dodis.ch/44693 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 11 mars 1921
1 786. Vertretung der Schweiz in der Blockade-Kommission des Völkerbundes
Politisches Departement (Auswärtiges) Antrag vom 10. März 1921
Am 10. Dezember 1920 beschloss die Versammlung des Völkerbundes, den Völkerbundsrat einzuladen, zwecks Prüfung der praktischen Anwendung des Artikels 16 des Paktes eine internationale Blockadekommission einzusetzen. Die Ergebnisse der Beratungen dieser Kommission, welche die für die Schweiz äusserst wichtige Frage der Handhabung der wirtschaftlichen Waffe durch den Völkerbund zum Gegenstand haben, sollen der Versammlung in ihrer nächsten Session unterbreitet werden. Es wurde bestimmt, dass diese Kommission höchstens acht Mitglieder umfassen soll, von denen wenigstens die Hälfte Vertreter von nicht ständig dem Völkerbundsrat angehörenden Staaten sein müssen.
In Ausführung dieser Resolution der Versammlung hat der Rat des Völkerbundes in seiner letzten Session die Wahl der Staaten vorgenommen, die in der Internationalen Blockade-Kommission vertreten sein sollen. Mit Note vom 28. Februar2 teilt das Generalsekretariat des Völkerbundes mit, dass diese Kommission aus Vertretern der vier im Rate sitzenden Grossmächte, Frankreich, Grossbritannien, Italien und Japan, sowie von Cuba, Norwegen, der Schweiz und Spanien zusammengesetzt werden soll. Die Regierungen dieser Staaten werden eingeladen, einen Delegierten zu bezeichnen. Gleichzeitig ersucht das Generalsekretariat des Völkerbundes um eine Mitteilung darüber, über welche Kompetenzen die einzelnen Regierungen zurzeit verfügen, um für ihren Teil zu einer Anwendung der wirtschaftlichen Waffe durch den Völkerbund beizutragen.
Hinsichtlich der Beantwortung der letztem Anfrage, die ein wichtiges staatsrechtliches Problem berührt, wird das politische Departement nach einlässlicher Prüfung der Angelegenheit dem Bundesrate Antrag stellen.3
Hingegen ist es geboten, schon jetzt den schweizerischen Vertreter in die internationale Blockade-Kommission zu bezeichnen.
In Zustimmung zum Antrag des politischen Departements wird beschlossen:
1. Herr Prof. Dr. Max Huber, Rechtskonsulent des politischen Departements, wird als Vertreter der Schweiz in der Internationalen Blockade-Kommission bezeichnet.
2. Das politische Departement wird beauftragt, dem Generalsekretariat des Völkerbundes von dieser Wahl Kenntnis zu geben.