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4110 (A) 1973/85, Bd. 2, Dossier XI - XX.
BB über erblose Vermögen - Vorarbeiten, zeitlicher Ablauf.
ERBLOSE VERMÖGEN - LES BIENS EN DESHÉRENCE 6
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Dokumente, die die Vorarbeiten bzw. den zeitlichen Ablauf bis es zum BB über die erblosen Vermögen kam, betreffen. Diese Schachtel: Dossier XI - XX.

Dossier XI:


Mitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements an die Justizabteilung (z.Hd. Herren Dr. Mottier und Dr. Wenger), 30.1.1956.
Herr Dr. Georges Brunschvig ist an das EJPD (BR Dr. M. Feldmann) herangetreten, um die neue Situation zu schildern. Der Israelitische Gemeindebund zieht in Erwägung, parlamentarischen Vorstösse zu unternehmen.
Feldmann möchte vorher versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schweizerischen Bankverein zu erzielen. Vorstösse als "ultima ratio". Möglichste Beschleunigung erwünscht.

20.3.1957: Motion Huber betr. erblose Vermögen.

Brief des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (G. Brunschvig) an das EJPD (M. Feldmann), 1.4.1958.
Im Nov. 1957 sei das Departement noch nicht so weit gewesen, die Motion zu beantworten. => Anfrage, wie die Situation in Bezug auf die Motion Huber nun steht.

17.2.1959: Entwurf zu einer Antwort auf die im Nationalrat eingereichte Motion Huber, vom 20.3.1957 betr. erblose Vermögen.
Sobald alle daran interessierten Stellen zum Vorentwurf von 1952 Stellung genommen haben (Schw. Israelit. Gemeindebund, Schw. Bankiervereinigung, Verband konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften), wird der Vorentwurf überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt.

Mitbericht des Eidgenössischen Politischen Departements zum Antrag des EJPD zur Motion Huber, 2.3.1959.
Keine Bemerkungen zum ersten Teil des Entwurfs zu einer Antwort, teilweise Umformulierung des zweiten Teils, da dieser "verschiedene Hinweise [enthält], die in der Öffentlichkeit zu Missverständnissen und im Gefolge zu unliebsamen Diskussionen Anlass geben könnten." (S. 1)

Brief von Dr. Harald Huber an Bundesrat Dr. Wahlen (Chef des EJPD), 26.3.1959.
Vermutung, dass "die erbenlosen Vermögen weit mehr als den Betrag von einer Million Franken ausmachen".
Hinweis eines Bankfachmanns, "dass hunderte von Millionen, die Verschollenen gehörten, heute noch bei den Banken liegen".
"Die Banken haben natürlich ein Interesse daran, mit diesen gegenüber den Berechtigten nicht zu verzinsenden Kapitalien möglichst lange im eigenen Interesse zu arbeiten, sogar wenn sie nicht daran denken, sich die Gelder direkt anzueignen. Dem erwähnten Fachmann sind aber auch solche Fälle bekannt."


Dossier XII:


EJPD an den Bundesrat, 15.4.1957.
Anfang des Berichts wiederholt z.T. wörtlich schon Bekanntes. Interessant ist der Antrag für neue Beschlüsse (daher nur S. 9 - 10 kopiert): Verzicht auf Ausarbeitung einer Sonderbestimmung, Ablehnung der Motion Huber bzw. deren Umwandlung in ein Postulat, evt. Zahlung an Israelitischen Gemeindebund (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) z.Hd. eines Fonds für die Opfer des nationalsozialistischen Regimes.

Mitbericht des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements zum Antrag des EJPD, 13.5.1957.
Motiv einer Zahlung an den Gemeindebund nicht überzeugend: entweder liegt eine Benachteiligung der Opfer durch die aktuelle Gesetzgebung vor => Sonderregelung wäre angebracht; oder es liegt keine vor => Bund ist weder rechtlich noch moralisch verantwortlich, muss also nichts bezahlen. Wenn sich jemand bereichert, sind es allenfalls Privatpersonen => paradox, dass der Bund dafür zahlt, dass Private sich unrechtmässig bereichern.
Verantwortlichkeit des Bundes könnte sich höchstens völkerrechtlich ergeben.

