Langue: allemand
3.7.1945 (mardi)
AS-Titel: Bundesratsbeschluss über die Änderung der Bundesratsbeschlüsse über die vorläufige Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und Deutschland und die Meldepflicht für deutsche Vermögenswerte in der Schweiz (vom 3.7.1945)
[BR-Prot. vom 3.7.1945 Nr. 1457]
Arrêté du Conseil fédéral (ACF)
Mit dem BRB v. 27.4.1945 wurden auch Vermögenswerte von Deutschen in Drittländern und Strohmännern bzw. -firmen unter die Sperre gestellt. Jedoch musste der Nachweis erbracht werden, dass vom Drittlande aus eine Beziehung zu einer in Deutschland wohnhaften Person bestehe. Deshalb soll die Vermögenssperre wie auch die Meldepflicht auf Deutsche im Ausland ausgedehnt werden. Unter deutsche Staatsangehörige sind auch die österreichischen Staatsangehörigen und diejenigen der früher angegliederten Gebiete und deutschkontrollierten Gebiete der Tschechoslowakei zu zählen.
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