Langue: ns
5.10.1945-21.11.1945
UBS AG CHA. Bestand SBV. 5702. Aktendossier des Verwaltungsrates der BHB.
Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

Beschreibung: Akten für die Generalversammlung, Übernahmevertrag (verschiedene Ausgaben) Regie-Vertrag der Übernahme. Relevant sind nur die Auszüge aus den folgenden Dokumenten [Folgende Kopien sind beantragt: 21.11.1945 "Regievertrag" 2 Seiten; 5.10.1945 "Übernahmevertrag" 7 Seiten; Exposé des VR der BHB a.o. GV der Aktionäre v. 30.10.1945 7 Seiten; "Bilanzreferat" 29 Seiten]. Eine weitere Sichtung dieses Bestandes ist nicht notwendig.
  • 30.10.1945. Protokoll über die Generalversammlung der Basler Handelsbank, Dienstag, den 30.10.1945, vormittags 10 Uhr im Geschäftsgebäude der Bank [genehmigtes Protokoll!!; vgl. Bestand 5701]. [Paravicini verlangt eine Verschiebung der Übernahme der BHB durch den SBV. Ein "Aktionärsausschuss" soll die Aktiven der Bank und ihre Bewertung überprüfen. Den Aktionären könne unmöglich die Übernahme der Bank zugemutet werden. Das "Komitee" [?] habe während der kurzen Auflagefrist nicht genügend Zeit gehabt, Status und Übernahmevertrag zu prüfen] "Zwar sei das Komitee zum Schluss gelangt, eine Rekonstruktion der Bank sei tatsächlich unmöglich und zwar weniger wegen Schwierigkeiten der Beschaffung neuer Mittel, als wegen der Unmöglichkeit der Erzielung einer Rendite. dagegen beständen beispielsweise offene Fragen hinsichtlich der Bewertung gewisser Aktivposten, namentlich "Wertschriften und dauernde Beteiligungen" sowie der Syndikatsbeteiligungen". Das Komitee habe hierüber mündlich Auskunft erbeten und auch erhalten und habe die Bewertung auf Grund dieser Angabe nachgeprüft, wobei es nicht von den Werten vom 31.7.1945, sondern von denjenigen vom 5. Oktober ausgegangen sei, an welchem der Übernahmevertrag abgeschlossen worden sei. Herr Dr. Paravicini errechnet auf diese Weise einen Mehrwert der Aktiven von ca. 1.9 Millionen Franken". [...] "Herr Dr. Paravicini will nicht soweit gehen, den Vertrag abzulehnen, da er vielleicht richtig sei; auch aus diesem Grunde habe er nur einen Antrag auf Verschiebung und Bestellung eines Aktionärsausschusses gestellt". [3/4].
  • "Herr Dr. Schärli, Zürich, unterstützt den Antrag des Herrn Dr. Paravicini und schliess sich den Ausführungen des Herrn Dr. Goetschel an. Er erwähnt "unsinnige Gerüchte", die in Zürich über Phantasiebezüge des verstorbenen Präsidenten zirkulierten und bittet hierüber um Aufschluss. Auch nach den heute erhaltenen Informationen hält er es nicht für möglich, den Status richtig zu studieren, spezielle wegen der Divergenzen zwischen den Schätzungen des Bankstatus und des Komissärs in den Posten Debitoren und Bankgebäude [8]."
  • "Der Vorsitzende bemerkt, auch er habe Gerüchte über Bezüge des verstorbenen Präsidenten gehört, dahingehend, er habe 200'000.- Fr. von der Bank bezogen. Er stellt fest, dass in Wirklichkeit diese Bezüge nicht einmal 1/5 dieses Betrages betrugen[9]."


