Language: German
18.10.1973 (Thursday)
Absprache mit Luftamt (LA) über Kontrolle des Bedarfsluftverkehrs nach dem Kriegsgebiet Naher Osten
Memo (No)
Die Sicherheit ist für Flüge ins Kriegsgebiet im Nahen Osten nicht mehr gewährleistet, weshalb sie nur noch mit Sonderbewilligung durchgeführt werden können. Diese ist nur bei humanitärer Zielsetzung zu gewähren und unter der Auflage, dass die Abfertigung durch Beamte des EPD kontrolliert werden kann.
File reference: o.651.11.(Moyent Orient)
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