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29.11.1868 (Saturday)
Erklärung betreffend Nichtanwendung der Sprenggeschosse im Kriege
Treaty (Acc)
Die Unterzeichnenden der Erklärung verpflichten sich, im Falle eines Krieges unter sich keine Sprenggeschosse einzusetzen, welche unnötigerweise die Leiden der ausser Kampf Gesetzten erhöhen oder ihren Tod unvermeidlich machen würden.
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