Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 302
volume linkBern 1981
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001A#1000/45#904* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(A)1000/45 137 | |
Dossier title | Verhandlungen usw. betr. Warenlieferungen aus den USA an die Schweiz sowie Transportfragen seit Kriegseintritt der USA (Embargo) (1917–1918) | |
File reference archive | B.277.3 |
dodis.ch/43577
La Division des Affaires étrangères du Département politique à la Légation de Suisse à Washington1
Es erscheint uns eine Notwendigkeit, dass die amerikanische öffentliche Meinung und die Regierung über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweiz aufgeklärt werden. Es ist ganz sinnlos, wenn die amerikanischen Ausfuhrziffern vor dem Krieg mit den jetzigen verglichen und daraus der Schluss gezogen wird, die Differenz gebe einen Massstab für die Wiederausfuhr der eingeführten Waren nach den Zentralmächten. Da die russische und rumänische Getreideeinfuhr nach der Schweiz, die vorher 3 A des eingeführten Getreides ausmachten, nun abgeschnitten ist, so ist es ganz natürlich und scheint uns selbstverständlich, dass die Einfuhr aus Amerika zugenommen hat. Ähnlich liegen die Verhältnisse für Futtermittel, Petroleum, Schmieröl, Schweineschmalz und andere Fette, weil die Einfuhr von Schlachtochsen und Schweinen sozusagen ganz aufgehört hat. Ebenso ungereimt erscheinen uns die Ansprüche Amerikas, wonach die Schweiz, wenn sie Waren aus Amerika beziehen wolle, nichts mehr nach den Zentralmächten ausführen dürfe. Für Eisen, Kohle, Düngmittel, Kartoffeln, Soda und andere Waren ist die Schweiz fast ausschliesslich auf Deutschland angewiesen, denn wegen Schwierigkeiten für den Transport und wegen eigenem Bedarf sind Bezüge von anderer Seite unmöglich. So ist beispielsweise der Hinweis auf den möglichen Bezug von Kohlen aus Amerika, England oder Frankreich völlig sinnlos, nachdem die Zwischenhändler infolge des Mangels an Transportmitteln selbst an Kohlenmangel leiden. Für die Waren aber, die wir aus Deutschland beziehen müssen, werden Gegenleistungen verlangt, die wir selbstverständlich nur aus Eigenprodukten decken. Dieser Warenaustausch ist übrigens der Entente vollständig bekannt und vollzieht sich mit ihrem Wissen und in Grenzen, die ihr ebenfalls bekannt sind. Überhaupt müssen wir mit Nachdruck darauf verweisen, dass der ganze Warenverkehr im Transit durch die alliierten Länder vertraglich geregelt ist, ebenso der Warenbezug aus diesen Ländern und dass die Kontrolle der S. S. S. über die inländische Verwendung der von dieser Seite eingeführten Waren nur für den schweizerischen Bedarf aufs genaueste arbeitet. Da von seiten der Schweiz den Zentralmächten gegenüber somit nichts getan wird, was ihr nicht durch die Verträge mit der Entente zugesichert ist, so ist es nicht angängig, dass die Vereinigten Staaten ohne Rücksicht auf diese vertragliche Ordnung und ohne nähere Kenntnis der wirtschaftlichen Bedingungen und Notwendigkeiten der Schweiz dieser gegenüber neue Anforderungen und Bedingungen für den Bezug von Waren gestellt werden. Wir ersuchen Sie, Vorstehendes dem Staatsdepartement und dem Präsidenten auseinanderzusetzen und dabei auch auf das zu verweisen, was die Schweiz für die Internierten, Evakuierten und alliierten Gefangenen in Deutschland tut, und was sie nicht fortsetzen könnte, wenn die Einfuhr von Waren aus Amerika unterbunden würde. Wollen Sie uns Vorschläge unterbreiten, wie die amerikanische Presse am besten über alle diese Verhältnisse aufgeklärt werden könnte.
- 1
- (Copie): E 2001, Archiv-Nr. 911.↩
Tags
Economic and financial negotiations with the Allies (World War I)