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BAR; E 2001 (E) 1978/84, Bd. 465 [Interhandel - GAF/Dr. Gabler, alliierte Berichte (1941-1957)]
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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GAF, Dr. Gabler, alliierte Berichte (1941-1957)
E 2001 (E) 1978/84, Bd. 465



Berichte Dr. Gabler (1941-1951)


18.2.1941, engl. Text Gablers mit Vorschlag eines voting trust.

18.4.1941, US-Anwälte Covington, Burling, Rublee, Acheson & Shorb an Gabler. Man habe die Frage eines Voting Trust mit Thurman Arnold (Dep. of Justice) and Bernard Bernstein (Treasury Dpt.) diskutiert. Von Interesse, indem hier Bernstein bereits als Akteur in der Sache erscheint, der 1945 den OMGUS-Report über IG Farben anfertigen wird. Siehe auch die verärgerte Bemerkung von Iselin im abgehörten Telefonat, da sei sicher der «Jude Bernheim» im Spiel. (unklar, Stelle nochmal suchen)

22.2.1942, PD an IGC. Zitiert einen Bericht von Gabler, der darauf hinweist, dass die fehlende Bereitschaft von IGC, die schweiz. Aktionäre bekanntzugeben, das US-Misstrauen enorm gesteigert habe. (Kopie 1)

25.6.1951, Werner Gabler an Stucki. Schickt ihm einen noch zu publizierenden Artikel «Der Interhandel-Prozess in Amerika. Ein seltsamer Fall der modernen amerikanischen Rechtsgeschichte» (Kopie 2) Listet die Schwächen und Ungereimtheiten im Verhalten beider Seiten auf und erklärt, nicht ungeschickt, dass politisch-psychologische Faktoren wichtig seien. Namens Stucki erkundigt sich Caillat bei Germann, wer denn dieser Gabler sei und erhält die Auskunft, dass man nicht mehr mit ihm in Verbindung stehe. Sein Ruf, mein Germann, sei nicht sehr gut. «En outre, M. Gabler aurait eu des contacts avec Remington Rand et M. Moskowitz.» (Notiz, 28.6.1951) Damit endet die Mappe.


GAF und affiliierte Gesellschaften


Voluminöse Mappe 1941-1959, enthält z.T. auch Korrespondenz von Bruggmann.

6.5.1941, Bruggmann an PD. Orientiert über Intervention in IGC wegen Transaktion aus Holland. (Kopie 3) Auf diese Aktivitäten dürfte sich der spätere amerikan Vorwurf stützen, die Schweiz habe ja schon früh zugunsten von IGC interveniert.

22.5.1944, Notiz Kohli. Interessant als Bestätigung dieser Annahme. (Kopie 4)

15.8.1944, IGC an PD. Erwartet, dass ihr Anwalt Wilson von der Gesantschaft unterstützt wird. «Nein!» notiert jd. am Rand.

Viel Korr. betr. Auszahlung der GAF-Dividende in IGC-Aktien 1944.

4.12.1944, Bruggmann an PD/Sektion f. Rechtswesen. «Der Umfang des schweizerischen Anteils an der IG Chemie ist nach wie vor nich bestimmt. Dagegen können die zersetzenden Reflexwirkungen, welche diese Gesellschaft auf allgemein schweizerische Belange tatsächlich ausstrahlt, kaum überschätzt werden; die gegen die Kartelle und die anonymen Holdinggesellschaften von Regierungsseite geführte Kampagne hat dies deutlich genug erkennen lassen. Die Geschichte um die IG Farben und damit auch um die IG Chemie und die GAF hat bis in höchste Regierungsstellen hinauf Wellen geschlagen. Der Präsident verglich die vom Justizdepartement aufgedeckten Verhältnisse kürzlich mit einem Detektivroman. Es wäre deshalb höchst gefährlich, wenn man gegen die amerikanischen Anschuldigungen auftreten oder sich auch nur mit den Beschuldigten verbinden wollte, ohne überzeugende Beweise vorlegen zu können. Diese Beweise sind umso unentbehrlicher, als leider, was die IG Chemie selber nicht verkennt, die Geschichte gegen sie spricht. ... Ich bin ... längst die allseitig erwarteten präzisen Angaben darüber gewärtig, was an der IG Chemie schweizerisch ist. Solange sie aber ausstehen, werden Herr Oberst Iselin und die andern Herren des Verwaltungsrates begreifen, dass die Schweizer Behörden sich von der Sache distanzieren müssen, wenn sie nicht ihr Ansehen eines nicht identifizierten privaten Interesses wegen aufs Spiel setzen wollen. (1 f.)

