Langue: allemand
14.10.1946 (lundi)
Nr. 2569. Angelegenheit Oberstlt.i.Gst.Waibel, Kapitulation der deutschen Heeresgruppe Süd, Frühjahr 1945
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Der Versuch von Oberstleutnant i.Gst. Waibel, General Wollf von der Zerstörung Oberitaliens abhalten zu wollen, wird vom Bundesrat als staats- und strafrechtliche Verletzung angesehen, doch macht er Strafausschliessungsgründe geltend. Dass Waibel seine Vorgesetzten nicht informiert hat, wird als Dienstverletzung betrachtet, die jedoch bereits verjährt ist. Waibel soll die unmissverständliche Missbilligung seiner Aktionen dargelegt werden.
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