Language: German
27.12.1990 (Thursday)
Verbesserte Mitwirkung des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik. Arbeitspapier des Sekretariats für die Subkommission II
Memo (No)
Bundesrat und Bundesversammlung sind in der Aussenpolitik zu einer ständigen Kooperation und Koordination verpflichtet, wobei das Parlament seine Kompetenzen nicht ausschöpft. Es können Massnahmen ohne eine Verfassungsrevision ergriffen werden, wie ein Beobachterstatus für Parlamentsmitglieder bei Staatsvertragsverhandlungen, neue parlamentarische Delegationen und eine bessere Koordination. Daneben gibt es eine Reihe institutioneller Reformmöglichkeiten.
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