dodis.ch/41738 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 31 août 1869
1 3370. Norddeutsche Gesandtschaft, Gotthardbahn betreff.
Die Veranlassung zu dieser Sizung ist der Einlauf einer Note des Kanzlers des Norddeutschen Bundes an die Norddeutsche Gesandtschaft in Bern vom 27. lf. Mts.2 über die Konferenz der betreffenden Staaten in Sachen der Gotthardbahnangelegenheit, welche dem Bundespräsidium durch Herrn General von Roeder sofort zur Kenntnis gebracht wurde und im Wesentlichen Folgendes enthält:
«Es würde schon früher Instruktion an die Gesandtschaft erfolgt sein, wenn man geglaubt hätte, dass der Zeitpunkt schon gekommen sei, um eine bestimmte Stellung in der Frage einzunehmen, ob an einer mittel- oder unmittelbaren Subventionirung Theil genommen werden soll. Auch jezt noch halte man den Zeitpunkt nicht gekommen, da aus den Plänen und Vorlagen noch kein sicheres Urtheil über den Kostenaufwand und die Mittel, welche die Schweiz zur Ausführung des Unternehmens beitragen könne, zu gewinnen sei. Im Hinblike jedoch auf die nächste Herbstsizung der schweizerischen Räthe, erkläre sich der Norddeutsche Bund bereit, an der beabsichtigten Konferenz Theil zu nehmen, um zur Vervollständigung der Vorlagen zu gelangen. Das Eingehen in Verhandlungen über die Geldfrage könne jedoch ohne die Genehmigung des Reichstages nicht stattfinden, welchem die gepflogene Korrespondenz vorzulegen sei.»
Der Bundesrath hat hierauf beschlossen:
1. Es sei die Konferenz auf den 15. September nächsthin nach Bern einzuladen.
2. Seien das politische Departement und das Departement des Innern beauftragt, Anträge zu hinterbringen:
a. über die vom Bundesrath zu dieser Konferenz zu ernennenden Abgeordneten.
b. über die der diesseitigen Abordnung zu ertheilenden Instruktionen.
Anzeige ad 1 an die Gesandtschaften von Italien, Grossherzogthum Baden und Preussen, beziehungsweise Norddeutschen Bund.