Sprache: ns
E 7160-07(-)1968/54/, 1085
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Fälle:
1. Dr. Hans von Flotow, dt. Reichangehöriger (evt. Vermögensverschiebung)
2. Walter Stamm (erledigter Fall. Verdacht bestand, aber revidiert duch SVSt)
3. Carlo Jahn, Lugano.
- Abmachung zwischen Jahn, Industrieller, einerseits und I. Magnaguagno, Bern.
M. übernimmt die in dieser Abmachung die aufgeführten Gemälde von Jahn. M. übergibt Jahn dafür zwei Tizian zugeschriebene Oelgemälde. Datum 23. 9. 1943

- 8. 9. 1945. Bericht von Fritz Schneeberger, Kunsthändler, Bern.
- Anmeldeformular 14. 9. 45 (Anmeldung deutscher Vermögenswerte) (Beleg 12)
- Revisionsauftrag. 20. 2. 46
- Einvernahmeprotokoll 21. 2. 46
Carlo Jahn
Else Heidenreich
Baron von Neurath
-Weitere Belege (Zoll, SVSt, Anmeldeformular für deutsche Vermögenswerte und Inventar seiner Wohnung)
- Kopie des Revisionsberichtes. 19. 9. 46 (3 Seiten).
Grund der Revision: In Genf wurden "seinerzeit" Bilder beschlagnahmt. Verdacht bestand, dass es sich evt. um italien. Raubgut handeln würde. "Ferner" wurde die SVSt auf Gemäldeimporte Jahns aus Italien aufmerksam gemacht, bei welchen die Bilder illegal in die CH gelanten. Aus der Anmeldung der Vermögenswerte Jahns hingegen waren keine Bilder ersichtlich.
Prüfungsbemerkungen:
"5 von den 10 in Genf beschlagnahmten Bildern stammen aus einem 1943 getätigten Bilderimport von insgesamt 34 Stück, während 3 Stück 1930-1933 von Prof. Foresti in Mailand gekauft wurden und die restlichen 2 Teile eines 1942 vereinbarten Tauschgeschäftes mit dem vorgen. Foresti bildeten. Dieses Tauschgeschäft umfasste total 17 Gemälde, die seit Jahren unverkäuflich bei Bilderhändler C. Brunner an der Bahnhofstrasse in Zürich lagerten und im September 1943 durch die Speditionsfirma Züst & Bachmeier in Chiasso an Jahn gesandt wurden. Als Gegenposten lieferte Jahn 6 seiner Gemälde, die sich noch in Italien befanden. Der Wert dieser Bilder wird mit Lit. 300.000.- angegeben. ... Der Tausch wäre bewilligungspflicht gewese, ist aber ohne Bewilligung unserer Stelle erfolgt." (2) "Weitere Feststellungen haben ergeben, dass Jahn insgesamt 26 Gemälde illegal, d. h. unter Umgehung des Clearings und des Zolls in die Schweiz einführte, indem er sich für deren Uebermittlung des deutschen diplomatischen Kuriers bediente." (Diese Bilder werden von einem Kunstexperten auf ca. 8000.- geschätzt.)

Jahn besitzt insgesamt 190 Bilder. Diese Bilder bilden laut seiner Erklärung Bestandteil seines privaten Hausrates, der uns am 14. 9. 45 mit total Fr. 50'000.- angemeldet worden ist. Die Gemäldesammlung war schon im September 1945 durch Kunsthändler Schneeberger in Bern und Dr. Hans Schneider in Basel begutachtet worden. Am 8. 7. 1946 wurde die Schätzung der beiden Vorgenannten im Beisein des Unterzeichneten durch den durch uns ernannten Experten Dr. R. Kaufmann am Domizil Jahns einer eingehenden Nachprüfung unterzogen. Dr. Kaufmann kommt zum Schluss, dass die Sammlung offensichtlich ohne ausreichende Kenntnisse angelegt wurde und Jahn keine hochwertigen, zumeist sogar schwer verkäufliche, fragwürdige und selbst wertlose Objekte zugetragen worden sind und bestätigt auch die Richtigkeit der vorhergehenden Gutachten. Unter den Gemälden konnte kein Raubgut festgestellt werden. Die übrige Hausstattung Jahns kann wertmässig als seinen Verhältnissen entsprechend bezeichnet werden.
Promemoriahalber liess uns Jahn nachträglich noch durch seinen Anwalt, Dr. jur. R. Goldstein, Zürich, als dubios und uneinbringlich bezeichnete Guthaben in der Schweiz und in Italien... melden. Praktisch ist dies eNachmeldung bedeutungslos, da Jahn als seit langen jahren in der Schweiz ansässiger Deutscher vom Washingtoner Abkommen schon allein der Wert der bei Jahn festgestellten Gemälde nahezu den Betrag von Fr. 50.000 erreicht, uns somit bewusst eine unrichtige Anmeldung eingereicht worden ist. Betr. Details der ganzen Angelegenheit Jahn wird auf die Einvernahmeprotokolle und übrigen Akten beim Spezialbüro verwiesen." (3)  

