Language: German
15.11.1993 (Monday)
Antrag Société Générale de Surveillance S.A.: Bewilligung für Versandkontrollen nach Aethiopien
Memo (No)
Zur Durchsetzung nationaler Devisenvorschriften machen eine Reihe von Entwicklungsländern die Erteilung von Einfuhrbewilligungen davon abhängig, dass ein externes Unternehmen die Produkte im Herstellerland kontrolliert. Im vorliegenden Fall des Inspektionsauftrags der äthiopischen Regierung an die SGS ist dies konform mit Art. 271 StGB.
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