Lingua: ns
30.5.1937-30.5.1944
Otto Wolff: Schweizerische Bodenkreditanstalt (Signatur: 72-260-1)
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

- Abschrift Fernschreibeneingang vom 30.5.44, Stuve an Sekr. Siedersleben
Schulthess lässt mitteilen, dass besprochenes Kompensationsgeschäft in 3 Wochen mit dem RWM neu verhandelt wird
- Vermerk, Köln, den 29.5.1944 "streng vertraulich". "Bezüglich des Wolfram-Vergütungsantrages der Schweizerischen Bodenkreditanstalt in Zürich teilte Herr Reichsbank-Vizepräsident Puhl gestern Pfingstsonntag in Gaibach mit, dass er auf wohlwollende Behandlung durch Herrn Präsident Dr. Jöhr vom Verwaltungsrate der Schweizerischen Kreditanstalt gelegentlich der kürzlich beendeten Stillhalteverhandlungen in der Schweiz angesprochen worden sei. Eine tunlichst entgegenkommende Regelung erscheine vom Standpunkte der deutschen Reichsbank aus in mannigfacher Hinsicht zweckmässig.
Der Unterfertigte berichtete über die Baden-Badener Mitteilungen des Herrn Bankdirektors Dr. Schulthess vom 20. des Monats sowie über das anschliessende Schreiben an den Vierjahresplan. Herr Puhl kannte den Vorschlag, den der Vierjahresplan Herrn Dr. Schulthess gegeben hat, und trat im wesentlichen den [... unleserlich, zwei Wörter] niedergelegten Gedankengängen bei. In dem neuen Stillhalteabkommen, das nach sehr grossen Schwierigkeiten entgegen sehr starkem Druck der Feindmächte auf die Schweiz erreicht worden ist, wird übrigens ausdrücklich klargestellt, dass keine Discrimination darin liegt, wenn ein Schweizer Stillhaltegläubiger sich bevorzugte oder gesonderte Kreditrückzahlungen unter Einräumung neuer Kreditlinien in Sondervereinbarungen zu sichern beabsichtigt. In solcher Form ist die Möglichkeit dafür offengeblieben, dass im Sinne der deutschen Wünsche eine Verknüpfung zwischen Abdeckung von Stillhaltekrediten und Hereinfliessen neuer (höherer) Devisen-Kreditmittel hergestellt werden möge.
Herr Puhl beabsichtigt, in der Sache mit dem Reichswirtschaftsministerium Fühlung zu nehmen"
- Vermerk gez. Si von Berlin 15.5.1944 "Bezüglich devisenmässiger Anerkennung für die Wolframvermittlung sagte Herr Ministerialrat Dr. Kadgien heute im Anschlusse an seine früheren Ausführungen, dass die zuständigen Reichsressorts die Absicht hätten, der Schweizerischen Bodenkredit-Anstalt einen Gegenvorschlag zu übermitteln, dessen Inhalt nicht näher erörtert wurde.
An der Besprechung war teilweise auch Herr Ministerialratdirektor Dr. Wiehl vom Auswärtigen Amte beteiligt."
- Aktenvermerk, Abschrift von Berlin 10.5.1944 gez. Seipp, betr. Lieferung von 10.000 to Eisen nach der Schweiz und die Kompensation durch Lieferung von etwa 1000 to Aluminium aus der Schweiz nach Deutschland. "Heute rief nun Herr Scharr an und teilte mit, dass sowohl das RWiM als auch das Rüstungslieferungsamt dieses Geschäft prinzipiell ablehnen".
- Brief von Möhring an Si von Berlin 9.5.1944. "Sehr geehrter Herr Direktor! Einem Wunsch von Herrn Dr. Schulthess folgend habe ich am 4.5. aus Baden-Baden nach meiner Rückkehr von einer Schweizer Reise an Sie das folgende Telegramm gerichtet: 'Siedersbüro, Köln a. Rhein Dr. Schulthess teilt mit, dass das Eisengeschäft von schweizer Seite auf der Grundlage von 60% genehmigt ist. Es können Abional [sic, heisst: Avional] und eventuell Profile für Flugzeuge mitgeliefert werden. Im Auftrag Dr. Möhring'."