29.12.1944, Bruggmann an PD/AA-Rechtswesen. Erwähnt beiläufig im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Adolf Jann, «dass Herr Jann wohl nicht aus eigenem Entschluss sondern aus Auftrag Dr. Sturzeneggers Mr. Wilson auch eine Kopie des Ruegger'schen Gutachtens zurücklassen wird oder schon überreicht hat.» Interessant als früher Hinweis auf ein Interesse Janns, der damals noch Sekretär der SBVg war, aber im März 1945 in die Direktion der SBG wechselte.

Fortune, August 1947, General Aniline & Film. Gut informierter Artikel über die US-Interessenten, u.a. James H. Rand, Victor Emanuel, George Allen; der letztere dürfte identisch sein mit von Saager später konsultierten Mann. (Kopie 5) Dieser George E. Allen wird im beiliegenden Gb. 1945 der GAF als Director and member of Executive Committee ausgewiesen; als seine eigene Firma ist angegeben Reconstruction Finance Corp., für Victor Emanuel The Aviation Company (beide sind für 1945 neu im Gremium).

1948-1956 grosse Lücke im Bestand. Es folgt ein umfangreiches Manuskript von F. Hofstetter, Interhandel/GAF. Die direkten Beziehungen zwischen IG Farben und der GAF (AIG). Die Behandlung der Patentrechte der GAF durch die Feindvermögensverwaltung, gestempelt 15.7.1958 (157 S.); ferner eine zugehörige Dokumentation, auf die ständig verwiesen wird (128 S.) Hofstetter wertet beide Revisionsberichte von 1945/46 aus.
1. Bericht Hoffstetter

