Language: German
1.4.1921 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 1 er avril 1921
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
La Suisse décide de changer son tarif douanier; elle le notifie à tous ses partenaires commerciaux.

Classement thématique série 1848–1945:
XIII. QUESTIONS ÉCONOMIQUES GÉNÉRALES
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Printed in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 57

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Bern 1988

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dodis.ch/44699
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du Ier avril 19211

Revision des Zolltarifs. Voranzeige an die fremden Staaten

Das Volkswirtschaftsdepartement führt aus, die Vorarbeiten zur Revision des Zolltarifs seien so weit gediehen, dass der neue Tarif voraussichtlich im Mai vom Bundesrat genehmigt werden kann. Die bestehenden Handelsverträge, soweit sie nicht schon gekündigt sind, brauchen nicht formell gekündigt zu werden, um der Schweiz die Tariffreiheit gegenüber den Vertragsstaaten zu geben.2 Die Schweiz könne sich, wie dies andere Staaten auch getan haben, mit einer Voranzeige der kommenden Abänderung des Zolltarifs begnügen. Es scheine aber angezeigt, diese Voranzeige jetzt schon zu erlassen. Damit werden die ändern Staaten offiziell von der Absicht der Tarifänderung unterrichtet, ohne dass doch durch eine offizielle Kündigung alle Vertragsfäden abgerissen werden.

Auf Grund der Beratung wird in Zustimmung zum Antrag des Volkswirt - schaftsdepartementes beschlossen:

Den einzelnen Vertragsstaaten wird durch eine Note von der Absicht der Schweiz, den Zolltarif abzuändern, Kenntnis gegeben. Die Note lautet wie folgt:

«Die wirtschaftliche Lage, wie sie sich als Folgeerscheinung des Krieges entwickelt hat, nötigt auch die Schweiz, ihre bis j etzt besonders bescheidenen Zollansätze einer Durchsicht zu unterwerfen. Andere Staaten haben diese Revision bereits vorgenommen oder sind im Begriffe, es zu tun.

Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat ermächtigt, die Ansätze des Zolltarifs der wirtschaftlichen Lage anzupassen und die Zölle in dem ihm geeignet scheinenden Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Auf Grund dieser Ermächtigung wird gegenwärtig ein neuer Zolltarif ausgearbeitet, der auf diejenigen Länder zur Anwendung kommen wird, die mit der Schweiz in einem Tarif-Handelsvertrags - Verhältnis stehen oder sie sonst auf dem Fusse der Meistbegünstigung behandeln.

Im Auftrag seiner Regierung beehrt sich der Unterzeichnete Gesandte, der Regierung... zur Kenntnis zu bringen, dass der Schweizerische Bundesrat die neuen Zolltarif-Ansätze allgemein von einem noch zu bestimmenden Tage an, der jedoch nicht vor dem l.Juni 19213 liegt, zur Anwendung bringen wird. Er wird den neuen Zolltarif, sobald er ausgearbeitet ist, publizieren und überdies den interessierten Regierungen zur Kenntnis bringen.

Der schweizerische Bundesrat geht davon aus, dass der Textteil des Handelsübereinkommens von... in der Hauptsache weiter bestehen könne. Er hofft, dass dieser Vorschlag die Zustimmung der Regierung... finden wird.»