- Vermerk gez. Si von Köln 8.5.1944 "streng vertraulich" "Betr.: Wolframbezahlung. Am 5. des Monats fragte ich in Berlin Herrn Ministerialrat Dr. Kadgien des Vierjahresplanes bei einem Zusammentreffen in grösserem Kreise, ob auf den Antrag der Schweizerischen Bodenkreditanstalt vom 31.3.1944 eine Entscheidung bereits ergangen sei. Herr Dr. Kadgien verneinte mit dem Bemerken, eine Genehmigung des Gesuches sei kaum zu erwarten. Wenn überhaupt so könne einschlägigen Wünschen des Herrn Bankdirektors Dr. Schultehss-Zürich nur insoweit entgegengekommen werden, als die Schweizerische Bodenkredit-Anstalt künftig neue Warenlieferungen oder anderweitige kriegswichtige Dienste erbringe. (Ein Gesichtspunkt, den wir mit Herrn Dr. Schulthess vorbereitend schon besprochen hatten.). Herr Planck war teilweise an dieser Unterredung beteiligt.
Am 3 Mai in Berlin hatten Herr Planck und ich in der gleichen Angelegenheit Herrn Ministerialdirektor Dr. Schlotterer des Reichswirtschaftsministeriums in anderem Zusammenhange kurz gefragt. Herr Dr. Schlotterer kannte den Fall in allgemeinen Umrissen und nahm dazu nicht näher Stellung."
- Brief von Si an Planck, Köln 6.5.1944. (2 Seiten). Es ist nicht sicher, ob nun von 55% oder 60% ausgegangen werden soll. Si hält es für richtig nicht "von der bisherigen, nach den verschiedenen Seiten hin vereinbarten Linie unserer zunächst abwartenden Haltung abzugehen. Die Verkoppelung des zusätzlichen Austauschgeschäftes mit den allgemeinen Eisenlieferungen, die in dem deutsch-schweizerischen Regierungsabkommen vom 24.3.1944 festgelegt sind, dürfte unter Umständen zu recht mannigfachen Erörterungen Anlass zu bieten vermögen, in denen die Firma Otto Wolff kriegswirtschaftlich förderliche Dienste nicht leisten könnte."
- Vermerk (3 Seiten) Köln den 27.4.1944. "In Sachen Wolframerz-Bezahlung / 331/3% Vorzugssperrmark-Freigabe teilte Herr Bankdirektor Dr. Willi Schulthess in der Schweizerischen Bodenkredit-Anstalt mir am 19./20.4.1944 in Zürich mit, dass er die Herren Rechtsanwalt Dr. Rudolf Karpf und Dr. Alfred Karpf in Müchen 22 Odeonplatz 7 mit der anwaltschaftlichen Wahrnehmung der Belange der Bodenkredit-Anstalt im Verhandlungswege bei dem Reichtswirtschaftsministerium betraut habe. Dies geht auf Empfehlung des Herrn Direktors Thierfelder zurück, Vorstandsmitglied er Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München Nymphenburgstrasse 4. Herr Dr. Schulthess zeigte mir verschiedene Briefe aus München, worein auch die Honorarvereinbarung mit dem die Sache bearbeitenden Herrn Dr. Alfred Karpf enthalten war. [...] Besonders interessiert ist laut Herrn Dr. Schulthess das Produktionsamt des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion daran, dass in solcher oder ähnlicher Weise die Einfuhr von Wolfram und anderen nötigen Waren vermehrt wird. Mit diesem hat die Bodenkredit-Antalt deshalb ebenfalls Fühlung genommen.
Ich beschränkte mich auf die bekannten Erklärungen wir früher und sagte Herrn Dr. Schulthess zusätzlich, die Firma Otto Wolff stelle in der vorliegenden Sache ihre Vermittlungsdienste rein ehrenamtlich zur Verfügung, im Interesse bestmöglicher Pflege des deutsch-schweizersichen Handelsverkehrs auch auf den uns obliegenden Gebieten, aber ohne jede nachträgliche Anteilnahme an dem ausserhalb unserer Firma eingeleiteten und durchgeführten Wolframgeschäfte der Bodenkredit-Anstalt.
Über das Letztere gab Herr Dr. Schulthess am 23. April nachmittags auf der gemeinsamen Fahrt nach Andelfingen und vorher in Zürich Hotel Eden au Lac mir ein umfangreiches Aktenstück mit Abschriften zur Durchsicht. [...] Festzuhalten bleibt kurz:
1.) Der Preis des durch die Bodenkredit-Anstalt zusätzlich herangebrachten Wolframerzes lag 1942/43 bei sfrs. 84.- - 86.- je kg. Erz, Basis 65% WO3, verpackt, franko Irun, wobei spanisches Wolframerz in etwa der dem Hamburger Kontrakte B zugrundeliegenden handelsüblichen Qualität ausbedungen wurde. Deutscher Abnehmer laut den mir abschriftlich gezeigten Verträgen von 1942/43 war insbesondere die Gesellschaft für Elektro-Metallurgie Dr. Heinz Gnehm in Berlin (z.B. Vertrag vom 30.10.1942). Die Gesellschaft Dr. Gnehm hat hierbei wohl konsortailiter zugleich für andere Häuser gehandelt.
