Language: ns
1948-1950
BAR; E 2801(-)1968/84/,75. C.M. 140.73: Succession de Ernst Ludwig Kirchner, Davos. Erna Kirchner, Davos.
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Succession de Ernst Ludwig Kirchner, Davos. Erna Kirchner, Davos. (C.M. 140.73)

Dauer 1948-50.

  • 21.1.1948: SVSt (Service de la liquidation des biens allemands) an die Commission Mixte (M. Olivier Long), Sekretär der Commission Mixte: ER ist am 15.6.1938 gestorben, seine Frau Erna am 4. 10. 1945, beide sind in Davos verstorben. Weil alle Güter deutsch sind, unterstehen sie den Bestimmungen bzl. Sperre der deutschen Vermögen. "De ce fait tous les biens formant la succession sont soumis aux dispositions de blocage des biens allemands en Suisse et de l'Accord de Washington." Alle Werke von Kircher sind im Kunstmuseum Basel eingelagert. Aus technischen (!) Gründen und mit Bewilligung der SVSt wurde die Sammlung im Kunstmuseum deponiert. Ein Katalog wurde erstellt, mit ca. 500 Oelbildern (durch Herrn Stiffler), hingegen hat ein alter Schüler von Kirchner noch den folgenden Nachlass verzeichnet: 800 Aquarellen, 6000 Zeichnungen, 1000 Holzschnitte, 1000 Lithographien, 1000 Gravures à l'eau-forte, 100 Skizzen- und Zeichnungsbücher. Aus irgendwelchen Gründen (!) sei der Name von Kircher in Vergessenheit geraten und es scheint klar, so schreibt die SVSt, dass ein Verkauf aller Werke einen sehr grossen Betrag einbringen würde ("un montant infime"). Die SVSt basiert sich nun auf die Hinweise des Konservators des Kunstmuseums Basel und von weiteren kompetenten Personen und autorisiert den Verkauf nach Rücksprache mit der Commissiom Mixte durch die "Galerie d'art moderne" in Basel. Diese Ausstellung sei ein voller Erfolg geworden. Der Erlös beträgt 2647.- Ausserdem habe ein Knsthändler in New York, nämlich Curt Valentin, ein Bild "Vue de Bâle" für Fr 4000.- gekauft. Das Geld wurde auf ein blockiertes Konto in der Bündner Kantonalbank in Chur einbezahlt. Die SVSt will nun eine zweite Ausstellung in Angriff nehmen anlässlich des 10. Todestages. Ausserdem will sie mit Curt Valentin, anlässlich seiner nächsten Reise in die Schweiz reden: Thema ist die Entsendung von Werken von Kirchner nach New York.
  • 27.5.1948. SVSt an die Commission Mixte. Sie beziehen sich auf den Brief vom Januar und berichten, dass sie nun eine Ausstellung in der Kunsthalle in Bern planen. Die Ausstellung wird am 3. Juli -15.8.1948 in Bern stattfinden. Es folgt eine Auflistung der Anzahl der Werke nach Kategorie (Zeichnung, Grafik etc.). Die Preise variieren zwischen 30-60 und 200-340 Sfr. Die Preise wurden von Georg Schmidt, von August Klipstein ("marchand de dessins graphiques à Berne) und von Herrn Rüdlinger (Kunsthalle Bern) aufgesetzt.
  • 3. 6. 1950. Bezug auf die obigen beiden Briefe. Der Nachlass von Kircher, der 1938 verstorben ist, sei Eigentum der Erben Walter und Ulrich Kirchner. Beide Deutsche und in Deutschland wohnhaft. Der Nachlass, der den Bestimmungen von Washington unterliegt, belauft sich auf die sehr zahlreiche Objekte . Aus Sicherheitsgründen wurde der Nachlass Kirchner 1945 nach Basel gebracht. Seit dieser Zeit hat sich der Konservator dieses Museums um die Verwaltung gekümmert. Für eine Erleichterung der technischen Abwicklung wurde der Nachlass in ein Bankguthaben umgewandelt. (Es ist erstaunlich, dass ein Künstlernachlass in ein Guthaben verwandelt werden kann.) Die Erben Kirchners hatten Rekurs dagegen unternommen, jedoch keinen Erfolg gehabt. Die SVSt betont sowohl den künstlerischen und finanziellen Aspekt des Nachlasses, wobei sie den finanziellen vorstellt. Dann berichtet die SVSt, was bisher unternommen hat: Verzeichnung des Nachlasses, Inventarisierung, Organisation von zwei Ausstellungen, Verkauf von einer Serie von Zeichnungen etc. Das Produkt des Verkaufes belauft 20'000.-, welches (angeblich) zur Bezahlung der verschiedenen Spesen verwendet wurde. Schliesslich hat die SVSt verschiedentlich mit Experten Kontakt aufgenommen. Die folgenden Schlussfolgerungen wurden gezogen:

