Sprache: Deutsch
8.2.1984 (Mittwoch)
Notiz an das Sekretariat des Departementsvorstehers
Aktennotiz / Notiz (No)
Die rechtliche Zuständigkeit bei Vereinbarungen für konkrete Hilfseinsätze sowie für Abkommen, welche allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit betreffen, präsentiert sich wie folgt: Bei ersterem ist der Delegierte für Katastrophenhilfe zuständig, während bei generellen Abkommen der Bundesrat entscheidet.
Aktenzeichen: o.229-62 (2)B.55.40.Pérou
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