Sprache: Deutsch
15.2.1978 (Mittwoch)
Nr. 256: Ausfuhr von einzelnen Hand- und Faustfeuerwaffen mit dazugehörender Munition
Bundesratsprotokoll (PVCF) • ausgeteilt
Einzelne Hand- und Faustfeuerwaffen dürfen auch in Länder geliefert werden, die für schweres Kriegsmaterial gesperrt sind. Dies jedoch ausschliesslich zu Privat- und Sportzwecken, etwa um Tradition, Heimatverbundenheit und Zusammengehörigkeitsgefühl emigrierter Schweizer in Schiessvereinen im Ausland zu fördern.

Darin: Militärdepartement. Antrag vom 11.1.1978 (Beilage).
Darin: Politisches Departement. Mitbericht vom 25.1.1978 (Beilage).
Darin: Militärdepartement. Stellungnahme vom 3.2.1978 (Zustimmung).
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