Das Reichswirtschaftsministerium hielt Herrn Dr. Schulthess später entgegen, die Schweizerische Bodenkredit-Anstalt habe durch ihr Dazwischentreten die Preise verteuert, was züricherseits als unzutreffend bezeichnet wurde.
2.) Das Kauf-Wolframerz gemäss 1) entstammte weitgehend der Grube Garrovillas, nicht weit von der portugiesischen Grenze.
3.) Die spanische Wolfram-Grube Barrue-Copar[o?]to in nicht grosser Entfernung von Garrovillas ist durch Vermittelung der Schweizerischen Bodenkredit-Anstalt an die I.G. Farbenindustrie A.G. käuflich übertragen worden, wobei diese für Rechnung eines deutschen Konsurtiums handelte-
4.) Haptbeteiligte (neben vielen anderen) auf der ausländischen Seite an dem Geschäftswerke waren:
a) Herr Reinhard A. Mey
in Firma José Capilla Hurtado
Calle Sagunto 37 in Valencie (Spanien),
[...]
b) Herr Direktor Hermann Weidenmann
Vorstand der A.G. für Metallverwertung in Zürich
[...]
5.) Die Schweizerische Bodenkredit-Anstalt hat Sonderunkosten für die Vermittelungsarbeiten von über sfrs. 50.000.- dargelegt."
- Vermerk, gez. Si, Berlin 12.4.1944 "Vertraulich", "Herr Regierungsrat a.D. Oeding, Berliner Vertreter der Schweizerischen Bodenkreditanstalt in Zürich, erläuterte heute gegenüber Herrn Planck und mir auf Wunsch des Herrn Bankdirektors Dr .Willi Schulthess des näheren die Eingabe, die mit Datum vom 31.3.44 an das Reichswirtschaftsministerium gerichtet ist und seitens des Herrn Oeding namens der Schweizerischen Bodenkreditanstalt demnächst eingereicht werden soll. Festzuhalten ist, dass der Anspruch der Schweizerischen Bodenkreditanstalt auf Freigabe von 3,1 Mill. Sperrmark zur vollwertigen Umwandlung in schweizer Franken laut der Rechtsansicht der Herren Rechtsanwalt Dr. Möhring und Oeding unzweifelhaft sei. Zwar sei die Frist der ministeriellen Erlasse abgelaufen gewesen, als der grössere Teil der Wolframlieferungen vollzogen wurde. Aber das Reichswirtschaftsministerium habe gegenüber Herrn Dr. Schulthess von Anfang an die Verlängerung in Aussicht gestellt gehabt, und das Ministerium habe nach Ablauf der First Herrn Dr. Schulthess mehrfach gebeten, weiterhin Wolfram heranzubringen. IN einer Besprechung, die späterhin zwischen Mininsterialrat Bethage im Reichswirtschaftsministerium und Herrn Dr. Schulthess in Berlin ohne Teilnahme von ihm (Oeding) stattgefunden habe, hätten Bethge jeden Anspruch der Schweizerischen Bodenkreditanstalt auf Sperrmarkumwandlung in dessen abgelehnt, und zwar in kategorischer Weise. Erst nachträglich sei der Vierjahresplan gefragt worden, und auf dessen Vermittlung hin habe die Schweizerische Bodenkreditanstalt - übrigens bereits vor 1 oder 1 ½ Jahren - etwa 330.000 Sperrmark zum vollen Kurse in schweizer Franken umgewandelt erhalten. Es sei denkbar, dass die Behörde hiermit die Ansprüche der Schweizerischen Bodenkreditanstalt als ein für alle Male abgegolten ansehen wolle. Dies sei aber unbegründet, da die Wolfram-Lieferungen gerade erst anschliessend ihr Hauptausmass erreicht hätten, und Herr Dr. Schulthess - die 330.000 Sperrmark zu keiner Zeit als eine abschliessende Abfindung betrachtet habe.
Wir führten aus, dass die Firma Otto Wolff in der Sache erstmals in Baden-Baden am 26.3.44 unterrichtet worden sei. Ein sachliches Ergebnis schiene uns angesichts der verfahrenen Lage allenfalls dann denkbar, wenn die Schweizerische Bodenkreditanstalt künftige Lieferungen in Wolfram oder sonstige wesentliche Dienste für die deutsche Sache in Aussicht stellen könne. Bezüglich Wolfram bat Herr Oeding, diese Hoffnung nicht in den Vordergrund zu rücken. Im übrigen äusserte er keine Einwendungen.