Angefertigt als Unterlagen für das geplante Verfahren vor dem Int. Gerichtshof. Einleitend warnt Hofstetter: «Das zur Verfügung stehende Aktenmaterial ist sehr unvollständig und häufig auch keineswegs zuverlässig, weshalb keine absolut sicheren Schlüsse möglich sind.» (5) Hofstetter diskutiert ausführlich die Quellenlage und betont die Parteilichkeit und notorische Unzuverlässigkeit der amerikan. Berichte. «Auch die Verrechnungsstelle hat die Erfahrung machen müssen, dass die Amerikaner in Feindvermögens-Angelegenheiten nur zu leicht bereit sind, ihre eigene Auffassung bewiesenen Tatsachen gleichzusetzen. Es dürfte dies zum Teil eine Folge der Beweislastverteilung gemäss Trading with the Enemy Act sein. Die amerikanischen Berichte sind auch dann nicht zuverlässig, wenn sie entweder Originalakten (z.B. der IG Farben) im vollen Wortlaut wiedergeben oder auszugsweise zitieren. Da die Feindvermögensverwaltung sozusagen ausschliesslich fiskalische Gesichtspunkte zu vertreten scheint, verweist sie im allgemeinen (ähnlich einem privaten Anwalt) nur auf die ihr günstig scheinenden Dokumente bzw. Stellen.» (6 f.)
«In der Vergangenheit liegende Vorgänge oder Verhältnisse als Hauptindizien der Amerikaner. Wenn die Amerikaner bei ihrer Beweisführung stets davon ausgehen, dass die GAF (AIG) eine Gründung der IG Farben darstelle, so entspricht dies ihrer im Fall Interhandel allgemein angewendeten Methode, aus in der Vergangenheit liegenden Vorgängen und Umständen zwingende Schlüsse auf die späteren Verhältnisse zu ziehen. Diese Betrachtungsweise zeigt, dass die Amerikaner den direkten Beweis einer deutschen Kontrolle der GAF oder der IG Chemie im massgeblichen Zeitpunkt nicht haben erbringen können.» (11 f.)
Hofstetter stellt ausführlich die Verhältnisse bei der GAF dar und den Konflikt mit IGC, der aus den Bestrebungen des GAF-Managements entstand, die günstige Gelegenheit zu nutzen und die Gesellschaft unter eigene Kontrolle zu bringen.
S. 77 erwähnt Hofstetter die «Montclair Crowd», jene amerikanische Lobby, die an GAF interessiert war (auch andernorts in den 50er Jahren genannt).
Bezüglich der Transaktionen der GAF mit den südamerikan. Agenturen von Farben 1940/41 weist Hofstetter darauf hin, dass dies zu jener Zeit nicht illegal war und auch viele US-Firmen solche Geschäfte tätigten. (77 f.)
Zur Frage der wirtschaftl. Abhängigkeit s. 88 ff. Hofstetter weist darauf hin, dass die umfangreichen Entlassungen 1941/42 lediglich aufgrund von Verdachtsmomenten (dt. Abstammung) erfolgte, aber nie irgendwelche Beweise für die Beschuldigungen erbracht wurden (Spionage, Begünstigung dt. Interessen). Auch die wirtschaftl. Abhängigkeit von Farben konnte nicht so umfassend gewesen sein, vermochte die Firma doch durchaus erfolgreich weiterzubestehen, als alle Kontakte unterbunden waren. (114) Zu GDC und der Rolle von Halbach s. 121 ff.
Patentrechte, 139 ff. und 157, Schlussfolgerungen. Letzteres und einige weitere Auszüge plus Dokumente kopiert (Kopie 6)

Es folgt eine Kurzfassung des Doks; das ganze wird Prof. Paul Guggenheim, Genf, als Unterlage zugestellt.


Allierte Berichte (8 c)


Material 1942-1957, beginnend mit einem Heft: John Boylan,  Sequel to the Apocalypse. The Uncensored Story: How your Dimes and Quarters helped pay for Hitler's War, Foreword by Rex Stout, Booktab. NY, March 1942  (64 p.), ein fabelhaftes Propaganda-Traktat, in dem sich Bruchstücke der Realität mit wilden Verschwörungsphantasien durchmischen. (Kopie 7)

Es folgen Jb. des Office of Alien Property, 1946, 1951, 1953, 1956, enthalten jeweils ein paar S. über GAF.

12.9.1944, Statement of James S. Martin, Chief Ec. Warfare Section, War Division, Dpt. of Justice, before the Subcommittee on War Mobilization etc. (Kilgore Committee). Enthält u.a. Angaben über Krupp, Nirosta und Wolframerz AG, Glarus. Dieses und weitere Papiere, darunter auch statement von Orvis A. Schmidt, Director of Foreign Funds Control, vor dem Kilgore-Committee, 2.7.1945, wurden von Bruggmann aus Wash. zugesandt. All diese Materialien wurden von Hofstetter für seinen Bericht ausgewertet.


Claim 29.2.1947 (8 d)


Materialien im Zusammenhang mit den in USA deponierten Ansprüchen der schweiz. GAF-Eigner, darunter eine grosse schematische Darstellung der Aktienbewegung ab 1929. (Kopie 8) Ferner fotokopierte Originaldok. der GAF, IGC, Greutert ab 1929, mit engl. Übersetzung, über die Veräusserungen der GAF-Aktien über Mithras, Industriebank etc.


Blair-Abkommen 20.2.1953 (8 e)


Dünne Mappe 1948-1954; es geht um den Verkaufsversuch an die Blair Holding, der mangels Verfügbarkeit der Aktien scheitert.
Zitierempfehlung: Kopieren

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