Langue: allemand
5.7.1963 (vendredi)
Ausschaffung von Ausländern
Notice (No)
Die Kantone finden, dass die Polizeiabteilung bei Ausschaffungen mitwirken und die Kosten ganz oder wenigstens zum Teil übernehmen sollte. Besonders dann, wenn ein Ausländer auf Grund eines ihm von einer schweizerischen Vertretung erteilten Transit- oder Besuchsvisum in die Schweiz eingereist ist.
Référence: 740.4
Recommandation de citation: Copier

Emplacement

PDF