Nach längerer Erörterung, die Herr Oeding auf Wunsch von Herrn Dr. Schulthess führte, erklärten wir uns wunschgemäss bereit, Herrn Ministerialdirektor Dr. Gramsch im Vierjahresplan vorzuschlagen, dass er Herrn Rechtsanwalt Dr. Möhring zwecks Prüfung der Angelegenheit empfängt. (Die Zusammenhänge, die uns hierbei geschäftlich bewegen, wurden nicht erörtert.)
- Vermerk, Köln 11.4.1944. "Herrn Reichsbank-Vizepräsidenten Puhl überreichte ich am 8./9. des Monats in Gaibach Abschrift der Eingabe der Schweizerischen Bodenkreditanstalt in Zürich vom 31. März des Jahres an das Reichwitrschaftsministerium, betr. Sperrmarkumwandlung zum Ausgleich für Wolfram- und Zinnbeschaffung aus Spanien und Portugal, nebst einer Abschrift des Briefes, den Herr Bankdirektor Dr. Schulthess aus Baden-Baden unter dem 1. April des Jahres begleitweise an mich gerichtet hat". [...]
- Brief gez. Si an Planck, Köln 4.4.1944. " Im Anschluss an meine gestrige Notiz , betreffend Schweizerische Bodenkredit-Anstalt, erlaube ich mir der Vollständigkeit halber nachzutragen, dass Herr Regierungsrat a.D. Oeding in etwaige Erörterungen wegen des Goldembargos meines Erachtens nicht einzuschalten wäre. Sollte der Vierjahresplan solche Erörterungen mit Herrn Dr. Schulthess überhaupt wünschen, so empfehle ich sie mithin ohne Herrn Oeding. Vor einem einschlägigen Wunsche des Vierjahresplanes können Besprechungen wegen des Goldembargos mit Herrn Dr. Schulthess natürlich nicht infrage kommen. Er kennt das Problem meinerseits überhaupt noch nicht."
- Brief Si an Planck, Köln 3.4.1944. "streng vertraulich" Si zitierte ein Telegramm, das er soeben an Planck losgeschickt hat "'Erhalte von Schulthess aus Baden-Baden Abzug seiner Eingabe vom 31. März an Reichswirtschaftsministerium, welche Oeding noch vor Ostern über Leipzigerstrasse einreichen wolle. Inhalt Antrags geht auf 2 Millionen aus neulich mitgeteilter Berechnung von 3,1 Millionen wegen Wolframbezügen. Mir erscheint fraglich, ob Gedankengang und Wortfassung vom deutschen Standpunkte aus allenthalben zweckmässig gewählt sind, aber Schulthess berücksichtigt anscheinend stark schweizerischen Gesichtspunkt besonders wegen seines Aufsichtsrates. Anheimstelle, dass Oeding nach eigenem Ermessen verfährt und bin bereit, 12. April mich Leipzigerstrasse zu erkundigen, oder anheimstelle, dass Ihr es schon jetzt tut. Verkaufserlöse Schulthess in V II-Wolfram sfrs. 115.000.-, was für verhältnismässige Grössenordnung kennzeichnend.'" Es zeichnen sich Probleme durch das Vermittlungsvorgehen Oedings ab. Si verweist darauf, dass er Schulthess von Anfang an gesagt habe, dass er nicht in der Lage sei, wesentliches bei den Vermittlungen zu leisen [...] "Eine positivere Erledigung liesse sich in Berlin vielleicht dann erhoffen, wenn die Schweizerische Bodenkredit-Anstalt in der Goldembargofrage, deretwegen die Erkundigungen über Herrn Pierre du Pasquier schweben, positiv nützen könnte. Ich bezweifle das indessen, auch wenn Herr Dr. Schulthess sich insoweit die grösste Mühe geben wird".
- Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium von Schulthess: 31.3.1944
"An das Reichswirtschaftsministerium, Berlin
Betr.: Sperrmark-Angelegenheit Wolfram- und Zinnbeschaffung aus Spanien und Portugal, V. SO. 1205/42.
Unter Hinweis auf den nachsehenden Sachverhalt beantragen wir uns eine Devisenerwerbsgenehmigung zum Erwerb und zum Transfer von Schweizer Franken im Gegenwert von 2 Millionen RM zu Lasten unseres Vorzugs-Sperrmark-Kontos bei der Deutschen Bank in Berlin zu erteilen.
