Langue: allemand
31.10.1947 (vendredi)
Nr. 2420. Uebernahme des Giro-Konto I in die Verwaltung der Deutschen Interessenvertretungen (DIV)
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Aus dem von der Schweizerischen Nationalbank geführten Giro-Konto, das aufgrund des "Puhl-Abkommens" (Zahlungsaufträge der Deutschen Reichsbank an schweizerische Gläubiger) geschaffen wurde, soll ein gewisser Betrag für die beanstandeten Ansprüche von schweizerischen Gläubigern ausgeschieden und zinsbringend angelegt werden.
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