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1930-1940
BAR; E 7160-01(-)1968/223/, 16; Protokolle der Clearingkommission Deutschland 1940
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1. Protokoll, 5.1.1940
  • Bezeichnung der zuständigen Stellen gemäss der Transfervereinbarung vom 5.7.1939 (KOPIE)

Unklarheit welche Stelle für was zuständig ist:
- Schweizerische Kreditanstalt (SKA): Büro des Vorsitzenden der Finanzunterdelegation, Geschäftsstelle des in den Transfervereinbarungen als Abwicklungsstelle von Ansprüchen der Coupongläubiger genannten Schweizerischen Bankenkonsotriums und als Bankenunternehmen
- Verrechnungsstelle: Abwicklungsstelle für die Einzelgläubiger und allg. Clearing
"Schon seit längerer Zeit werden Kredite nur dann unter das Stillhalteabkommen gestellt, wenn sich der schweizerische Gläubiger zu einer ansehnlichen Zahlung in freien Devisen verpflichtet. Die Verrechnungsstelle hat Anlass derartige Paraktiken auvh bei der Unterstellung unter das Transferabkommen zu vermuten." (S. 2)
Im folgenden Abmachungen der SVSt mit Vieli von der SKA


  • Ausschluss von Ausländern (Ausländerausweis A, B und D) aus dem Transferverkehr


  • Ausstellung von Ersatzaffidavits (S. 22)

    Seit August 1934 wurden Wertschriften aus nichtschweizerischem Besitz von über 200 Mio. Franken durch Ausstellung von Ersatzaffidavits als transferberechtigt erklärt worden. SVSt hat Missbräuche festgestellt, so dass sie in diesen Umtauschoperationen eine "ausserordentliche Gefahr" für den Clearing sieht.
    • Behandlung juristischer Personen, die ihren Sitz nach dem 30.6.1935 in die Schweiz genommen haben (S. 25f.)


    • "Totale Unterdrückung" der Veröffentlichung von Ausweisen zum Clearing
    • Bau des Kraftwerkes Reckingen durch die Motor-Columbus (S. 54-63)
    • Transkrit AG -> Arisierung der Gebrüder Neubauer (grösste dt. Lizentnehmer)
    • IG Chemie: Ausschluss vom Transferverkehr, Entschluss wird zurückgestellt (KOPIE) (S. 74-78)



    2. Protokoll, 12.1.1940
  • Teilweiser Ausschluss der Firma Stromeyer, Kreuzlingen aus dem Transfer


  • AIAG transferieriert Zinsen aus Nebenkostensperrmark

    wiederholte Transferierung von 45000 RM-Zinsen. Am 6.12.1938 verbot CK die Transferierung. Rekurs AIAG. Ausnahmefall.
    Tochterfirma der AIAG Neuhausen: Homberger setzt sich für Transferierung der Gewinne ein. Mehnert: "Die Deutschen hätten die Investition dieser Beträge verlangt." (S. 87)

    • Swissair will Registermark verwenden

      zieht wegen Krieg den Rekurs zurück

      • Georg Fischer, Schaffhausen: Ausschluss von Warenzinsen aus Clearing


      • Robert Schwarzenbach & Co., Thalwil: Sonderregelung für Gewinntransferierung (Seidenbranche)

      Transfer von 738300 Fr. von Tochterfirma in Dt. Schon zweimal Geschäftsgewinn-Transfer zusgestimmt (Ziffer 15, aber im Abkommen vom 30.6.1939 aufgehoben)
      1939 Sonderabkommen der Firma mit Unterstützung von Vieli und Oberregierungsrat Janke. Gewinn 1938/39 von 1,2 Mio. RM zu 75% transferieren.
      SVSt: Sonderregelung stossend, aber Existenz der Firma scheine ernstlich gefährdet. CK solle entscheiden.
      Homberger: Firma hätte Regiespesen in Anspruch nehmen können. Selbstverschuldet. "Sie gehört zu einer Industrie, die infolge der Zeitverthältnisse grosse Schläge und Nachteile auf sich nehmen musste und die nun infolge des Krieges auch noch ihren grössten Abnehmer, England, verlieren muss." (S. 103)
      Schwab (SNB): hat Skrupel dem Abkommen zuzustimmen. "Er wirft die Frage auf, ob es nicht vorteilhafter wäre, wenn Mitglieder der Clearingkommission bei derartigen Abkommen nicht mitwirken würden, damit dei Clearingkommission selber nicht in die unangenehme Lage komme, unter Umständen derartige Kompromisse abzulehnen." (S. 104) Vielis rechtliche Erwägungen seien nicht stichhaltig. Firma werde auch mit diesem Transfer nicht saniert sein. "Sei sei schon wiederholt besonders gut behandelt worden und er habe deshalb grosse Bedenken." (S. 105) Letztes Mal sei gesagt worden, das sei das letzte Entgegenkommen.
      Masnata: rechtlich nicht einwandfreier Fall
      Kohli: "Im Interesse der Aufrechterhaltung dieser alten angesehenen Firma wäre er für Zusprechung des Gesuches, trotzdem sie nicht auf dem reichtigen Wege vorgegangen ist." (S. 106)
      Homberger: "Man dürfe sich nicht an die formalen Grundsätze, wie sie für ein Gericht gegeben sind, halten." (S. 106)
      Schwarzenbach vertrete noch heute massgebend die Schweizer Seidenindustrie. Frankreich habe evakuiert werden müssen, Italien kein gutes Geschäft. In den USA besser und gegenwärtig sehr gut Deutschland. Deshalb kjlar dass der deutsche Betrieb für Sanierung des Gesamtbetriebes herangezogen werden müsse.
      Hotz: für Schwarzenbach
      Schwab wird überstimmt => Genehmigung der Sonderregelung mit Deutschland

