Classement thématique série 1848–1945:
XIV. LA QUESTION DE L'ÉMIGRATION
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 299
volume linkBern 1988
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2175#1000/132#188* | |
Old classification | CH-BAR E 2175(-)1000/132 17 | |
Dossier title | Stellung und Tätigkeit der Geschäftsstelle der schweizerischen Vereinigung für Innenkolonisation als schweiz. Zentralstelle für das kolonisatorische Auswanderungswesen (1880–1941) | |
File reference archive | V/3 |
dodis.ch/44941
Ich beehre mich, Ihnen folgendes zur Kenntnis zu bringen:
Am letzten Samstag hielt der Vorstand der Vereinigung für Innenkolonisation eine Sitzung, und Herr Dr. Bernhard legte bei diesem Anlasse ausführliche Berichte über die Aktion der Vereinigung in Canada und Frankreich vor. Auf Grund dieser Berichte äusserte Herr Dr. Bernhard die Ansicht, der Vorstand der Vereinigung für Innenkolonisation möchte sich vom Bundesrat für die Tätigkeit derselben eine Vertrauenszusicherung geben lassen und um neue Subventionen für die Weiterführung der Aktion nachsuchen. Ich gewann die Überzeugung, dass die Vertrauenskundgebung gewünscht werden sollte, um sie gegebenenfalls gegen Herrn Generalkonsul Dr. Hübscher, die Canadian Pacific Bahngesellschaft und gegen kritisierende Journalisten zu verwenden, und dass das Gesuch um weitere Subventionen an den Bundesrat zu richten sei, um etwaigen Einsprüchen vorzubeugen. Ich bemerkte deshalb, es könne von dem Begehren einer Vertrauensäusserung abgesehen werden, da ja seitens der Behörden kein Misstrauen gegen die Vereinigung vorliege, und was die Fortsetzung der Tätigkeit der Geschäftsstelle betreffe, so müsse geprüft werden, ob sie nach wie vor nötig sei und bejahendenfalls, ob nicht auf Grund der bisherigen Erfahrungen künftighin gewisse Fehler vermieden werden könnten. Aus der Berichterstattung und der zeitweise lebhaften Diskussion ging für mich mit aller Deutlichkeit hervor, dass seitens der Innenkolonisation die Absicht vorliegt, ihre Auslandabteilung zu einer bleibenden Institution, zwecks Organisierung der Auswanderung, verbunden mit Information und Instradierung zu gestalten. Es scheint mir aber, dass heute, schon der Ausgabe wegen, eine Zwei- und Dreispurigkeit vermieden und ein Zusammenarbeiten mit grösstmöglicher Vereinfachung der Arbeit angestrebt werden sollte. Die Angelegenheit verlangt eine rasche Erledigung, weil in Bälde feststehen muss, ob die Innenkolonisation ihre Beamten der Auslandabteilung vom Januar ab mit Bundesgeldern besolden kann.
Schon in einem frühem Berichte erlaubte ich mir darauf hinzuweisen, dass der gegenwärtige Zustand mit dem Durcheinander von Kompetenzen und den Missverständnissen über die Aufgabe der Innenkolonisation nicht weiter bestehen darf. Die Wege, welche einzuschreiten sind, müssen klar und deutlich bestimmt werden. Der Vereinigung für Innenkolonisation wurde vom Bundesrat die Durchführung der Aufgaben überwiesen, mit der die Zentralstellen für das kolonisatorische Auswanderungswesen beauftragt worden war, und diese Zentralstelle wurde geschaffen, um während der Dauer der Arbeitslosigkeit Auswanderungsentschlossenen zu einer Beschäftigung oder zu einer Existenz in einem fremden Lande zu verhelfen. Die Innenkolonisation sollte meines Erachtens schon jetzt erfahren, dass von einer dauernden Subventionierung ihrer Auslandabteilung keine Rede sei und dass dieselbe aufhöre, sobald man von der Förderung der Auswanderung absehen könne. Nach meinem Dafürhalten sollten in Bälde folgende Fragen ernstlich geprüft werden:
1. Ist es auch fürderhin notwendig, dass die Vereinigung für Innenkolonisation die Aufgaben der seinerzeit beschlossenen Zentralstelle, Auswanderungsentschlossenen zu Beschäftigung oder einer Existenz im Auslande zu verhelfen, durchführe, oder kann diese Aufgabe ebensogut und billiger auf andere Weise durchgeführt werden?
2. Ist bei der Innenkolonisation nicht auch ein Abbau in dem Sinne möglich, dass sie ihre Tätigkeit ausschliesslich auf die kolonisatorische Auswanderung beschränkt und auf Placierung und Information verzichtet?
3. Welche Subventionen sind der Geschäftsstelle im einen wie im ändern Falle zu gewähren, und welchen Krediten sind sie zu entnehmen?
4. Wer hat die richtige Verwendung der gewährten Subventionen zu überwachen?
5. Wie kann eine Zweispurigkeit in der Information und Placierung der Auswanderer vermieden werden?
6. Wer hat sich mit der Beförderung der Auswanderer zu befassen?
7. Wie sind die Kompetenzen auszuscheiden?
Vielleicht wird auch noch die Prüfung anderer Fragen notwendig, z. B. ob das fernere Verbleiben des Chefs des Auswanderungsamtes im Vorstand der Vereinigung für Innenkolonisation wünschbar ist oder nicht. Ich sehe Ihren Weisungen in dieser Angelegenheit entgegen. Meines Erachtens sollten die vorerwähnten Fragen und andere Vorschläge zwischen den Vorstehern der Innerpolitischen Abteilung, des Arbeitsamtes, des Auswanderungsamtes, der Konsularabteilung und der Polizeiabteilung besprochen werden, damit dann an einer Konferenz, die Sie anordnen würden, eine endgültige Erörterung der Angelegenheit im Beisein von Herrn Dr. Bernhard stattfinden könnte. Schliesslich müssten wohl dem Bundesrat bestimmte Vorschläge unterbreitet werden.
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- Lettre: E 7175 (A) 1/17. Innenkolonisation und Förderung der Auswanderung.↩