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1955-1958
BAR; E 7160-01(-)1968/223/, 342; Kunsthandelsfirmen: Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen: Sonderbewilligungen
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Kunsthandelsfirmen (Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen: Sonderbewilligungen)
-Galerie Fischer, Luzern
-Adopf Hess AG, Luzern
-Galerie Stuker, Zürich
-Galerie Meissner, Zürich
-Baur de Boer, Hergiswil
-E. Storrer, Zürich
-Meldung der Handelsabt. über die den Kunsthandelsfuirmen erteilten Sonderbewilligungen

Zeit: 1955-1958
Die Verrechnungsstelle überwacht das vorgegebene Kontingent von 50'000 Franken pro Firma für Exporte. Dies , wie auch, dass die Einzahlungen in den gebundenen Zahlungsverkehr den Auszahlungen zumindest die Waage halten, ist allgemein gültig. Die Firmen müssen für Ihre Ausfuhren im Rahmen dieser Bewilligung jeweils nicht noch bei der Sektion für Ein- und Ausfuhr bzw. der Handelsabteilung um Befreiung von der Pflicht zur Beibringung einer Ursprungsbescheinigung aufkommen. Allg. machen die Firmen eine Aufstellung über Ihre Ein- und Auszahlungen.

1. GALERIE FISCHER
-Grundsätzliches, allgemeine Regelungen
-Korrespondenz mit der Galerie Fischer und der Handelsabteilung
-Meldungen der Abteilungen über Auszahlungen
-Meldungen der Abteilungen über Einzahlungen
-Bewilligungen an andere Firmen (Dokumentation)

2. ADOLPH HESS AG
Versteigerung der Antiquitätensammlung des 1956 verstorbenen Dr. Jakob Hirsch. Die Verrechnungsstelle hat im Einvernehmen mit der Handelsabteilung des Eidg. Volksdep. der Firma Adolph Hess AG, welche mit der Versteigerung betraut worden ist, gestattet, bis zum Gesamtbetrag von 500'000 Fr. den Gegenwert von Gegenständen aus der genannten Auktion, die nach Ländern der EZU exportiert werden, zu Lasten des Clearings mit den betrf. Ländern entgegenzunehmen.

3. GALERIE STUKER (Antiquitäten)
-Korrespondenz zwischen der Galerie Stuker und der Handelsabteilung
-Auszahlungen zu Lasten des geb. Z.V., Auszahlungskontrolle

Hat eine Sonderbew. bekommen. Kontingent von 450'000 Fr. wegen Auktion Rütschi.

4. GALERIE MEISSNER
-Korrespondenz mit der Galerie Meissner und der Handelsabteilung
-Auszahlungen zu Lasten des geb. Z.V., Auszahlungskontrolle
-Meldungen der Abteilungen über Einzahlungen

Die Galerie beantragt ebenfalls, dass die Handelsabt. ein Kontingent ausstellt, durch welches nicht für jede Ein- und Ausfuhr eine Bewilligung geholt werden muss. Meissner verlangt ein Kontingent von 200'000 Fr. Diese Kontingente bestehen schon mit der Galerie Fischer und mit Jürg Stuker (Bern). Die Verrechnungsstelle an die Handelsabt. meint aber, dass das Gesuch von Meissner enorm hoch ist, vor allem wenn in Betracht gezogen ist, wie gross die Einfuhr etc. bis jetzt ist. Die Galerie Meissner bekommt eine Sonderbew. von 70'000 Fr. für Exporte nach Ländern der EZU.

5. BAUR DE BOER
-Korrespondenz mit Baur de Boer und der Handelsabteilung
-Auszahlungen zu Lasten des geb. Z.V.
-Meldungen der Abteilungen über Einzahlungen

Es handelt sich immer um die Jahre ab 1955. Ist das interessant, wenn es darum geht, ob die Ausfuhr ab 1955 erhöht werden darf? Inwieweit könnte es im Zusammenhang stehen mit während des 2. WK eingeführten Objekten?


6. E. STORRER & CO. (Art indigène. Afrique-Océanie. Experte: Emile Storrer)
Scheuchzerstrasse 35, Zürich 6
Die Firma muss den Ursprung der ausgeführten Gegenständen nicht angeben. Voraussetzung ist dabei, dass die Einzahlungen in den gebundenen Zahlungsverkehr den Auszahlungen mindestens die Waage halten.
Am 1.5.1957 gibt die Firma Storrer der Verrechnungsstelle eine Liste an ein- und ausgeführten ethnograph. Kunstgegenständen.
Die Bewilligung zur Ausfuhr wird Ende 1958 verlängert, nachdem die Firma aufgelistet hat, wie gross der Umfang und wohin die Ausfuhr ging.
Die obige Firma führt ethnographische Kunstgegenstände verschiedener Herkunft (Liberia, Französisch Westafrika, Nigeria, Belgisch Kongo, Südsee, usw.) vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus anderen Ländern in die CH ein.

7. MELDUNGEN DER HANDELSABTEILUNGEN ÜBER DIE DEN KUNSTHANDELSFIRMEN ERTEILTEN SONDERBEWILLIGUNGEN
Hier finden wir für die Jahre 1955, 56, 57, 58 jeweils die Bewilligungen an die einzelnen Firmen zur Ausfuhr. Auf einem zweiten Papier finden wir die Summe der Ausfuhren pro Land der EZU (Europ. Zahlungsunion).
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