Language: German
28.6.1951 (Thursday)
Letter (L)
Weitergeltung der schweizerisch-deutschen Verträge: Vorläufiger Entscheid, dass bis auf weiteres beim gegenwärtigen Status der de facto Anwendung der Staatsverträge verblieben werden soll. Die BRD wolle nicht unter Vormundschaft der Alliierten eine Erklärung abgeben, sondern die Frage erst nach Revision des neuen Statuts mit voller deutschen Souveränität auf dem Gebiete der Aussenpolitik regeln. Es sei aber wichtig, dass die Verträge tatsächlich eingehalten würden.
File references: B.14.21.A.0G.41.0
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