Langue: ns
1946-1950
SVSt / Interhandel D
E 7160-07 (-) 1968/54, Bd. 1051
Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Freigabe-Prozess USA

Enthält u.a. «Übersicht und Inhaltsangaben in Bezug auf die Zeugenaussagen des Herrn Dr. H. Sturzenegger», Februar 1949, 12 Hefte.
Heft 1, 1.2.1949, gibt St. Auskunft zu den persönlichen Verhältnissen: Studium in Zürich, Genf, München und Leipzig, Dr. in Leipzig (H. VI, 811, erwähnt St., dass es eher üblich gewesen sei für Schweizer in den 20er Jahren, den Doktortitel in Dtld. zu erwerben). Aufenthalt in Berlin bei IG Farben und Länderbank 1931. 1931 def. Eintritt bei Greutert usw. (diese Hefte fehlen leider hier). Die «Übersicht» fasst im Telegrammstil die Angaben von St. zu spez. Fragen auf 40 S. zusammen, es wäre aber von Nutzen, die Hefte selbst zu haben.


Remington Rand


Wenige Papiere 1946-50, juristische Korr. um die Frage der Gültigkeit der Option auf GAF

10.7.1946, Dr. Walter Schiess, Advokat und Notar in Basel, an SVSt, fragt im Auftrag von Remington Rand Inc., NY, an, ob Interhandel gesperrt sei. Schiess erhält gleichen Tages die Antwort, Interhandel sei nicht gesperrt. (was lt. späterer Mitteilung gegenüber nicht legitimierten Fragern im Falle prov. Sperren üblich sei) Da Interhandel grundsätzlich bestreitet, Remington jemals eine Option auf den Kauf von GAF gewährt zu haben, kommt es zu einem kleinen Briefwechsel.

23.1.1950, SVSt/Ott an Interhandel. Gibt Auskunft über die Sperre sowie über die Tatsache, dass die Erteilung einer solchen Option während der Sperre gar nicht möglich gewesen wäre. Zum Schluss heisst es:
«Übrigens dürfte von Interesse sein, dass der Rechtsunterzeichnete, Herr Dr. Max Ott, Gelegenheit hatte, zwei Vertretern von Remington die Unmöglichkeit der Genehmigung einer Option unter der Sperre persönlich darzulegen. Im Sommer und Herbst 1946 wurde diese Frage im Auftrag von Remington Rand durch Herrn Generaldirektor Fritz Richner von der Schweizerischen Bankgesellschaft und im Frühjahr 1947 durch Herrn Bill Shorten, Vice-Präsident von Remington Rand, gestellt. Beide Male wurde den Vertretern von Remington Rand klar gemacht, dass die Genehmigung einer Option durch die Schweizerische Verrechnungsstelle unter keinen Umständen in Frage komme. Sowohl Herrn Generaldirektor Richner als auch Herrn Vice-Präsident Shorten haben wir ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass weder während der Untersuchung durch die Verrechnungsstelle noch während des Rekursverfahrens durch irgendwelche Abmachungen oder Transaktionen an der bestehenden Rechtslage eine Änderung herbeigeführt werden dürfe.» (3)

20.2.1950, Aktennotiz über Anruf von Generaldirektor Richner. Ott ist abwesend, der unbekannte Aufzeichner erklärte sich für unzuständig. Richner: «Ich wisse doch, dass seinerzeit die Interhandel der Remington Rand auf den GAF-Aktien eine Option einräumte. Er habe damals, um schweizerischen Interessen zu dienen, mitgewirkt. Nach erhaltenen Informationen fänden nun mit den Amerikanern Verhandlungen über einen eventuellen Kompromiss bezw. einen Vergleich statt, und er möchte von mir wissen, ob dies zutreffe.»

4.3.1950, Dr. Schiess an Ott. Rekapituliert die Sache nochmals und gibt insofern einen nützlichen Überblick. (Kopie 1)

Rest des Dossiers ohne Interesse.
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