  • Exposé des Verwaltungsrates der Basler Handelsbank an die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre vom 30.10.1945. [...]" Während der ganzen Dauer des Krieges, bis Ende 1944, haben wir regelmässig und ohne Ausfall die auf unseren transferbeschwerten Aktiven entfallenen Zinsen und Dividenden, im Rahmen der geltenden Transfervereinbarungen, erhalten. Diese Eingänge beliefen sich im Jahre 1944 auf rund Fr. 1.800'000.- und figurierten im Haben unserer Gewinn- & Verlustrechnung. Für das laufende Geschäftsjahr fehlen die Einkünfte. Wohl hat die Reichsbank die für die vier ersten Monate dieses Jahres auf Stillhalteguthaben entfallenden Beträge der Schweizerischen Nationalbank überwiesen, doch haben, infolge der durch den Bundesrat verfügten Sperre, die Gläubigerbanken, worunter auch unser Institut, diese Mittel nicht erhalten. Alle Interventionen des Komitees für die Finanzforderungen gegenüber Deutschland und alle unsere eigenen Bemühungen blieben bis heute leider ohne Erfolg, Diese bis Ende 1944 einkassierten jährlichen Einkünfte von rund 1.8 Millionen Franken fehlen somit in der Gewinn- & Verlustrechnung des laufenden Geschäftsjahres, welche infolgedessen  passiv wird, ohne dass die Hoffnung auf eine Kompensation dieses Ausfalles durch Eingänge aus unserem Schweizer Geschäft vorhanden wäre. Das Tätigkeitsfeld der Banken ist in der Schweiz infolge Restriktionen aller Art viel zu stark eingeschränkt und der in unserem Lande ausserordentlich entwickelte Bankenapparat ist für eine auf die schweizerische Volkswirtschaft beschränkte Tätigkeit viel zu gross, wenigstens so lange, als der durch den Aussenhandel bedingte Zahlungsverkehr, infolgedessen bestehenden Clearingabkommen, nicht mehr über die Banken geleitet wird. Diese Tatsache ist um so schwerwiegender, als einerseits die Schweizerischen Nationalbank ihre Tätigkeit auch auf eine Gebiet ausgedehnt hat, welches früher das Revier der Handelsbanken und der Privatbanken war und andererseits der Postcheck für die Banken zu einer ständig wachsenden Konkurrenz geworden ist [2]".


  • BILANZ-REFERAT für die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Basler Handelsbank vom 30.10.1945. [...] "In der Bilanz per 31.12.1944 betrugen die transferbeschwerten Kredite inkl. der im Geschäftsbericht pro 1944 auf S. 7 erwähnten, nach dem Domizilprinzip verbuchten Forderungen von Fr. 10'302'665.38 insgesamt FR. 38'924'241.62 gegenüber Fr. 49'451'577.20 Ende 1939 und Fr. 55'024'146.23 Ende 1927 effektiv. Mit Ausnahme eines Kompensationskredites von FR. 250'000.- wurden alle diese Kredite vor dem 30.9.1931 gewährt. Davon sind Fr. 37'280'532.85 dem Deutschen Kreditabkommen 1944 (sogenanntes Stillhalte-Abkommen) unterstellt worden und seit 31. Mai a.c. fällig, weil eine Verländerung dieses Abkommens nicht vereinbart wurde. Diese Stillhaltekredite, welche seinerzeit zur Finanzierung des internationalen Handels, insbesondere auich den schweizerich-deutschen Warenverkehrs, als kurzfristige Kredite gewährt wirden , geniessen seit Inkraftttreten des ersten sogenannten Basler Stillhalteabkommens gegenüber andern nach Deutschland gewährten Krediten gewisse Privilegien, so hinsichtlich Verzinsung und Rückzahlung, welche letztere im wesentlichen allerdings nur über den Weg der Registermark bzw. Reisemark möglich war, in bescheidenerem Ausmasse auch über Lizenzgebührenfonds, wobei dann dem Gläubiger keine Verluste erwuchsen. Verzinszung und Rückzahlung der gekündeten Kapitalbeträge sind von den Schuldnern stets vertragsgerecht und pünktlich geleistet worden. Es darf wohl hier erwähnt werden , dass alle unsere dem DKA unterstellten Kredite an nur erstklassige Schuldner vom besten Ruf und Standing gewährt wurden und dass die Verluste, die sich hieraus für uns ergaben, ausschliesslich auf das Versagen des Devisentransfers zurückzuführen sind und nicht auf mangelnde Zahlungsbereitschaft der Schuldner". [Das Basler Stillhalteabkommen vom Juli/Oktober 1931 räumte den Bankgläubigern das Recht ein, gewisse, in der Wahl der Gläubiger liegende Kredite durch die Deutsche Golddiskontbank garantieren zu lassen. Die BHB hatte rund 7 Millionen Franken unter der Garantie der Golddiskontbank gestellt. Die Liquidation dieser Posten war abgeschlossen] "Dagegen stiess die Hereinnahme der nicht durch die Golddiskontbank garantierten Kredite, und diese waren leider in der Mehrzahl - ca, 85% des gesamten ursprünglichen Stillhaltevolumens . auf immer grösser Schwierigkeiten. War indessen ihre Liduidation schon vor Ausbruch des Zweiten Weltkriges angesichts der damit verbundenen schweren Verluste und wegen des engen Marktes und der mangeldnen Nachfrage von Registermark nur beschränkt möglich, so verbaute jender diese Möglichkeit fast gänzlich, denn durch ihn reduzierte sich die Nachfrage nach Register- und Reisemark im Hinblick auf die starke Einschränkung des Reiseverkehrs auf ein Minimum.".

Recommandation de citation: Copier

Emplacement

Tags

30 - CIE: Banques

Place financière suisse

Organisations

Noms géographiques

Mentionnée / Mentionné
Bâle