      • Fälle Burger und Fall Bell -> Gewinntransferierung

      Schwab: fragt, ob Sonderregelungen der Ziffern 12 und 15 nur diesen Firmen bekannt war.
      Mehnert: SVSt habe Zirkular versandt über die Möglichkeiten der Gewinntransferierung. Für Gläubiger die dies untragbar sei könnten sich mit der SVSt für Sonderregelung in Verbindung setzen. "Er hegt keine Bedenken, dass irgendeine Firma, welche Anspruch auf Anrufung dieser Klausel besitze, nicht orientiert sei." (S. 113)
      Von allen drei Fällen sei Ziffer 11 lit. d (nennwertlose Beteiligung) angerufen worden. Es sind dies vor allem Genussscheine, die nicht auf einen bestimmten wert lauten, sondern die dem Inhaber das Recht gewähren, einen bestimmten Bruchteil des Gewinnes zu erhalten. Auch fallen darunter gesellschaftsverhältnisse von Anwälten und Treuhandgesellschaften, bei denen die persönliche Tätigkeit massgebend sei. -> Ziffer ist im Zusatz-Abkommen vom 8.12.1934 geschaffen worden.


      • Aluminium-Walzwerke Schaffhausen: Transfer von Gewinn aus in Holland verwalteten Forderung

      Aluminium-Walzwerke besitzen 306000 RM an der Firma Kluge & Winter GmbH, deren treuhänderische Verwaltung sie 1930 an Holland Firma abgegeben hat. Bisher: Dividendengewinne im deutsch-holländischen Clearing nach Holland und von da nach der Schweiz weitergeleitet. Holländische Firma hat Liquidation beschlossen. Walzwerke ersuchen um Transfer im dt-sch Clearing.
      Die ersuchte Genehmigung um direkten Transfer "liegt in der Richtung einiger bisheriger Beschlüsse der Clearingkommission, welche es für möglich erklärten, pro forma über das Ausland geltend gemachte schweizerische Forderungen gegenüber Deutschland in schweizerische Direktforderungen überzuführen und die Erträgnisse auf dem Wege des deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs nach der Schweiz zu transferieren." (S. 115)
      • AG für Montanwerte, Glarus: Aufhebung der Transferberechtigung

      Beteiligungen an schweizerischen Staatspapieren von 7 Mio. Fr. (1935) auf ca. 500000 Fr. zurückgeagangen. SVSt teilte der Firma mit, dass Transferberrechtigung weg. Aktionäre Friedrich Weinmann und Hans Weinmann als Schweizer Aktienbesitzer. SVSt: kontruierte Steuerdomizil.
      Vieli: nicht einverstanden. Wenn Finanz- und Holdinggesellschaft in ausländischem Besitz nicht Grund für Ausschluss. Frage ob wirtschaftliches Zentrum in der Schweiz.
      Schwab: anderer Meinung.
      Homberger: "Diese Unternehmungen sind nicht etwa in die Schweiz gekommen, um der Schweiz Vorteile zu bringen, sondern weil sie sich hier sicher fühlen." (S. 120)

      • Gesellschaft Färbereien und Druckereien Trust, Chur -> Trnasferierung von Spesen wenn Firma in Schweizer Besitz


      • Veröffentlichung der Clearing-Ausweise -> Zirkular an Wirtschaftsverbände

      Verbot an Presse und Veröffentlichung
      -> nur noch die Warenkonti werden aufgelistet, die Anteile der Finanzkonti, Anteil der Dt. Verrechnungskasse und das Fremdenverkehrskonto werden weggelassen



      3. Protokoll, 9.7.1940

      Sitzung findet statt im Anschluss an eine Sitzung der Delegation für Wirtschaftsverhandlungen mit Deutshcland zur Behandlung der Versicherungsgesellschaften (KOPIE) für Transfer von Vermögensanlagegewinne.
      König: Gewinne werden in Dt. wieder verwendet. Deshalb nicht über Clearing.
      Übereinkunft, dass schweizerischerseit zwar Gleichstellung mit anderen Finanzgläubigern, dass aber Beträge nicht transfereiert werden.


      4. Protokoll, 25.10.1940
      • Verwendung von Nebenkostensperrmark

      in den Verhandlungen Tendenz die Verwendbarkeit auszudehnen.

      • AG für Montanwerte

      Vieli setzt sich weiterhin stark ein. "Man müsse froh sein um jeden Franken, der in die Schweiz komme angesichts des grossen Bedürfnisses der öffentlichen Hand." (S. 151)
      Mehnert: Weidmann sei in London, so dass sowieso schwierig, Nichtfeindeserklärung beizubringen. "Es handle sich hier um eine richtige Kapitalfluchtgesellschaft, welche ihre werte zuerst aus der Donaumonarchie in die Schweiz geflüchtet habe und dann in eine andere Währung. Er gebe ohne weiteres zu, dass es für Treuhandgesellschaften, Banken usw. eine interessante Verwaltungsklientin gewesen sei." (S. 152)

      • Industriebeteiligungsgesellschaft, Basel -> Vervorzugte Behandlung


        • Verfügung des EVD über die Auszahlung von Vermögenserträgnissen


        • Kommissions-Streit zwischen SKA und SVSt (KOPIE)

        Vieli: Banken seien keine Wohltätigkeitsinstitute, es könnten wegen der schlechten Situation etwa 25% der Angestellten entlassen werden. "Nur aus sozialen Gründen werde davon abgesehen." (S. 186)
        Vieli wehrt sich mit Händen und Füssen gegen die Kommission. Die Banken müssten ja auch leben. Er sucht persönliches Gespräch mit Steiger und ist "gerne zu einem kleinen Entgegenkommen bereit." (S. 188)
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