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BAR, E 2001 (E) 1978/84, Bd. 464 [Interhandel - PD/Aktenbeschlagn. ](1948-57)
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PD / Aktenbeschlagn. (1948-57)
E 2001 (E) 1978/84, Bd. 464


Enthält drei Mappen zur Beschlagnahmung seitens der Bundesanwaltschaft und den Aktenvorlage in den USA.


Aktenunterbreitung


17.11.1950, Notiz für Stucki. Empört sich über US-Vorwürfe, die schweiz. Regierung habe mit dem Kläger gemeinsame Sache gemacht. «...stellen einen schweren Angriff auf die Integrität der schweizerischen Behördendar, denen nichts weniger vorgeworfen wird, als um privater Interessen willen Verfassung und Gesetze willkürlich zu suspendieren und diese Aufhebung aus den gleichen Gründen ebenso willkürlich wieder rückgängig zu machen.» (3) Die unfreundliche amerikanische Stellungnahme bezog sich auf die Tatsache , dass per Brief der Schweizer Botschaft vom 29.11.1949 den US-Behörden zugestanden worden war, selbst in der Schweiz Zeugen zu vernehmen und Dokumente einzusehen. Von US-Seite wurde dies auch auf die Bank Sturzenegger bezogen, so dass diese sich höchst empört gibt, als sie erfährt von der Beschlagnahme.

18.11.1950, Konferenz Stucki und Caillat (PD) mit Iselin, Germann, Sturzenegger, Wehrli (Kopie 1) Es setzt in der Folge ein aufgeregtes jurist. Hin und her ein, wie sich nun die Erlaubnis vom Nov. 1949 zu der bundesanwaltschaftl Beschlagnahme verhält.

5.12.1950, Sitzung bei Stucki, mit BA Lüthy (Kopie 2) Daran anschliessend folgen allerlei Weiterungen, da zwischen Stucki, der für energischen und formellen Protest in USA eintritt, und Leuten des PD, die das für unklug halten, Differenzen auftreten. In Notiz vo 11.12.1950 an Alfred Zehnder will Stucki die Angelegenheit abgeben und stellt fest: «Ich hatte die Initiative zu der erwähnten Besprechung lediglich deshalb ergriffen, weil sich die beiden beteiligten Schweizer Firmen an mich gewandt hatten und weil mir die ganze Angelegenheit ziemlich gut bekannt ist.» (1) Parallel erklärt Stucki, der offenbar ziemlich in Rage ist, BA Lüthy und Dr. Wehrli, er habe nichts mehr mit der Sache zu tun. Am 12.12.1950 schickt Zehnder Stucki eine Notiz, worin er seine Position erklärt (dass ein schriftlicher Protest mehr schaden würde) und zugleich darum bittet, die Sache nicht abzugeben. «Sie sind in der Verwaltung der einzige, der ihn von Grund auf genau kennt.» (2) Was allerdings die spätere Erklärung Stuckis, er habe den Rees-Bericht nie gelesen, umso erstaunlicher macht! Stucki hält aber in Antwortnotiz vom 13.12.1950 an der Notwendigkeit einer formellen Protests fest. Stucki setzt sich durch, wie Protokoll einer Besprechung vom 20.12.1950 zeigt. (Kopie 3)  Es wird eine Note ausgearbeitet und diese wird selbstverständlich auch Anwalt Wehrli zugestellt. (er dankt Stucki am 3.1.1951)


Beschlagnahmeverfügung der BA vom 15.6.1950


Dickes Dossier von 1950-1957.
10.1.1950, Telegramm Bruggmann an Stucki. Die  Verhöre von Sturzenegger würde demnächst weitergeführt, der Vertreter des Justizdepts habe vom ersten Tag an Fragen gestellt, die nur unter Verletzung des Bankgeheimnisses beantwortet werden könnten, so insbes. nach den Namen der Personen, denen Sturzenegger Kredit erteilte, und den Beträgen. - Genau dies ist natürlich ein neuralgischer Punkt, da eine solche Untersuchung zeigen müsste, in welch geringem Mass Sturzenegger bis 1945 auf den Schweizer Markt orientiert war.

17.1.1950, Wehrli an Stucki. Erteilt ausführliche jurist. Aufklärung, wie die Frage des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu verstehen sei. Am 18.1.1950 liefert BA Lüthy an von Steiger einen Bericht. Schon am 26.1.1950 schickt Lüthy den Entwurf der Beschlagnahmeverfügung an Stucki, die in Absprache mit Dr. Wehrli formuliert wurde. Am 15. Juni ergeht dann tatsächlich die Verfügung.

