Language: ns
1943-1952
StABS; SK-REG 21-4-0; "Unterstützung von Flüchtlingen im 2. Weltkrieg 1943-1952"
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Vorbemerkung
Der Bestand enthält einiges Material zur kantonalen Nachkriegs- und Aufbauhilfe, v.a. zur Schweizerspende, an der sich der Kanton mit Fr. 400'000 beteiligte (Carl Ludwig war Präsident des basel-städt. Kantonalkomitees), sowie eine Übersicht über die Beiträge der Kantone und der Städte (Städteverband) an die Schweizerspende.
In diese Notice aufgenommen wurden nur Angaben zur Finanzierung der Flüchtlingspolitik; weitere Informationen, insbesondere zur Schweizerspende, finden sich im vierseitigen handschriftlichen Anhang.

Allgemeines
Unter Kosten für die Flüchtlingshilfe versteht man hier die Personalkosten für die Bewachung des Lagers Dietisheim, die kostenlose zur Verfügungstellung von Hallen der Mustermesse als Unterkunft oder etwa die kostenlose zur Verfügungstellung von Land zum Aufstellen einer vom Bund finanzierten "Durisol-Baracke" zur Desinfektion nach dem Grenzübertritt.
Am 29./30.8.1944 veranstaltet die Armee (Grenzbrigade 4) eine "Flüchtlingsübung", bei der der "Fall eines Zustromes von Flüchtlingen durchgespielt" (!) wird.

Antrag des Departement des Innern an den Regierungsrat, 2.10.1944

Das Gesuch der Flüchtlingshilfe Basel-Stadt auf einen staatlichen Unterstützungsbeitrag ist abzulehnen. Begründung: Aufgrund eines Budgetpostulates von NR Herzog erhielt die Flüchtlingshilfe bereits 1943 aus dem Lotteriefonds Fr. 15'000.-. Zur Zeit ist die Finanzlage sehr angespannt; ausserdem kann aus einem einmaligen Beitrag kein Anspruch auf regelmässige Unterstützung abgeleitet werden.
"Wenn auch zugegeben werden muss, dass diese Institution [d.h. die private Flüchtlingshilfe, gs] eine grosse und notwendige Arbeit leistet, so vertreten wir doch grundsätzlich die Auffassung, dass diese zusätzliche Hilfe an die Flüchtlinge den Privaten überlassen werden sollte." Ausserdem steht kein Kredit zur Verfügung, aus dem der Beitrag geschöpft werden könnte.

Grossratsbeschluss vom 12.4.1945

Zu Lasten des "Mobilisationskontos" werden Fr. 400'000 als kantonale Hilfeleistung an die Kriegsgeschädigten bewilligt. Davon gehen 50'000 an die Universität Strassburg; der Rest an die Schweizerspende, wovon Fr. 100'000 für Holland reserviert sind.

Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, 1.5.1947
Es wird eine Spende von 10'000 Franken zugunsten der Sammlung von 1946 verdankt.
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