Im Jahre 1941 hatten wir uns erboten, dem Deutschen Reich aus Spanien und Portugal Rohstoffe, insbesondere Wolframerze zuzuführen, die bisher von den deutschen Stellen nicht erfasst waren und deren Einführung zusätzlich war. Durch das Schreiben vom 29.7.1941 hatte sich das Reichswirtschaftsministerium bereit erklärt, eine Devisenerwerbsgenehmigung in der Höhe von 33% des Warenerlöses, der auf Grund unserer Tätigkeit zusätzlich aus Spanien oder Portugal nach Deutschland eingeführten Rohstoffe zu erteilen. Das Schreiben schliesst mit den Worten: "Die Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.1941.
Wir haben nunmehr im Jahre 1941 und im Jahre 1942 eine sehr umfangreiche Tätigkeit entwickelt, um zusätzlich Wolframerze zu beschaffen. Das Resultat waren erhebliche zusätzliche Zufuhren aus Spanien nach Deutschland. Es gelang uns schon im Jahre 1941 der uns vom Reichswirtschaftsministerium für die Abwicklung der Wolframgeschäfte benanten Reichstelle für Eisen und Stahl in Spanien Gruben nachzuweisen, die bisher nicht nach Deutschland liefern wollten und die nunmehr auf Grund unserer Bemühungen dem Deutschen Reich zur Ausbeutung zugänglich gemacht werden konnten." (Insbesondere Gruben: Garovillas und Baruecopardo).
"Die Erteilung der uns zugesagten Devisenerwerbsgenehmigung ist bisher nur für diejenigen Lieferungen erfolgt, die bis Ende des Jahres 1942 bewirkt wurden. Darüber hinausgehende Genehmigungen sind abgelehnt worden, obwohl noch im Jahre 1943 erhebliche Lieferungen von Wolframerzen angenommen wurden. Die Ablehnung erfolgte mit der Begründung, dass das Schreiben vom 29.7.1941 bis zum 31.12.1941 befristet gewesen sei.
Wir halten diese Stellungnahme für unberechtigt, denn wir haben uns bis zum Dezember 1942 im steten engen Einvernehmen mit dem Reichswirschaftsministerium bezw. mit den von ihm benannten Stellen uns ständig um die Beschaffung zusätzlichen Wolframs bemüht und auch zusätzlich Wolfram beschafft, das ohne unsere Bemühungen Deutschland niemals zur Verfügung gestanden hätte. [...] Um uns über die Rechtslage zu unterrichten, haben wir unser ganzes Material und unsere gesamte Korrespondenz dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Philipp Möhring, Berlin, vorgelegt mit der Bitte, sich durch ein Gutachten darüber zu äussern, ob und nicht noch Ansprüche auf Erteilung von Devisenerwerbsgenehmigungen nach Massgabe des Schreibens vom 29.7.1941 zustehen. Herr Rechtsanwalt Dr. Möhring hat diese Frage bejaht und uns hierüber das beiliegende Gutachten erstattet. Aus diesem Gutachten ergibt sich für uns die Berechtigung unserer Ansprüche.
Wir sind ferner der Auffassung, dass unser Anspruch auch aus Billigkeitsgründen und aus moralischen Gründen voll gerechtfertigt ist. Obwohl wir einem neutralen Staat angehören haben wir alles Menschenmögliche getan, um dem Deutschen Reich zur Erlangung von kriegswichtigen Rohstoffen zu verhelfen. Unsere Bemühungen haben sogar dazu geführt, dass man von englischer Seite aufmerksam wurde; aus wiederholten Interventionen englischer diplomatischer Behörden wissen, wir, dass wir der Gefahr ausgesetzt sind, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden. Trotzdem haben wir unsere aktiven Bemühungen mit Nachdruck fortgesetzt und es sind diese von sehr guten Erfolgen begleitet gewesen. Deutschland hat zusätzlich sehr erhebliche Wolframmengen durch unsere Tätigkeit erhalten, ohne dass etwa hierdurch eine Erhöhung der Preise eingetreten wäre. IN Anbetracht der jetzigen Wolframpreise sind die von uns getätigten bezw. nachgewiesenen Aufkäufe noch zu für Deutschland sehr günstigen Bedingungen bewirkt worden, dies auch unter Berücksichtigung der Zusage des Schreibens vom 29.7.1941. Wir haben keinen Zweifel, dass, wenn andere Vermittler eingeschaltet gewesen wären, Deutschland mindestens die gleichen, wenn nicht sogar höhere Devisenbeträge hätte aufbringen müssen, um die Ware zu erhalten, wobei es noch zweifelhaft ist, ob die von uns nachgewiesene Ware jemals für Deutschland bereitgestellt worden wäre.