Mitbericht des Eidgenössischen Politischen Departements zum Antrag des EJPD, 20.6.1957.
Das politische Departement findet die Vorschläge des EJPD nicht nur aus finanzieller, sondern auch "nach der grundsätzlichen Seite hin aus mehreren Gründen" (S. 1) nicht befriedigend.
Die Schweiz sei zwar rechtlich nicht verpflichtet, es bestehen aber Gründe politischer und moralischer Natur, einer Sonderregelung zuzustimmen.
Da den interessierten Verbänden nie eine klare Absage gemacht wurde, sondern die letzten 10 Jahre im Hinblick auf eine Sonderregelung verhandelt wurde, bestehen von dieser Seite Erwartungen, ein plötzlicher Rückzieher ist also nicht mehr möglich. Ein Hinweis auf die (freiwilligen) Umfragen und die daraus resultierende Vermutung, dass es sich um geringe Beträge handelt, reicht nicht, um auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten. Ausserdem "ändert [diese Tatsache] nichts an der grundsätzlichen Seite der Frage." (S. 4/5)
Vorschlag zur Zerstreuung der grundsätzlichen Bedenken von Seiten der Banken: Ernennung eines Generalbeistands, der verpflichtet wäre, das Geheimnis gegenüber Dritten zu wahren. => Vermögen können gesichert werden, ohne dass Grundsätze der Rechtsordnung angetastet werden.

EJPD an das Eidg. Polit. Departement, 17.9.1957
Das EJPD bleibt bei seinen Ansichten, möchte sich jedoch "dem Gegenantrag Ihres [des Politischen] Departements nicht unbedingt widersetzen.

Eidg. Polit. Departement an das EJPD, 4.10.1957
Genauere Beschreibung des Mittelweges, der eingeschlagen werden soll. Detailliertere Vorstellungen davon, wer Generalbeistand sein sollte, wer sich eher nicht eignet (grundsätzlich, nicht auf einzelne Personen bezogen).

2 Briefe von G. Brunschvig (Israelitischer Gemeindebund) an Bundesrat M. Feldmann (EJPD), 12.10.1957 und 2.11.1957.
1. Brief: Anfrage, wie er noch auf die Interpellationen bezügl. der Erblosen Vermögen reagieren soll. Er vertröstete die Fragenden immer wieder, sieht aber noch keine Fortschritte im Departement. 2. Brief: Nochmalige Nachfrage und Bitte um Gespräch, da erster Brief unbeantwortet blieb.



Dossier XIII:


2 Schwerpunkte in diesem Dossier: einerseits die Korrespondenz des Eidg. Polit. Departements und des EJPD mit der Schweizerischen Bankiervereinigung resp. der Vereinigung Schweizerischer Lebensversicherungs-Gesellschaften betreffend den Gesetzesentwurf über die Erblosen Vermögen. Andererseits gewinnt das Sonderabkommen mit Polen in diesem Zusammenhang wieder an Bedeutung.
(Interessant sind besonders auch die zeitlichen Abläufe)

Brief des Eidg. Polit. Departements an das EJPD, 24.4.1958.
Bitte um Stellungnahme zu dem am 18.12.1957 zugesendeten Vorentwurf.