- 12. 3. 1946: Goldstein (Zürcher, Konto bei der SKA), Anwalt von Jahn.
- Liste gemacht von Carlo Jahn. zuhanden der SVST mit all seinen 190 Bildern. Der SVSt eingereicht am 25./26. 3. 1946. Evt. interessant.
-Ergebnisse von Kaufmann (cf. weiter unten) an die SVSt:

Wertlose und ohne Kenntnisse angelegte Sammlung. Kein Stil. Das Gutachten von Schneeberger biete eine verlässliche Grundlage. Insgesamt "eher eine zu günstige Vorstellung vom Geldwert der Sammlung" (10. 7. 46, Seite 2 des Briefes). Die Schneebergschen Angaben können nur für eine detaillierte Bewertung der Sammlung verwendet werden. En bloc hat die Sammlung weniger wert. Auch Bestätigung des Obergutachtens von Herrn Dr. Hans Schneider. Die 26 illegal eingeführten Werke zeigen analog zu ganzen Sammlung dieselbe groteske Mischung höchst mittelmässiger und fragwürdiger Leistungen mit völlig wertlosen Objekten.
- Verstoss-Akte n° 155. (Kopie)
Repetition des Revisionsberichtes. Es wird eine Strafanzeige gegen ihn erstattet. 12. 11. 46
- Dr. Jur. Robert Goldstein. Rechtsanwalt. Advokaturbureau. Anwalt für Jahn.
- 8. 9. 47. SVSt an das Rechtsbüro im Hause. Strafantrag gg. Jahn. Er habe insgesamt 26 Gemälde im Schätzungswert von ca. 8'000.- unter Umgehung der Zollkontrolle aus Italien in die Schweiz geschmuggelt. Ausserdem hat er 1,9 kg. cotone mercerizzato, 3 kg reine Seide und 20 kleine Persianerfelle im Werte von Fr. 1000.- eingeführt, welche auf die gleiche Weise in die CH kamen wie die 26 Gemälde. Im Verlauf der Einvernahme ergab sich weiterhin, dass Jahn im Jahre 1942 ein Tauschgeschäft mit einem gew. Magnaguagno (Kunsthändler) in Mailand abgeschlossen hat, indem er von diesem 17 seit vielen jahren unverkäuflich in der Schweiz liegenden Bilder übernahm und ihm dafür 5-6 in Mailand bei Magnaguagno deponierte Gemälde aus seiner eigenen Sammlung an Zahlung gab. Obwohl dieser Tauschhandel bewilligungspflichtig gewesen wäre, hat Jahn nie um unsere Zustimmung hierzu vom Zahlungsstandpunkt aus nachgesucht.
Ein weiterer Strafpunkt ist die nicht korrekte Anmeldung seiner vermögenswerte. Allein die Bilder haben breits einen Wert von ca. 50'000. Er hat sein ganzes Vermögen mit 50'000 angegeben.
Das Dossier endet mit dem Antrag auf Strafanzeige.


- kleinere Korrespondenz mit Dr. Rud. Kaufmann, Basel (betr. Expertisierung der Bilder)
Er hat die Bilder nochmals einer Expertise unternommen und meint, dass die Aufstellungen und Analysen von Schneeberger und Schneider i. O. seien.
Er kommt zum Schluss, dass Jahn ohne Kenntnisse, irgendwelche wertlose, komische, schwer verkäufliche Bilder zugetragen wurden. Auch diejenigen im Diplomatengepäck.

- Korrespondenz mit Bundesanwaltschaft
25. 4. 1946: Betrifft: Allfällig in die Schweiz verbrachtes Raubgut (Gemälde) aus Italien. (Angelegenheit Jahn und Vogel, und Prager, Chiasso)
- grosses Dossier: Telephonabhörprotokolle

4. Rosenow, Johannes, Zürich. Dokumente, die den Fischer-Wendland-Komplex betreffen.

Versch. also zum Spz. 85
(Fischer. Expertisen für Bundesgericht.)
Dokumente auch u. a. zu Niederer, Hofer, von der Heydt. Photokopien von z.T. dt. Dokumenten. (wichtig)
Zitierempfehlung: Kopieren

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