Language: German
13.10.1969 (Monday)
Letter (L)
Die Ausfuhr einer Fabrikinstallation für die Herstellung von militärischen Sprengstoffen nach Israel fällt nicht unter das Kriegsmaterialausfuhrembargo für Israel und die arabischen Staaten. Vom politischen Standpunkt her ist das Geschäft jedoch nicht opportun.
How to cite: Copy

Repository

PDF