Deutschland hat unsere umfangreiche Tätigkeit veranlasst, gekannt und gebilligt. Deutschland nimmt auch heute noch aus den von uns nachgewiesenen Gruben, die vorher niemals für Deutschland gearbeitet hatten, Ware ab. Was dies bei der augenblicklichen Wolframlage für Deutschland bedeutet, brauchen wir nicht zu sagen. Sicher ist, dass bei einem solchen Sachverhalt eine Ablehnung der Erfüllung der uns gemachten Zusage bei uns und der gesamten schweizerischen Finanzwelt das Gefühl einer ungerechten Behandlung hervorrufen muss. Die Schweizerische Kreditanstalt, mit der wir sehr verbunden sind, ist in unserem Aufsichtsrat massgebend vertreten. Präsident des Aufsichtsrates der Schweizerischen Kreditanstalt ist gleichzeitig Präsident unserer Bank. Dazu ist der Präsident des Schweizerischen Bankvereins Mitglied unseres Aufsichtsrates, dem überdies der Vertreter der Basler Handeslbank und weitere bedeutende Privatbankiers angehören. Die Eidgenössische Bank ist Mitglied unseres Finanzkonsortiums. Unserem Aufsichtsrat ist das Geschäft genauestens bekannt und wird von demselben mit der grössten Aufmerksamkeit verfolgt. Die bisherige ablehnende Stellungnahme hat daher ganz allgemein in der schweizerischen Bankwelt grosses Befremden ausgelöst und ist geeignet, einen ungünstigen Einfluss auf die jeweiligen zwischenstaatlichen Wirtschafts- und Clearing-Verhandlungen auszuüben. Es liegt ja auch auf der Hand, dass wenn man uns im Vertrauen auf die gemachte Zusage weiterarbeiten liess, ohne dass wir uns in formeller Beziehung um eine weiter Bestätigung bemühten und wenn man das Ergebnis unserer Arbeit in Anspruch nahm und hieraus sehr erhebliche Vorteile erlangte, die jetzt ablehnende Haltung jedem Dritten unverständlich erscheinen muss. Bei den engen Verhältnissen in der Schweiz lässt es sich nicht vermeiden, dass dadurch ein ungünstiger Eindruck hervorgerufen wird, zumal bekannt ist, welche erheblichen politischen Risiken und materiellen Opfer wir für die Durchführung des Geschäftes auf uns genommen haben.
Wir sind andererseits auch gehalten, da wir als reine Hypothekenbank durch die Ausgabe von Pfandbriefen bezw. Obligationen und die Entgegennahme von Spargeldern weiteste Kreise des schweizerischen Publikums zu unseren Gläubigern zählen, im Interesse unserer Kunden darauf zu dringen, dass die uns gemachte Zusage erfüllt wird, zumal wir ja sehr erhebliche Beträge in das Geschäft investiert haben und darüber hinaus auch unsere Organisation zur Erlangung unserer Erfolge voll eingesetzt hatten. Seit bald 50 Jahren haben wir gern und eng mit Deutschland zusammengearbeitet. Wir haben viele Millionen Schweizer Franken sowohl vor dem ersten als auch vor dem zweiten Weltkrieg in Deutschland investiert und sind durch unsere grossen Verluste in Deutschland nach dem ersten Weltkrieg, die ca. 20 Millionen Schweizerfranken betrugen, gezwungen worden, vorübergehend unser Aktienkapital herabzusetzen. Trotzdem haben wir in Deutschland im grossen Umfange weitergearbeitet und weitere Beträge investiert. Wie stark wir uns für die Arbeitsbeschaffung nach dem Jahre 1933 einsetzten, zeigt u.a. auch die bekannte Errichtung des "Haus der Schweiz" Unter den Linden, die wir finanziert haben ebenso die Finanzierung grosser Kleinsiedlungen. Es ist unsere feste Absicht, auch nach dem Kriege, der Tradition unseres Hauses entsprechend, eng mit Deutschland zusammenzuarbeiten. Wir können dies aber nur tun, wenn man unsere sowohl rechtlich wie auch moralisch vollauf begründeten Ansprüche erfüllt.
