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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 6, doc. 156
volume linkBern 1981
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2200.40-05#1000/1627#620* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2200.40-05(-)1000/1627 22 | |
Titolo dossier | Société Suisse de Surveillance Economique (Trust) (1916–1916) | |
Riferimento archivio | XVII.A.6 • Componente aggiuntiva: Grossbritannien und Nordirland |
dodis.ch/43431
Le Ministre de Grande-Bretagne à Berne, E. Grant Duff, au Chef du Département politique, A. Hoffmann1
Sie werden sich erinnern, dass im Laufe der Verhandlungen zwischen Eurer Exzellenz und den Delegierten der alliierten Regierungen betreffend sowohl die Einrichtung der «Société suisse de surveillance économique» als auch die supplementäre Übereinkunft in Sachen des Austausch-Exportes nach Deutschland gewisser, für das tägliche Leben nötiger Waren, welche aus oder durch die Länder der Alliierten beschafft werden mussten, Ihrerseits Sie die Güte hatten zu erklären, dass die Entrichtung von Kompensationen an Deutschland für den Export von Kohle nach der Schweiz ganz ausser Frage gestellt und die Versorgung der Schweiz mit Kohle bereits gesichert sei. Im Vertrauen auf diese von Ihnen gegebene Versicherung fühlten sich die alliierten Regierungen gerechtfertigt, der von der schweizerischen Regierung vorgeschlagenen Anordnung zuzustimmen, wonach jene ändern, für die schweizerische Industrie unerlässlichen Artikel aus Deutschland bezogen würden; ich hatte die Ehre, Eure Exzellenz durch meine Note vom 17. Juli2 abhin von dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen.
Desgleichen werden Sie sich erinnern, dass Eure Exzellenz der festen Meinung war, dass die «Société suisse de surveillance économique» keine verschiedene Behandlung seitens der alliierten Regierungen dulden könne gegenüber in der Schweiz etablierten Firmen irgendwelcher Nationalität und dass alle Importeure in der Schweiz auf dieselbe Weise der durch die S. S. S. geschaffenen Erleichterungen teilhaftig würden. Die Delegierten der alliierten Regierungen waren mit Eurer Exzellenz derselben Meinung, dass dieses Vorgehen die Interessen der Schweiz am besten wahre; die Statuten der S.S.S.3 wurden infolgedessen so festgesetzt, dass jegliche gegenteilige Möglichkeit ausgeschlossen war. Es wird Eurer Exzellenz leicht sein zu verstehen, dass die alliierten Regierungen in beiden Beziehungen einen sehr verschiedenen Standpunkt eingenommen hätten, sowohl betreffs die Abmachungen über den Austausch-Verkehr selbst als auch die diesbezüglichen Klauseln der «Société suisse de surveillance économique» betreffend, falls sie gewusst hätten, dass die Lieferung von jenen Artikeln, welche aus Deutschland zu beziehen waren, ohne jegliche Bezugnahme auf die schweizerische Regierung, auf von Deutschland ausgelesene Firmen beschränkt würde und dass auf diese Weise alle schweizerischen Industrien gezwungen werden könnten, ihre Tätigkeit auf jene Kontrakte zu beschränken, welche die deutsche Regierung zu dulden geruhe. Ein wenig erstaunt und enttäuscht hatte die Regierung Seiner Majestät deshalb von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen, dass die deutsche Regierung die Lieferung von Kohle und Koks an gewisse Schweizer Firmen abzuschneiden gedenke.
Im Aufträge meiner Regierung habe ich die Ehre, Sie anzufragen, ob die schweizerische Regierung, für den Fall, dass diese Mitteilung auf Richtigkeit beruht, eine Behandlung von seiten der deutschen Regierung zu dulden gedenke, welche, nach der Meinung Eurer Exzellenz, seitens der alliierten Regierungen von der schweizerischen Regierung und dem Schweizervolk bitter empfunden worden wäre.
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, unterziehen es die alliierten Regierungen einer ernsten Prüfung, auf welche Weise Kohle und Koks den betroffenen Firmen verabfolgt werden kann. Der Bundesregierung sind die nunmehr existierenden Schwierigkeiten für den Transport voluminösen Materials durch Frankreich und Italien nach der Schweiz zur Genüge bekannt - Schwierigkeiten, welche aus dem Mangel jener Länder an Arbeitskräften und Wagenmaterial beruhen. Die alliierten Regierungen müssten sich gezwungen sehen, für den Fall, dass die Lieferung von Kohle nach der Schweiz für notwendig befunden würde, Arbeitskräfte und Wagenmaterial zu diesem Zwecke speziell aufbieten, und die Abgabe aller ändern Rohmaterialien an die Schweiz, welche zum Weiterbetrieb der Industrien im allgemeinen nötig sind, würde infolgedessen sehr eingeschränkt und verzögert.
Solch eine Sachlage würde gleich zu Beginn den Erfolg der «Société suisse de surveillance économique» als zweifelhaft erscheinen lassen und würde von den alliierten Regierungen nicht weniger bedauert als von Eurer Exzellenz und allen schweizerischen Industrien, welche in bezug auf Rohmaterialien von der Tätigkeit der S.S.S. abhängig sind. Dieses unerfreuliche Resultat würde naturgemäss am tiefsten von jenen Industrien empfunden, deren Lage am weitesten entfernt ist von der französischen Grenze, und das schweizerische Publikum würde, unter den obwaltenden Umständen, zweifelsohne sich an die alliierten Regierungen wenden um Aufklärung über die Übelstände und die Not, unter denen es zu leiden habe.
Die Regierung Seiner Majestät ist sicher, dass die schweizerische Regierung, falls nötig, bereit ist, alle möglichen Schritte zu tun, um dem Eintritt einer solch unerfreulichen Eventualität vorzubeugen. Die Regierung Seiner Majestät wäre vorerst dankbar für die Mitteilung, ob das Gerücht, welches sie erreicht hat, wirklich begründet ist; und, in Anbetracht dessen, dass die ganze Angelegenheit in intimer Beziehung zu den Verhandlungen steht, welche kürzlich zu solch befriedigendem Abschluss gelangten, so erlaubt sie sich anzufragen, welchen Standpunkt die schweizerische Regierung, im Falle dem so wäre, dem Entschluss der deutschen Regierung gegenüber einzunehmen gedenkt.
Die Regierung Seiner Majestät steht im Begriffe, sich nach den gegenwärtigen und zukünftigen Bedürfnissen der betroffenen Firmen zu erkundigen; sie antizipiert indessen nicht, dass die augenblicklichen Erfordernisse gross seien. Die Bahnen der Bundesregierung sind bei weitem der grösste Konsument von Kohle und Koks in der Schweiz, und als solcher haben sie zweifelsohne grosse Vorräte zur Verfügung. Es ist kaum möglich, dass die deutsche Regierung das souveräne Recht der schweizerischen Regierung in Frage stellen würde, für und gegebenenfalls den betroffenen Firmen die Fortsetzung ihrer Arbeit zu ermöglichen, solange, bis anderweitige Abmachungen ihren regelmässigen Bedürfnissen genügen. Die Regierung Seiner Majestät wäre beruhigt, zu vernehmen, ob die schweizerische Regierung beabsichtige, auf diese Weise zu handeln, und sie bittet Eure Exzellenz, so gütig zu sein, ihr die Antwort der schweizerischen Regierung auf die verschiedenen in dieser Note berührten Punkte baldmöglichst zukommen zu lassen.
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Negoziati economici e finanziari con gli Alleati (Prima Guerra mondiale)
Energia e materie prime Carbone