Sprache: ns
1939-1940
BAR; E 7110(-)1967/32/, 1759;
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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D.910 Banken Transfer 1939

* Hotz (HA) an SNB, 4.2.1939: Fragt SNB um Meinung der von der SVSt vorgeschlagenen Verschärfung der Kontrollmassnahmen im Transferverkehr. Sie sei nicht mit allem einverstanden (aber nicht Ausländer)
* Probst (HA) an die Eidg. Fremdenpolizei, 14.7.1939: Richtlinien zur Verschärfung der Clearingkriteriums. (KOPIE, schon kopiert?)

D.910 Departemente Transfer 1939

* SX, «Notiz betreffend die Möglichkeit eines Vermögenstransfers für deutsche Juden nach dem Ausland», 15.5.1939: Separatabkommen zwischen holländischer Bank und Rheinmetall-Borsig (KOPIE) [von Kohli an Handelsabteilung überreicht, 16.5.1939, mit Hinweis, dass für schweizerische Staatsangehörige kaum anwendbar, Antowort: Probst an Abteiung für Auswärtiges (EPD, 20.5.1939]

D. 910. Verrechnungsstelle. Transfer 1939

* SVSt an Handelsabteilung, 22.12.1938: Interventionsgesuch beim RWM in Härte- und Unterstützungsfällen: Untersützungsfall des Nichtariers Kurt Weil in der Heilanstalt Waldau. Vater überwies monatlich 400 Fr. bis Ende September 1938 problemlos, versucht vergebens Bewilligung von Devisenstelle Karlsruhe zu erhalten. Waldau muss jetzt für ihn aufkommen. Zweiter Fall Härtefall in dem Devisenstelle Arierausweis verlangt. (KOPIE)
* SVSt: «Übersicht über die von Deutschland mit Ausland-Staaten abgeschlossenen Transferabkommen» [1939]
* EPD (C.43./20.A.) an SVSt, 27.11.1939: Nimmt Stellung zum Schreiben der SVSt vom 16. November. Transfervereinbarung unterscheide nicht zwischen arischen und nichtarischen deutschen Staatsangehörigen. «Es könnte auch nicht Sache schweizerischer Behörden sein, eine solche Diskrimination herbeizuführen.» ... (KOPIE)

D. 910. Allg. Transfer 1940

* Eingaben der IBKD bei Verhandlungen und Korrespondenz
* Vieli (Präsident des Komitee Deutschland der SBVg) an Handelsabteilung, 25.11.1940: Deutsche wollen Italiener mit Zustimmung des italienischen Konsulats zulassen, Holländer, Belgier, Norweger und Böhmen nur mit Zustimmung des deutschen Konsulats. Andere Staatsangehörige grundsätzlich nicht zugelassen. Vieli: Forderungen sollten schweizerischerseits nicht angenommen werden. (KOPIE)
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