Langue: allemand
5.2.1976 (jeudi)
Risikodeckung durch die Eidgenossenschaft bei Hilfsflügen des IKRK
Lettre (L)
Für Risikodeckungen durch die Eidgenossenschaft bei Hilfsflügen des IKRK muss unter Umständen die Zustimmung von einem oder sogar zwei Departementschefs eingeholt werden, was einige Zeit beansprucht. Das IKRK muss diesen Umständen bei seiner Einsatzplanung Rechnung tragen.
Références: o.253.0o.220.4
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