Wir überreichen in der Anlage ein Aufstellung, aus der die durch uns vermittelten Lieferungen ersichtlich sind, sowie die Beträge, die uns auf Grund des Schreibens vom 29.7.1941 zustehen. Im Interesse einer raschen Abwicklung der Angelegenheit und auch um die Interessenten in Spanien zufriedenstellen zu können, würden wir bereit sein, uns durch einen Pauschalbetrag abfinden zu lassen. Wir haben daher unsere Ansprüche für den Fall einer sofortigen Befriedigung auf eine Freigabegenehmigung in der Höhe von 2 Millionen RM reduziert. Wir sind bereit, diesen Betrag zum Ausgleich aller aus dem Schreiben vom 29.7.1941 entstandenen und etwa noch entstehenden Ansprüche anzunehmen, wobei wir selbstverständlich alle weiteren uns noch zugänglich werdenden Nachweise und Lieferungsmöglichkeiten ohne hierfür eine Gegenleistung zu verlangen, dem Deutschen Reich zur Verfügung stellen wollen. Wir bemerken ausdrücklich, dass die Freigabegenehmigung sich nur auf ein Vorzugs-Sperrmarkkonto bezieht, das nachweislich daraus entstanden ist, dass wir Schweizer Franken vor dem letzten Kriege aus der Schweiz als Vertrauensanlage nach Deutschland gegeben haben. Wir haben nicht etwa spekulativ Sperrmark aufgekauft, sondern wünschen weiter nichts als wenigsten einen Teil der von uns im Vertrauen hergegebenen Schweizer Franken im Interesse des Sparpublikms zurückzuerhalten.
Mit vorzüglicher Hochachtung! Schweizerische Bodenkredit-Anstalt (handschriftliche unterzeichnet i.A. Sch.)"
Aufstellung über die Lieferungen: "I. A Conto-Lieferung auf Grund des am 16.11.1942 mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums abgeschlossenen Vertrages zwischen der Gesellschaft für Metallurgie in Berlin und der Akomfina in Zürich von 3592,8 kg Wolframtrioxyd à sFr. 86.44 = Fakturasumme sFrs. 313.753.--; II. Lieferungen aus der Grube Carovillas, die am 15.2.1943 durch unsere Vermittlung seitens der J.G. Farbenindustrie im Auftrage des bekanntes Konsortiums im Einverständnis mit dem Reichswirtschaftsministeriums erworben worden ist. Totallierferungen seit Herbst 1942 bis 15. III. 43 5900 kg WO3 abzüglich Lieferungen bis 31.12.1942, die schon abgerechnet worden sind 4188 kg WO3 verbleiben 1712 kg WO3 à Pes 145.- p. kg à sFr. 40.-- per 100 Pes Fakturasumme sFrs. 99.500.--; III. a) Lieferungen aus den Gruben Barruecopardo bis 15.2.1943, ab welchem Datum die Gruben durch den von uns der Gruppe vermittelten Severino betrieben wurden, allerdings mit der Auflage, die gesamte Pruduktion der J.G. Farben-Industrei weiterhin anzudienen: Totallieferungen seit Herbst 1942 bis 15.III. 43 41,000 kg WO3 abzüglich der Lieferungen bis 31.Dezember 1942, die schon abgerechnet worden sind 14.230 kg WO3 26.770 kg WO3 à Pes 175.- p. kg. à sFr. 40.- per 100 Pes Fakturasumme sFr. 1870.000.--; b) Lieferungen ab 15.2.1943, dem Inkrafttreten des Liferungsvertrages mit der J.G. Farbenindustrie/Severino: nur bis Mai 1943 120,000 kg WO3 abzüglich der Lieferungen, die schon unter IIIa berücksichtigt sind 41,000 kg WO3 79,000 kg WO3 à Pes 175.-- per kg. à sFr. 40.- per 100 Pes = Fakturasumme sFr. 5.500.000.--; c) seit Ende Mai 1943 sind geliefert worden: mindestens 100,000 kg WO3 à Pes. 175.- per kg à sFr. 40.- per 100 Pes Fakturasumme sFr. 7.000.000.--; IV. Kaufpreis der Gruben Caovillas 2,9 Millionen Pes à sFr. 40.- per 100 Pes. sFr. 1.160.000.--
Zusammenstellung
I. Fakturasumme: sFr. 313.763
II. Fakturasumme: sFr. 99.500
III. a Fakturasumme: sFr. 1.870.000
III b Fakturasumme: sFr. 5.500.000
III c Fakturasumme: sFr. 7.000.000
IV. Gruben[s]preis: sFr. 1.160.000
Total: sFr. 15.943.253

ergibt zum Kurse von sFr. 172.-- per 100 MK = RM 9.300.000.--
Aus obiger Aufstellung ergibt sich auf Grund der Genehmmigung des Reichswirtschaftsministeriums vom 29.7.1941 ein Anspruch auf Transferierung von 33% des obgenannten Warenwertes von Mk 9.300.000 = Mk 3.060.000.--
11.III.44
Dr. Sch./ tr.