1
E 1005 2/1. Etait absent: G. Motta.
2
Un projet de proposition, daté du 24 février 1921, résume la situation: [...] Die gegenwärtige Lage ist folgende: Mit allen Vertragsstaaten leben wir in gekündetem vertraglichen Verhältnissen. Die Verträge mit Deutschland, Österreich und seinen Sukzessionsstaaten, Jugoslawien und Frankreich sind jederzeit auf 3 Monate kündbar, der Vertrag mit Italien ist auf 1 Monat kündbar. Der Vertrag mit Spanien ist von diesem Land auf den 20. März gekündet; wir haben unserseits um eine einmonatliche Verlängerung nachgesucht. Es besteht also die Möglichkeit, mit allen Staaten auf Ende Mai das vertragliche Verhältnis durch Kündigung aufzulösen, wenn man eine solche formelle Kündigung als notwendig und richtig erachtet. Wir halten nun aber dafür, dass dies nicht zutrifft. Was wir haben wollen, das ist die Tariffreiheit, während wir den Vertragstext nicht zu kündigen gedenken. Wir wollen ähnlich dem Vorgehen anderer Staaten uns mit einer blossen Voranzeige des zu treffenden Schrittes begnügen, sind aber der Meinung, dass diese Voranzeige heute zu erfolgen hat und nicht erst mit der Anwendung des neuen Tarifs. Wir erreichen damit, dass die Vertragsstaaten heute schon offiziell von unserer Absicht unterrichtet werden, ohne dass wir durch eine formelle Kündigung alle Vertragsfäden abreissen. In diesem Sinne kommt uns das Vorgehen Deutschlands noch bis zu einem gewissen Grade entgegen. Deutschland hat durch seine hiesige Gesandtschaft den Wunsch der deutschen Regierung ausdrücken lassen, in absehbarer Zeit seine Tariffreiheit zurückzugewinnen. Es hat anfragen lassen, wie sich der Bundesrat dazu stelle, den Vertragstext wie bis jetzt auf 3 monatliche Kündigung weiter bestehen zu lassen und den Tarif jederzeit auf 1 montaliche Kündigung freizugeben. Wir beantragen gegenüber den einzelnen Staaten folgendes Vorgehen: Deutschland wird mitgeteilt, dass wir einverstanden sind, den Vertragstext vorläufig auf dreimonatliche Kündigung weiter in Kraft bestehen zu lassen und dass wir beidseitig die Freiheit erhalten, den Tarifteil vom 1. April an auf einmonatliche Voranzeige zu ändern. Dabei hat es den Sinn, dass auch der Vertragstext durchgesehen werden soll und notwendige Änderungen vorgeschlagen werden. Daran hindert aber die dreimonatliche Kündigungsfrist nicht. Österreich und die Sukzessionsstaaten, auch Jugoslawien: Es soll sofort diesen Staaten dasselbe Vorgehen vorgeschlagen werden, sodass dann auch hier die Möglichkeit besteht, jederzeit vom 1. April ab auf 1 monatliche Voranzeige die neuen Tarifsätze anzuwenden. Für Italien besteht die einmonatliche Kündigungsfrist schon. Es soll aber Italien trotzdem mitgeteilt werden, dass wir, gedrängt durch die wirtschaftlichen Verhältnisse, von der Bundesversammlung ermächtigt sind, die Zölle der veränderten Situation anzupassen. Wir werden von dieser Ermächtigung mit Mässigung Gebrauch machen und uns erlauben, seinerzeit die neuen Ansätze nach einmonatlicher Voranzeige an die italienische Regierung zur Anwendung zu bringen. Frankreich hat seinerzeit seine Zollerhöhungen ohne eine Kündigung des Vertrages vorgenommen. Wir nehmen für uns das gleiche Recht in Anspruch. Frankreich würde ungefähr im selben Sinne wie Italien Mitteilung gemacht werden. Spanien hat seinen Vertrag auf den 20. März gekündet. Wir erwarten zurzeit seine Antwort mit Bezug auf unsern Vorschlag betreffend Verlängerung um einen Monat. Spanien wird als kündender Vertragskontrahent seinerzeit mit Vorschlägen an uns herantreten. Dann wird auch der Moment gekommen sein, Spanien gegenüber von unserer Absicht, einen neuen Tarif anzuwenden, Kenntnis zu geben (7110 1/19).
3
Le Conseil fédéral a accepté le nouveau tarifdouanier dans sa séance du 8 juin 1921, cf. E 1004 1/279, ri' 1761. Pour la mise en vigueur du nouveau tarif douanner, cf. FF, 1921, vol. III, pp. 675 s.