Erstellung eines vollständigen Kataloges
Publikation dieses Kataloges
Ausstellungen in der Schweiz und in den USA
Unmittelbarer Verkauf der Werke zu festgelegten Preisen
Geschenke an die Museen, um die Kunst von Kirchner bekannt zu machen
Bezeichnung einer Nachlassverwaltung
Die Experten sagen, dass während ca. 5-10 Jahren für Kirchners Kunst geworben werden muss, um einen Liebhaber Kreis von Kirchner zu schaffen.
Nun findet die SVSt, dass sie die obenerwähnten Punkte nicht machen will, sondern "un consortium composé de personnes compétentes et disposant des moyens nécessaires pour accomplir les travaux préparatoires en question" suchen soll. Also eine komptenten Gruppe von Leuten. Dieses Konsortium sollte sich dann um die Verteilung und den Verkauf der Bilder kümmern. "L'Office suisse de compensation vous prie de lui faire savoir si vous ne voyez pas d'inconvéniant à la vente des oeuvres en question - sans publication -, ce qui constitue une exception au principe usuel en matière de vente de biens allemands."
Die SVSt will hier Kunstwerke (deutsche Vermögenswerte) verkaufen, ohne sie zu publizieren. Ist das ein Verstoss gegen die Rechtsgrundlagen?

  • Der nächste Brief im Dossier stammt vom 7.7.1950 und ist von P. R. Larke (British Legation) an die Joint Commission. Sie stimmten dem Vorgehen der Verrechnungsstelle zu: "my authorities in London have signified their approval ot the Swiss Compensation Office's proposal with regard to their valuation and disposal".
  • 19.7.1950. American Legation (Thomas P. Dillon) an die Joint Commission in Bern: Sie hätten auch nichts dagegen, dass die Verrechnungsstelle über diese Werke verfügt.
  • 22.8.1950. Auch die Franzosen befürworten das Vorgehen.
  • Letztes Dokument im Dossier: 22. 8.1950. SVSt an die Joint Commission. Die Ausstellungen waren ein grosser Erfolg, besonders in Deutschland. In Deutschland könnten die Werke jedoch nicht verkauft werden, dh. die Werke können nicht an Deutsche verkauft werden ("impossibilité de vente à des Allemands"). Der Erfolg könnte eine positive Auswirkungen auf die Preise haben. Über das Kunstmuseum in Basel wurden die Werke nach Deutschland geschickt. Vorgesehen seien zur Zeit je eine Ausstellung in Hamburg, in Hannover und in Bremen. Im Dezember würden alle Bilder wieder in die Schweiz kommen. Es seien alle Massnahmen genommen wurden, um den Verkauf von Kirchner in Deutschland zu unterbinden. Auch habe der Erbe eine Erklärung unterschrieben, dass er die Bilder nicht beschlagnahmen würde. ("Il va sans dire que toute mesures utiles ont été prises pour qu'aucune des oeuvres de Kirchner ne puisse être vendue en Allemagne et pour que ces oeuvres soient retournées en Suisse au mois de décembre 1950.")

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