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SVSt / IG Farben

E 7160-07(-) 1968/54, Bd. 1105 (Spezialfälle)
E 7160-06(-) 1976/68, Bd. 178 (IGF Aufträge)
E 7160-06(-) 1976/68, Bd. 179 (IGF Aufträge)
E 7160-03(-) 1968/108, Bd. 85
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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E 7160-07(-) 1968/54, Bd. 1105 (Spezialfälle)

Mit Verweisen auf Spf. 536 (Treupha), 148 ( ?), 225 (IG Farben). Schmale Mappe mit wenigen Angaben zur Übertragung von Markenrechten der Chemiewerke Homburg auf die Treupha, Baden, 4.12.1945, was auch eine Nachfrage der CM auslöst im März 1947. Bescheidenes Dossier. Beiliegend vier Couverts mit Markenformularen von IG Farben. (ohne Interesse)

E 7160-06(-) 1976/68, Bd. 178 (IGF Aufträge)

Hier findet sich u.a. Korrespondenz der SVSt mit Agfa Photo AG, Zürich, 1952-57, in der es um Zahlungen an IG Farben geht. Wird verhandelt im Zusammenhang mit dem Abschluss des Clearing. Viele Firmen, in alphabet. Ablage, darunter am umfangreichsten Interchemie im Zusammenhang mit der Übernahme der Bayer-Bestände bei Igepha. In der Schweiz nicht mehr absetzbare Produkte (veraltet, zu grosse Bestände) wandern zum Teil nach Tanger und nach Iran. (1949) Firma Plüss-Stauffer AG, Oftringen und Basel, führt Konsignationslager von Hoechst. Insgesamt ohne Interesse.

E 7160-06(-) 1976/68, Bd. 179 (IGF Aufträge)

Forts. des eben genannten Dossiers, uninteressant.

E 7160-03(-) 1968/108, Bd. 85

Dossier über Gläubiger von IG Farben in der Schweiz, die nach 1945 ihre Forderung geltend machen und zwar in Form eines Arrestantrags auf bei der Bank Sturzenegger liegende IGF-Vermögensteile.
Interessant die dabei beteiligten Rechtsvertreter: Eine Gruppe von Gläubigern wird durch Dr. Hugo Heberlein, Löwenstr. 17, Zürich, den Compagnon von Dr. Conrad Meyer, vertreten. So Geo J. Kreczmer, Glion/Montreux (261'000 Fr.) Brief SVSt v. 25.3.1946 teilt mit, dass es sich bei Kreczmer um einen Staatenlosen handelt (ursprünglich russisch, hat infolge Revolution Staatsangehörigkeit verloren), bis 1.6.1940 leitender Dir. bei Chemdyes in Bombay, die liquidiert wurde, verh. mit Schweizerin, weilte gerade zu Erholung in Schweiz und konnte dann nicht mehr nach Indien zurückkehren. Er erhielt gemäss Vereinbarung mit IGF vom Dez. 1938 bis 1945 insgesamt 51'000 Fr. im dt.-schweiz. Verrechnungsverkehr überwiesen. Untersuchung ergibt, dass Kreczmer und Frau in Schweiz ein Vermögen von 120'000 Fr. besitzen, so dass ihr Anspruch auf Behandlung als Härtefall zurückgewiesen wird. Die Aktien der Chemdyes waren in holländ. Besitz, Firma wurde nach Besetzung der NL 1940 als feindlich beschlagnahmt.
Auch Hugo Hindermann, ehem. Chefbuchhalter und Leiter der Finanzabt. bei Chemdyes, vertreten durch Dr. Hans Rupe, Basel, will Entschädigung, nachdem er ca. 20 Jahre indirekt für IGF tätig war. Zuvor für Havero-Maatschappij in Bombay tätig, bei der bis Ende 1938 alle Rechte für IG-Importe in Indien lagen; die Havero u. «verwandte Gesellschaften nebst deren Direktor» aber waren Hauptaktionäre der Chemdyes; diese wurde nach der dt. Besetzung der NL dennoch beschlagnahmt. (Anspruchsschreiben Dr. Carl Glenck und Dr. Hans Rupe, 21.9.1945). IGF hatte die Ansprüche von Hindermann in Schreiben 1942 und 1943 anerkannt. Lt. Vollmacht v. 8.8.1945 hat Hindermann übrigens auch C. Meyer und Dr. Hugo Heberlein als Vertreter.
Die betr. Eingaben und Rekurse werden abgelehnt, teils unter Verneinung des Härtefallcharakters, teils aber auch grundsätzlicher untr Verweis darauf, dass die gesperrten dt. Guthaben in der Schweiz nicht zur Befriedigung privater Gläubiger bestimmt seien.
René Rigg, seit 1925 in Bombay tätig, für Havero, dann Direktion der Chemdyes. Im Oktober 1946 Beschwerde von Rigg & Konsorten zu Hd. des Zürcher Bezirksgerichts, vertreten durch Arnold Stehlin.

Ansprüche von Frau Prof. Alice Benda-Lenné, Zürich, vertreten durch Dr. Arnold Stehlin, Basel. Rechtsvertreter ist Stehlin. Es handelt sich um Pensionsansprüche ihres Nov. 1945 verstorbenen Mannes, Louis Benda von Zürich (1873-1945), aufgrund von Verträgen von 1929 und 1933. Benda, Schweizer, war bis 1933 Honorarprof. in Frankfurt und stellv Dir. bei Hoechst, Juni 1933 «offenbar ausschliesslich aus rassischen Gründen» gekündigt. (Exposé SVSt 760, 18.7.47, 1) In Schweiz kehrte er aber erst Anfang 1939 zurück, wo er Pension erhielt. Benda war in chemotherap. Forschung wichtig, Zusammenarbeit mit Paul Ehrlich, 1927 Dr. h.c. der Uni Frankfurt. EVD weist Anspruch im Mai 1949 def. zurück.

Ansprüche Dr. Kurt Oppenheim, vertreten durch Dr. G. Lanz (Guhl, Chiodera, Lanz, Zürich). Angestellter und Prok. der Agfa, Berlin, dann Mitglied der Generaldirektion IGF und Vorstandsmitglied, 1931 pensioniert, lebt schon ab 1929 in Schweiz. Bis und mit 1941 erhielt er jeweils Pension überwiesen, dann offenbar nicht mehr. Forderungen, wie alle übrigen, abgelehnt. Oppenheim muss gem. der 11. Verordnung vom Nov. 1941 zwangsweise ausgebürgert worden sein; seine mutmassliche Staatenlosigkeit bleibt aber in diesen Papieren unerwähnt.
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