Langue: ns
1.4.1941-31.8.1943
Vierjahresplan (Signatur: 72-43-1)
Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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- Vermerk "streng vertraulich" Köln 4.3.1943. "Herr Reichsbankvizepräsident Puhl und Herr Ministerialrat Dr. Kadgien vom Vierjahresplan sprachen gestern gegen Abend in Sachen VA II erneut mit Herrn Planck und mir.
1. Herr Puhl sieht aufgrnd seiner leuafenden Fühlung mit Schweden, Schweiz usw. keine weiteren Devisenbeschaffungsmöglichkeiten als wir. Die feindseitige Erklärung vom 5.1.1943 wird gleich unseren Beobachtungen beurteilt (vgl. Eidbank-Äusserungen).
2.) Fortsetzung daher wie bisher. Der Fortschritt Schweizerische Bankgesellschaft/ Portugal wurde begrüsst.
3.) Herr Dr. Kadgien warf unter Anführung verschiedener Zahlen und Zahleneinteilungen die Frage auf, ob nicht geschliffene Diamanten, Brillanten usw. mit oder ohne Fassung zur baren Devisenschaffung heranzuziehen seien. Parallelvorgang in Briefmarken. Es bestand Übereinstimmung hinsichtlihc der notwendigen und unvermeidlichen Grenzen, ferner dass auch günstigenfalls nur verhältnismässig kleine Beträge an Devisen erwartet werden können. Es wurde von RM (oder sfrs.) 300.000.- als Ergebnis der bisherigen Verkaufsjahre gesprochen, wobei von den eingesetzten (mir unbekannten) Stellen wohl nicht alle vertretbaren Wege begangen worden sind.
Vielleicht wird der Vierjahresplan uns um Mitwirkung mit einem geringen Konsortialanteil ersuchen. Näheres blieb unterörtert. Wir stimmten grundsätzlich zu.
4.) Ziffer 3) zeigt die Notwendigkeit des weiteren Wertpapierverkaufes.
5.) In losem Zusammenhang wurde auch über die Portugal-Schiffsdevisen gesprochen, wozu Herr Planck heute in Berlin Herrn Oberregierungsrat Dr. Koppelmann im RWiM anschliessend an dessen getrige Frage gegenüber Herrn Lange und mir die Auffassung vn Herrn Puhl übermitteln wird".
- Vermerk, Berlin 10.2.1943, "streng vertraulich" "Herr Direktor Dr. Schulthess der Schweizerischen Boden-Kreditanstalt in Zürich besuchte mich in Zürich Hotel Eden au Lac am 8. des Monats nachmittags. Die Herren Dr.Doerner-Locarno und Dr. Bestgen-Genf waren ebenfalls anwesend. Abgesehen von Geldgeschäften, worüber Sonderaufzeichnungen angefertigt sind, wurde über die Möglichkeit von Warenkompensationen zwischen Deutschland und der Schweiz gesprochen, die unter dem gegenwärtigen Rechtszustande grundsätzlich wieder zugelassen sind.
Herr Dr. Schulthess erwähnte eine Lieferung von 70 to Wolfram aus Spanien über die Schweiz nach Deutschland, die er gmeinsam mit der Gesellschaft für Metallverwertung A.G. in Zürich (Herrn Direktor Weidenmann) vermittelt und veranlasst habe. Die schweizer Seite erhalte hierbei eine geringe Provision auf den spanischen Preis, der im übrigen ohne Aufschlag an Deutschland weiterberechnet werde. Das Interesse der Schweizerischen Boden-Kreditanstalt beruhe bei bem Vorhaben darauf, dass für die in Deutschland tatsächlich eingetroffenen Wolfram-Mengen in Höhe eines Wertdrittels die Boden-Kreditanstalt eine Sondererlaubnis zur Transferierung von Sperrmark zum vollen Kurse in Devisenerhalten habe. Deswegen seien innerhalb der Ressorts zunächst verschiedene Anischten über die Zweckmässigkeit der Lieferungen vertreten gewesen.
Im Anschluss hieran fragte ich Herrn Dr. Schulthess, inwieweit er mit Likomotiven zu tun habe (mir war von dritter Seite ein diesbezüglicher Hinweis geworden). Herr Dr. Schulthess erwiderte, diesbezügliche Verhandlungen seien nicht im Gane. Herr Dr. Schulthess empfahl, doppelseitige Kompensationsgeschäfte etwa dergestalt anzubahnen, dass
a) die Schweiz nach Rumänien, Bulgarien oder der Türkei goldene Uhren und andere hochwertige Industrieerzeugnisse liefere und materialmässigen Gegenweert in Form soclher Waren aus Rumänien, Bulgarien, Türkei usw. erhalte, die in Deutschland besonders erwünscht sein würden, sowie dass
b,) gleichzeigit zwischen deutschen undschweizer Firmen ein entsprechendes Kompensationsgeschäft geschlossen würde. Unter diesem würde die Schweiz die gemäss a) zu erhaltenden Waren aus Rumänien, Bulgarien, Türkei usw. nach Deutschland abgeben und wir würden an die Schweiz andere Erzugnisse liefern, entsprechende den schweizerischen Bedürfnissen
Zu a) und b) würde ein nicht unmittelbare Kompensation vor sich gehen, sondern devisenmässige Bezahlung jeder Lieferung. Der Ausgleich würe mithin in dem warenmässigen Zusammenhange zu finden, nicht aber in einer rechtlichen Verknüpfung der verschiedenen Liefergeschäfte. Andernfalls würde die Durchführung erfahrungsgemäss zu schwierig erscheinen."
- Brief von Si an Reichsbankdirektorium (Hr. Treue) Berlin 10.9.1941 betr. Schweizerische Bankgesellschaft in Zürich. SBG ist bereit gegen Schweizer Franken, Pesos auszuzahlen. (mehrere Dokumente in der Mappe)
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