Language: ns
1930-1940
BAR; E 7160-01(-)1968/223/, 6; Protokolle des Ausschusses der Clearingkommission 1935-1946 [1940]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1. Protokoll, 5.1.1940
Besoldungen: Hotz betont, dass "wir unsere oberen Funktionäre recht bezahlen müssen, wenn nicht befürchtet werden muss, dass sie zur Privatindustrie abwandern..."

2. Protokoll, 9.4.1940
  • Schwab (SNB): mehr Sitzungen sind gewünscht, die Rekurse werden zu lange hinausgezögert. "In diesem Zusammenhang erkundigt er sich auch nach dem Schicksal des Entwurfes zu einem Bundesratsbeschluss und stellt die Frage, wo eigentlich die Opposition sei, denn es handle sich um eine grosse Arbeit, die nun schon mehr als 2 Jahre in der Versenkung verschwunden sei." Probst: SVSt habe mehr Sitzungen verlangt, aber es war nicht möglich, Stellvertreter für die durch Verhandlungen andersweitig beschäftigten Mitglieder der Clearingkommission zu bestimmen. BB noch im gleichen Stadium wie im Vorjahr. Der Vorort habe einen  Gegenvorschlag in Aussicht gestellt. Weil Homberger so beschäftigt sei, habe man ihn nicht zur Abfassung drängen können. Schwab: trotz Hombergers Beanspruchung dürfe die Erledigung des BB nicht hinausgezögert werden. Er könne ja sagen, dass Vorort gegen jede Regelung sei. "Ueberdies habe man seinerzeit beschlossen, den Entwurf nicht einem grossen Kreise zu unterbreiten, da man sich wohl bewusst gewesen sei, dass angesichts des grossen Eingriffes, welchen der Clearing für die Wirtschaft bedeute, die verschiedensten Anregungen und Wünsche geltend gemacht werden könnten." (S. 9)

  • Schwab: erkundigt sich nach dem Fall Roozelaar. Man hätte in diesem Fall strafrechtlich vorgehen sollen. "Ein Strafverfahren sollte nicht aus Rücksicht auf irgend eine Amtsstelle nicht durchgeführt werden." (S. 10)

  • Steiger (Direktor SVSt): Kontrolle der Zollmeldungen sei nicht einfach durchführbar, denn die Einzahlungen entsprechen nicht genau den Importmeldungen. Weil Importeur 2-3 Monate Zahlungsfrist hat, könnten Zolmeldungen erst Vierteljahr später kontrolliert werden. Personalmangel zu Beginn des Krieges, deshalb nur Hälfte der Zollmeldungen kontrolliert.

  • Probst (EVD): "Im Clearingverkehr herrsche sowieso eine gewisse Geheimspäre und deshalb müse es dem Interessenten offen stehen, ohne irgendeine Belastung und Schwierigkeiten die Ueberprüfung eines Entscheides durch die Rekurserhebung vornehmen zu lassen." (S. 11)
    Auch Schwab wendet sich gegen eine Erschwerung des Rekursrechtes, gerade weil das Clearingrecht sehr kompliziert sei.

  • Steiger: Am 2.9.1939 seien rund 50% der Angestellten eingerückt. Aushilfspersonal eingestellt, aber Arbeitslose kaum brauchbar. "... und er sei nicht in der Lage heute bekannt zu geben, welche Leute auch im Falle des Krieges unentbehrlich wären. Ueberdies wisse man ja nicht , wie der Betrieb überhaupt noch aufrechterhalten werden könne." (S. 13) [Kriegsgefahrsstimmung]
    Aus sozialen Erwägungen seien weniger Frauen als verheiratete Männer berücksichtigt worden.

  • Jahresrechnung: Gewinn der SNB aus Kursmarge (50 Rp.) mit Deutschland jährlich halbe Million Fr.

  • Differrenz zwischen Bankenkonsortium und Verrechnungsstelle (KOPIE)
    SvSt wollte Auszahlungskommission von 0,25% erheben. Verhandlungen verliefen ergebnislos. Am 10.2.1940 erstmals Kommission abgezogen. "Dieser Abzug wurde vom Bankenkonsortium d.h. von der Schweizerischen Kreditanstalt mit der einstellung der Auszahlungen an die Finanzgläubiger beantwortet." Die Handelsabteilung griff zugunsten der Finanzgläubiger ein und verlanlasste die SVSt die abgezogene Kommission auszuzahlen, um den früheren Zustand wieder herzustellen.
    Probst: SVSt ging eigenmächtig vor. "Anderseits ist aber die Reaktion der Schweizerischen Kreditanstalt vollständig unverständlich, denn wegen einer derartigen Bagatelle darf nicht das ganze Vertragswerk aufs Spiel gesetzt werden. Ihre reaktion war noch weniger gerechtfertigt." (S. 23)
    Schwab: keine Kontrolle der dem Bankenkonsortium zustehenden Mitteln. SKA erhalte nicht nur Kommission, sondern auch als Emissionsstelle eine weitere Kommission beziehe. Damit seien aber die Vorteile aus dem Transferverkehr für die SKA noch nicht erschöpft. Es dürfe nicht vergessen werden, dass die SVSt heute in der Lage wäre, die Aufgabe der SKA zu übernehmen.
    Steiger (SVSt): solche Probleme mit der Eidgenössischen Bank nie gehabt.
    "Er betont ferner, dass verschiedene Banken sich bereits beklagt hätten über die Stellung, welche der Schweizerischen Kreditanstalt zukomme und dass die Aufgabe der Schweizerischen Kreditanstalt von der Verrechnungsstelle ebenfalls erfüllt werden könnte. Auf jeden Fall dürfe die Verrechnungsstelle verlangen, dass ihr ebenfallseine Kommission zukomme auf den Mitteln, welche sie dem Bankenkonsortium zur Verfügung stellen müsse. Die den Vermittlerbanken zustehende Kommission von 1 5/8% sei übersetzt." (S. 25)
    Kohli (EPD): "Die Bank hätte einen amtlichen Auftrag erhalten, den sie auszuführen hätte und sie könnte gegen diesen Auftrag so wenig streiken, wie einem Beamten das Streikrecht zugebilligt werden dürfe."
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