devisenwerte. Beteiligung des Referates III Dev. 7 bei der Erteilung von Genehmigungen betr. Investitionen von Vermögenswerten im Ausland sowie betr. Überweisung von Regiespesen an ausländische Konzerngesellschaften, 12.10.1944: (KOPIE)
"Der totale Kriegseinsatz macht die verstärkte Erfassung aller Devisenreserven erforderlich. Mit fortschreitender Kriegsdauer hat das Bestreben nach Ansammlung von Vermögenswerten im Ausland durch Unterlassen einer ernsthaften Bemühung zur Einziehung von Außenständen oder durch Erwerb neuer oder Erweiterung bereits vorhandener Anlagen und Beteiligungen erheblich zugenommen. Es ist daher notwendig, in Zusammenarbeit mit der Reichsbank alle Wirtschaftsunternehmen mit Auslandsbeziehungen in verstärktem Maße zur umgehenden Hereinholung ihrer Forderungen und Guthaben, und zwar auch nach den Ländern, mit denen Verrechungsabkommen bestehen, anzuhalten. Hierzu bedarf es einmal einer schärferen Überprüfung der bedeutenderen deutschen Auslandsgesellschaften insbesondere der Konzernunternehmen, hinsichtlich der Ablieferungsmöglichkeit ihrer zur Zeit vorhandenen Betriebsmittel, soweit diese für die Durchführung ihrer Aufgaben im Hinblick auf ihren Kriegseinsatz im Ausland nicht unbedingt benötigt werden. Soweit ausländische Bestimmungen einer Überweisung entbehrlicher Beträge als Gewinnausschüttung oder aus sonstigen Gründen entgegenstehen, werden andere Möglichkeiten zur Verwendung der Guthaben im Sinne der deutschen Kriegsführung, z.B. durch Zurverfügungstellung an andere in dem betreffenden Land ansässige Gesellschaften oder Personen, die für die deutsche Kriegswirtschaft tätig sind, zu schaffen sein. Daneben muß bei der Entscheidung über Anträge, die die Verwendung von im Ausland anfallenden Devisen oder den Transfer neuer Mittel nach dem Auslande betreffen, schärfer als bisher geprüft werden, ob nicht das Vorhaben zur Kapitalflucht oder zu einer angesichts der Erfordernisse des totalen Krieges nicht zu rechtfertigenden Festlegung der Devisenreserven des Reiches zu überwiegend privaten Zwecken führt. Hierzu bedarf es neben der der Zuständigkeit des Referates III Dev. 4 unterliegenden einheitlichen Ausrichtung der Entscheidungen nach allgemein- und devisenwirtschaftlichen Gesichtspunkten der Nutzbarmachung der Kenntnisse und Erfahrungen, die bei der Bearbeitung des dem Reichswirtschaftsministerium bei der Devisenabteilung, der Reichsbank und dem Reichssicherheitshauptamt vorliegenden Prüfungsmaterial gewonnen sind. Mit der Durchführung dieser Überwachungsaufgaben wird das Referat III Dev. 7 (ORR.) Grolman) beauftragt.
Das Referat III Dev.7 ist künftig bei der Bearbeitung von allen Aufträgen auf Genehmigung von Investitionen im Ausland in dem vorher aufgeführten Sinne, sowie bei allen sonstigen Anträgen auf Genehmigung der Verwendung von Auslandsguthaben im Auslande zu sonstigen Zwecken, ferner bei Überweisung von Regiespesen der unter ausländischem Kapitaleinfluß befindlichen Gesellschaften an deren ausländischen Auftraggeber zu beteiligen. Unberührt bleibt  das Erfordernis der Beteiligung des Referates III Dev. 4. Vorgänge, aus denen zu schließen ist, daß Personen oder Firmen der ihnen obliegenden Anbietungspflicht, auch soweit diese im Rahmen des Runderlasses 152/36 D.St. zu erfolgen hat, nicht oder nicht in gehöriger Weise nachkommen, sind an das Referat III Dev. 7 zwecks Verfolgung der Angelegenehit zu übersenden.
Aufgabe des Referates III Dev. 7 ist es, Vorgänge über etwa vorhandene Beziehungen zwischen den deutschen Antragstellern und deren ausländischen Vertragspartnern sowie die bei ihm sonst vorhandenen Kenntnisse über bereits getroffene Feststellungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit der Antragsteller bei der Bearbeitung derartiger Anträge zur Verfügung zu stellen. Zur Wiederbeschaffung bzw. Ergänzung des zum größten Teil vernichteten Materials sind außer den Vorgängen der Devisenstellen die umfangreichen Unterlagen der Reichsbank und des Reichssicherheitshauptamtes hinzuziehen."


* [Hauptabteilung III], Vereinbarung über Zusammenarbeit zwischen REichswirtschaftsministerium und Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgbane - Planungsamt, Betr. Warenverkehr mit dem Ausland, 19.6.1944: (KOPIE)

  • Schreiben des Reichs- und Preuß. Wirtschaftsministers, an die Wirtschaftsgruppe Bergbau, betr. Rohstoffversorgung des Bergbaus, 12.1.1937
  • Hauptabteilungsverfügung Nr. 3, betr. Bearbeitung der Ein- und Ausfuhrangelegenheiten, gez. Dr. Kirchfeld, 25.3.1944
  • Hauptabteilungsverfügung Nr. 7/44, betr. Zusammenarbeit zwischen Reichswirtschaftsministerium und Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben - Planungsamt - in Fragen des Warenverkehrs mit dem Ausland, gez. Dr. Kirchfeld, 7.7.1944
  • Hauptabteilungsverfügung Nr. 11/44, Betrifft: Finanzielle Abwicklung der durch Kriegsereignisse notleidend gewordenen deutschen Forderungen, Beteiligungen und sonstigen Rechte im Ausland, gez. Dr. Kirchfeld, 25.9.1944

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