Forts. des obigen Dossiers Anfang 1951.
6.3.1951, Dr. Werner von Steiger an Petitpierre. Informiert ihn, dass er dem Dpt. of Justice gutachterlich beisteht und die Beschlagnahmung für nicht rechtens hält, was grosse Empörung auslöst.

23.4.1951, Notiz Jolles für Stucki. Dr. Hans Gierlich hatte inzwischen Kontakt mit Ott; Interhandel beabsichtigt, diesen als Zeugen zu zitieren. - Bedeutet dies, dass Stucki die Mitteilung von Seligman-Schürch über Gierlich weitergereicht hat? Seligman-Schürch hatte Stucki 26.7.1950 geschrieben (s. PD/Allgemeines (1939-1950)

Es folgt die langwierige Korrespondenz um die Beschwerde der Interhandel gegen die von ihr selbst erwirkte Beschlagnahmung, ein Schattenboxen sondergleichen; die Beschwerde wird am 28.5.1953 abgewiesen, dagegen rekurriert Wehrli am 4.6.1953 beim BR.

15.6.1953, Stucki an von Steiger. Beschwerde bringe gar nichts neues. «Sie ist denn auch, wie ich von ihrem Verfasser vertraulich weiss, nur pro forma eingereicht worden.» 17.6.1953 weist der BR denn diese auch prompt ab.

Es folgen lange Listen dennoch freizugebender Dokumente, nachdem das Einverständnis des betr. Bankkunden eingeholt wurde. Die ganze Sache erreicht 1956 nochmals eine Intensivierung, ohne dass dabei viel Neues herausschaut. Eine grosse Zahl von Dokumenten wird schliesslich doch noch freigegeben.

16.7.1956, Notiz für Stucki. Hält abschliessend zum Inhalt der übergebenen Akten fest: «Schliesslich sei nochmals betont, dass sich in sachlicher Hinsicht aus den nun für den Interhandelprozess freigegebenen Sturzenegger-Akten die überaus enge geschäftliche Bindung dieser Bank an die beiden deutschen Grosskonzerne IG Farben und Metallgesellschaft ergibt. Die von dieser Bank getätigten Finanz- und Beteiligungsgeschäfte - die umsatzmässig das Volumen einer Grossbank erreichten - überstiegen offensichtlich den Rahmen ihrer eigenen Mittel und sie erscheint daher in erster Linie als Zahl- oder Treuhandstelle, insbesondere für die Auslandsgeschäfte der genannten beiden deutschen Konzerne. Über die tatsächlichen, juristischen Eigentumsverhältnisse konnten indessen keine konkludenten Einsichten gewonnen werden.» (2)
Dies ist nun für einmal wieder eine bemerkenswert nüchterne Feststellung, die Unterschrift leider unleserlich. Die Beschlagnahmeverfügung wird schliesslich im Sommer 1956 aufgehoben, da irrelevant geworden, nachdem die Interhandel-Klage in den USA abgewiesen wurde.


Aktenunterbreitung Interhandel an USA-Justizdepartement


Dossier 1948-1957.
24.11.1948, Interhandel ersucht PD um Erlaubnis, Zeugeneinvernahmen auch in der Schweiz durchführen zu können. Lt. Mitteilung Stucki an IH, 7.12.1958, herrsche in USA «grosser Unwille darüber ..., dass sich die Schweiz ausnahmsweise bereit erklärt hat, in Ihrer Sache amerikanischen Vertretern Zeugeneinvernahmen und andere Erhebungen in der Schweiz zu gestatten. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, dass es unserer Souveränität entspricht, von generelll vertretenen Grundsätzen in Einzelfällen Ausnahmen zu gestatten.»

6.7.1950, Notiz über Treffen zwischen Germann und Dr. Schmitt mit Rebsamen, Diez und Schnyder (Kopie 4), zeigt bes. hübsch das abgekartete Spiel mit verteilten Rollen, um die Amerikaner irrezuführen.

Beiliegend eine umfangreiche fotokopierte Liste erhobener Dokumente, welche IH vorzuführen gedenkt. Diese Akteneinsicht erfolgt 12.7. bis 25.8.1950 in Basel. Die IH hatte im Gegenrecht Juli bis Sept. 1949 in Washington die Akten des US-Justizministeriums einsehen können und ihrerseits etwa 10'000 fotokopiert. (Bericht F. Schnyder über den Verlauf der Einsichtnahme, 28.8.1950).
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