Language: German
14.2.1972 (Monday)
Neue Bestimmungen für auf Schweizerfranken lautende Kapitalexportgeschäfte
Memo (No)
Um über den Kapitalexport eine echte Verminderung an Liquidität herbeizuführen, hat die Nationalbank beschlossen, an die Bewilligung genehmigungspflichtiger Kapitalexportgeschäfte bis auf weiteres zusätzliche Bedingungen zu knüpfen.
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