- Vermerk vom 27.3.1944 "streng vertraulich" betreffend Kompensationsgeschäft, da gerade mit Wirkung vom 30.6.1944 ein neuer dt.-schweizerischer Verrechnungsvertrag unterschrieben wurde, sieht Schulthess kein Hemmnis mehr für weitere Verhandlungen. "Herr Ministerialrat Janke vom Reichswirtschaftsministerium habe bei seinem kürzlichen Aufenthalt in der Schweiz die Ausfuhr zusätzlicher Eisen- und Stahlmengen aus Deutschland als grundsätzlich möglich bezeichnet, aber von der Bezahlung eines mindestens etwa 10%igen Mehrpreises gegenüber den Kontingentsmengen des deutsch-schweizerischen Handelsabkommens abhängig gestellt." Allerdings hat die Schweiz es abgelehnt (Gygax, Preisbehörde in Montreux-Territet), dass irgend ein Schweizer Eisenhändler oder Verbraucher einen höheren Preis bezahlt als im dt.-schweizerischen Abkommen festgehalten. Früher sei das noch gelungen, auch an südliche und südöstliche Länder werden noch entsprechende Preise bewilligt. "Herr Dr. Schulthess bestätigte das, aber lediglich für eine zurückliegende Vergangenheit. Jetzt sei es infolge der schweizerischen Preiskontrolle ausgeschlossen, den (uns aus Devisengründen so erwünschten) Mehrpreis zu erhalten."
- Vermerk von Berlin 20.3.1944
- Vermerk von Köln, 10.1.1944, Kompensationsgeschäft Küderli "[...] (Andererseits steht die voraussichtlich und leider zu erwartende Nachfragestärkung nach zusätzlichen Sonderlieferungen, wenn im Sinne der mir in Zürich und Bern gewordenen Informationen das künftige deutsch-schweizerische Abkommen eine wesentliche Einschränkung der schweizerischen Lieferungen nach Deutschland vorsehen sollte.)
Herr Direktor Dr. Asper von der Schweizerischen Bodenkreditanstalt überbrachte den Herren von Küderli und mir am Nachmittages des 7. Januar [in Zürich] ein Verzeichnis der Maschinenelieferungen, für welche Brown, Boveri & Cie. A.G: in Baden (Schweiz) binnen des ersten Halbjahres 1944 aus eigener Herstellung sozusagen sich erboten haben, im Anschluss an die früheren Besprechungen".
- Vermerk von Si z.Zt. Freiburg i. Br. den 6.1.1944, Abschrift, "vertraulich". Das Kompensationsgeschäft sieht jetzt nur noch dem Import von Eisenwaren im Betrag von 4 Mio vor, und nicht mehr wie vorher. Die Kompensations beläuft sich auf 50% (2 Mio) im Clearingverkehr, zu 15% in Sperrmark (600.000 sfrs) "(Interesse der Bodenkreditanstalt)", 15% in Kompensationsware, (600.000. sfrs) d.h. Enpgasserzeugnisse von BBC oder Aluminium, 20% (800.000 sfrs) in berer Devise "Die letztere wird nac h Ansicht der Herren Oeding und Dr. Schulthess deutscherseits weit dringender gewünscht, als Kompensationsware".
- Brief von Si an von Weiss, 21.11.1943. "[...] Mein letzter Aufenthalt in der Schweiz war noch nicht einmal 42 Stunden lang, sondern beschränkte sich auf fast genau 27 Stunden. In der Tat war diese Reise, wie fast alle einschlägigen Vorhaben, das Gegenteil einer Erholung. Aber das hohe Ziel, unter den zunehmend komplizierten Kriegsverhältnissen, die sich für die neutralen und kreigsführenden Ländern in grundsätzlich vergleichbarer Weise auswirken, zum allseitigen Besten doch noch ein gewisses Mass von zwischenstaatlichem privaten Wirtschaftsverkehr in Gang zu halten, schien mir die Mühe nicht nur zu rechtfertigen, sondern zu erheischen."
- Brief an Ministerialdirektor a.D. Dr. Köpke von Köln, 21.11.1943. Schulthess hat den Wunsch geäussert, dass Herr Walter Landolt aus Mailand nach der Schweiz reisen kann. "Da Herr Dr. Schulthess der deutschen Sache immer sehr gedient hat, würde es mir sehr angenehm und würde mir richtig erscheinen, wenn seinem Vorschlage recht bald entsprochen werden könnte."
Raccomandazione di citazione: Copiare

Collocazione