Sprache: Deutsch
29.5.1945 (Dienstag)
AS-Titel: Bundesratsbeschluss betreffend die Meldepflicht für deutsche Vermögenswerte in der Schweiz. (vom 29.5.1945)
[BR-Prot. vom 29.5.1945 Nr. 1159]
[BR-Prot. vom 29.5.1945 Nr. 1159]
Bundesratsbeschluss (ACF)
Die Grundlage der Sperre und der Bestandesaufnahme ist der Bundesbeschluss v. 14.10.1933 über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland (Fassung 22.6.1939). Der Bundesrat beschliesst die Ausführungsbestimmungen, nachdem das DPF auf die schweizerische Verpflichtung im Briefwechsel vom 8.3.1945 mit den Alliierten hingewiesen, die Sperre zwecks eines möglichen späteren Zwangsclearings zur Kompensation v. schweiz. Ansprüchen ins Auge gefasst und sich gegen einer Zwangsrequirierung durch die Alliierten ausgesprochen hat. Die Vorbereitungen für die Bestandesaufnahme seien abgeschlossen. Das DPF will mit einer allgemeinen Erhebung der deutschen Vermögenswerte beginnen. Die Meldepflicht müsse Gegenstand eines weiteren Bundesratsbeschlusses sein.
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