Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.2. L’économie de guerre
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 13, doc. 153
volume linkBern 1991
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7393#1000/1112#2839* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7393(-)1000/1112 271 | |
Titolo dossier | Allgemeines (1940–1940) | |
Riferimento archivio | 4100 |
dodis.ch/46910
Am 31. August, sowie am 1. und 2. September haben in Paris neuerdings Verhandlungen über gewisse das Transportproblem berührende Fragen und andere Angelegenheiten stattgefunden2. Bei diesem Anlass wurden der Schweiz für den Kriegsfall die Mittelmeerhäfen von Sète, Marseille, La Caronte und Saint-Louis-du-Rhöne, sowie nötigenfalls die atlantischen Häfen von Bordeaux-Quèries3, La Rochelle und La Pallice zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der flüssigen Brennstoffe wurden von der Direction française des carburants in einer Sonderkonferenz folgende zwei Vorschläge gemacht.
1. Entweder die Schweiz verschafft sich im Einvernehmen mit den grossen Benzingesellschaften (Konzern) den erforderlichen Schiffsraum und sorgt für den Umlad der Ware in den vorgenannten Häfen, insbesondere von Sète und Saint-Louis-du-Rhöne, oder
2. die französische Regierung kauft die für den Bedarf der Schweiz an flüssigen Brennstoffen nötigen Rohstoffe und versorgt die Schweiz mit jenen durch die französischen Raffinerien. In diesem Falle hätte die Schweiz natürlich für die Frankreich entstehenden Ausgaben (Transportkosten, Kriegsrisikoversicherung usw.) aufzukommen.
Hiezu ist folgendes zu bemerken: Zu 1. Deutschland hat uns zugesichert, den Schiffen, die ausschliesslich Güter
für die Schweiz führen, jede Rücksicht zu Teil werden zu lassen, die mit der Kriegslage vereinbart werden kann4.
England und Frankreich haben uns die Einräumung der Immunität für solche Schiffe zugestanden, sich aber Vorbehalten, die Ladungen zu kontrollieren5.
Entschliesst man sich für die Lösung 1, so ist zu untersuchen, ob auf den in Frage kommenden Häfen besondere Einrichtungen (Reservoirs, Tanks) zu erstellen sind oder ob die daselbst vorhandenen der Schweiz zur Verfügung gestellt werden können. Eine Vermischung der für die Schweiz bestimmten Frachten mit den französischen dürfte in den Häfen mit Rücksicht auf die den Kriegführenden Parteien abzugebenden Erklärungen, dass die Schiffe nur
Schweizergüter enthalten, nicht erfolgen. Zu 2. Diese Lösung hätte den Nachteil, dass wir hinsichtlich der Beschaffung der flüssigen Brennstoffe ausschliesslich von Frankreich abhängig wären. Diesem Punkt kommt aber nicht eine allzu grosse Bedeutung zu, weil die Abhängigkeit von Frankreich hinsichtlich des Transportes ohnedies besteht.
Für die Beförderung der Brennstoffe, sowohl ab den Häfen, als ab den
Raffinerien haben wir die Wagen zu stellen.
Da es sich um eine Frage handelt, bei der die Importeure stark interessiert sind, so konnte an der Konferenz ein bestimmter Beschluss nicht gefasst werden. Ein in Paris anwesender Vertreter der Standard Mineralölprodukte A.G. in Zürich wurde gebeten, die Angelegenheit unverzüglich den schweizerischen Interessenten zu unterbreiten und dem Kriegstransportamt ihre Stellungnahme bekanntzugeben.
Wir wären Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie prüfen und uns sobald als möglich mitteilen würden, ob gegen den Vorschlag 2 vom Standpunkt unserer Neutralität aus Bedenken bestehen6.
- 1
- Lettre (Copie): E 7390 (C) 1/271.↩
- 2
- Cf. E 7110 1973/134/11, E 2200 Paris 14/5, E 7390 (C) 1/271; cf. aussi No 157.↩
- 3
- Sic! Lire: Queyries. Il s'agit d’une section du port de la ville de Bordeaux, attestée dès le Moyen Age.↩
- 4
- Cf. Nos 121 et 131.↩
- 5
- Cf. E 7110 1973/134/11.↩
- 6
- Une prise de position du Département politique n’a pas été retrouvée. Cf. No 160.↩
Tags
Il rifornimento in tempo di guerra