Sprache: Deutsch
3.9.1991 (Dienstag)
Kollektive Sicherheit der Vereinten Nationen und dauernde Neutralität der Schweiz
Aktennotiz / Notiz (No)
Ein dauernd neutraler Staat kann bei wirtschaftlichen oder militärischen Zwangsmassnahmen der UNO mitwirken ohne das Neutralitätsrecht zu verletzen. Trotzdem war es zulässig, dass sich die Schweiz nicht an den militärischen Massnahmen der UNO im Golfkonflikt beteiligt hat.
Aktenzeichen: B.51.10
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