Language: ns
1930-1943
BAR; E 7160-01(-)1968/223/, 19; Protokolle Clearingkommission Deutschland 1943
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1. Protokoll, 19.3.1943
Fall Schappe
von den Deutschen in Schappes französischer Betriebsstätte beschlagnahmte Waren. Ist die Schappe aber französisch oder schweizerisch?
Teilnahme von alliierten Firmen am deutsch-schweizerischen Transferverkehr zur Deckung ihrer Unkosten
Homberger: "Die Schweiz darf nicht die Geschäftsführung für Deutschland betreiben. Sie darf nicht Rechtshilfe leisten für die Feindesgesetzgebung... Wir dürfen schon mit Rücksicht auf die andere Seite die Feindesgesetzgebung nicht durchsetzen und haben auch Bestrebungen der alliierten Seite in dieser Seite nicht geschützt." (S. 43)
Behandlung der Transferansprüche deutscher Reichsangehöriger, die gemäss der 11. deutschen Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 ausgebürgert worden sind (S. 53-56) (KOPIE)
SVSt: will das Gesetz nachvollziehen und den deutschen Juden die Transferberechtigung absprechen (Fall Traube)
Probst (EVD): "Man darf aber nicht so skrupelhaft sein." (S. 55)
Hotz (EVD): "... die Schweiz soll nicht ohne Not Agent Deutschlands sein." Ausserdem sei man nicht offiziell über diese Verordnung informiert worden und das [Wirtschafts-] Abkommen sei auch nicht mehr in Kraft. Die Schweiz könne die staatenlosen Juden behandeln wie sie wolle.
=> Beschluss: "Die ausgebürgerten Nichtarier werden nach wie vor gleich behandelt und die zur Überweisung gelangenden Beträge sollen auch zulasten des Transferfonds ausbezahlt werden." (S. 56)
Rückvergütung der erhobenen Exportabgabe auf im Ausland bezahlte Kommissionen
Nationalbank möchte Registermark für Aufwendungen in Deutschland verwenden
Bedenken der SVSt
Verwendung von gesperrten Vermögenswerten für fremdenpolizeiliche Kautionen-Orientierung (KOPIE), S. 81-83.
Abfluss von freien Devisen durch vom Ausland beherrschte Unternehmen (-> Clearingkommission 11.2.1941
SVSt: Firmen werden von ausländischen Devisenstellen gezwungen, Beträge in freien Devisen nach aussen abzuführen.
Brief einer Reichsbankfiliale an eine in der Schweiz domilizierte Gesellschaft:
"Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass nicht etwa beabsichtigt ist, die Auflösung der Auslandsfirma zu betreiben, sondern die Aufforderung nur eine Massnahme darstellen soll, der deutschen Devisenbewirtschaftung zusätzlich Schweizerfranken zuzuführen." (S. 85)
=> Clearingkommission nimmt Kenntnis, keine Weisungen [!]
2. Protokoll, 22.10.1943
Handels-Aktiengesellschaft für Eisen- und Stahlprodukte (Hages), Solothurn: Ausschluss vom Clearing.
Werner von Arx und Rheinmetall-Borsig -> Waffenfabrik SO
Provision für Waffenverkauf nach Ungarn
Clearing mit Holland -> Härtefälle, aber besser gestellt als Belgier
Provision für italienischen Verkäufer von Bührle
Fall Schappe
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1. Protokoll, 19.3.1943
von den Deutschen in Schappes französischer Betriebsstätte beschlagnahmte Waren. Ist die Schappe aber französisch oder schweizerisch?
Homberger: "Die Schweiz darf nicht die Geschäftsführung für Deutschland betreiben. Sie darf nicht Rechtshilfe leisten für die Feindesgesetzgebung... Wir dürfen schon mit Rücksicht auf die andere Seite die Feindesgesetzgebung nicht durchsetzen und haben auch Bestrebungen der alliierten Seite in dieser Seite nicht geschützt." (S. 43)
SVSt: will das Gesetz nachvollziehen und den deutschen Juden die Transferberechtigung absprechen (Fall Traube)
Probst (EVD): "Man darf aber nicht so skrupelhaft sein." (S. 55)
Hotz (EVD): "... die Schweiz soll nicht ohne Not Agent Deutschlands sein." Ausserdem sei man nicht offiziell über diese Verordnung informiert worden und das [Wirtschafts-] Abkommen sei auch nicht mehr in Kraft. Die Schweiz könne die staatenlosen Juden behandeln wie sie wolle.
=> Beschluss: "Die ausgebürgerten Nichtarier werden nach wie vor gleich behandelt und die zur Überweisung gelangenden Beträge sollen auch zulasten des Transferfonds ausbezahlt werden." (S. 56)
Bedenken der SVSt
SVSt: Firmen werden von ausländischen Devisenstellen gezwungen, Beträge in freien Devisen nach aussen abzuführen.
Brief einer Reichsbankfiliale an eine in der Schweiz domilizierte Gesellschaft:
"Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass nicht etwa beabsichtigt ist, die Auflösung der Auslandsfirma zu betreiben, sondern die Aufforderung nur eine Massnahme darstellen soll, der deutschen Devisenbewirtschaftung zusätzlich Schweizerfranken zuzuführen." (S. 85)
=> Clearingkommission nimmt Kenntnis, keine Weisungen [!]
2. Protokoll, 22.10.1943
Werner von Arx und Rheinmetall-Borsig -> Waffenfabrik SO
Provision für Waffenverkauf nach Ungarn
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