Antwort des EJPD, 9.6.1958.
Grundsätzlich Zustimmung. Bemerkungen zur Frage, welche Stelle als Meldestelle zu bezeichnen ist. Verrechnungsstelle nach Ansicht des EJPD (Max Petitpierre) nicht geeignet, da sich Interessenkonflikte ergeben könnten, wenn sie (die Verrechnungsstelle) "auf diesem Wege von Verletzungen der Bestimmungen über den gebundenen Zahlungsverkehr Kenntnis erhielte". (S. 2)

Antwort des Eidg. Polit. Dep., 5.9.1958.
"Einfacher und sicherer könnten die befürchteten Unzukömmlichkeiten [Interessenkonflikte] durch Zusicherung der Straffreiheit auf fraglichem Gebiet vermieden werden." (S. 1)
Vorschlag für einen Art. 12.

Aktennotiz vom 26.9.1958 zur Besprechung der Herren Bundesräte Feldmann und Mottier und Herrn Dr. Wenger vom 25.9.1958.
2 Weisungen: Erstens wird bezüglich der Motion Huber vorläufig nichts vorgekehrt, zweitens wird der Vorentwurf besonders interessierten Kreisen "zwecks Anbringung allfälliger Bemerkungen unterbreitet", wobei die Antwortfrist ca. einen Monat betragen soll.

Brief der Schweiz. Bankiervereinigung vom 21.10.1958 und der "Union de Compagnies Suisses d'Assurances sur la vie" vom 25.10.1958.
Beide bitten um Verlängerung der Frist, da sie den Brief erst am 14.10. erhalten haben und bis 31.10. geantwortet haben sollten, obwohl der Entwurf vom 3.12.1957 stammt (wo er in der Zwischenzeit war => vgl. oben).
Beide betonen nochmals, dass sie eine Gesetzesänderung grundsätzlich ablehnen. Die Schweiz. Bankiervereinigung erwähnt, dass Herr Bundesrat Feldmann ihr in der Besprechung vom 11.5.1956 zugesichert habe, die Gesetzesmaschinerie nicht in Gang zu setzen, wenn es sich nicht um Vermögenswerte im Umfang von 4-5 Mio. Franken handle (vgl. auch Brief vom 11.4.1959 an Bundesrat Dr. F. T. Wahlen, S. 7).
Die Lebensvers.ges. betrachten den Erlass eines Sondergesetzes nicht unr als überflüssig, sondern auch als unerwünscht (vgl. Brief vom 16.4.1959 an BR Wahlen).

Briefe des EJPD an die Vereinig. Schw. Lebensvers.ges. und an die Schweiz. Bankiervereinigung vom 23.3.1959.
Bitte um Stellungnahme zu dem Mitte Oktober 1958 zugesendeten Vorentwurf.


Rückblick auf das Sonderabkommen mit Polen:
Brief des Eidg. Polit. Dep. an die Justizabteilung des EJPD, 30.4.1959.

Antwort auf die Anfrage des EJPD "um Angaben über das Verfahren, das gestützt auf den schweizerisch-polnischen Briefwechsel betreffend die erblosen polnischen Guthaben in der Schweiz vom 25.6.1949 zur Durchführung gelangte".
Beilage: Kopie des Briefes an den schweiz. Botschafter und Gesandten in Polen, Herrn Dr. F. Gygax, vom 14.1.1958.
Ergänzend wird bemerkt, dass die Schweiz. Bankiervereinigung bei den Verhandlungen mit Polen in der Schweiz. Delegation vertreten und mit dem Briefwechsel einverstanden war. (In oben erwähnen Briefen der Bankiervereinigung wurde von Rechtsverletzung gesprochen).


Dossier XIV:


Vorschläge der Israelischen Botschaft zur Gründung einer gemischten Kommission (Israel-Schweiz) zur Behandlung der Frage der erblosen Vermögen & Korrespondenz EJPD / Eidg. Polit. Dep. zu diesen Vorschlägen.

Beide Departemente sind der Ansicht, dass es sich um eine rein innerstaatliche Angelegenheit handelt und dass man, sollte das Gesetz angenommen worden sein, immer noch auf die Hilfe Israels bei der Suche nach Erben zurückgreifen kann. Auch finden sie ein Mitspracherecht für ausländische Staaten besonders mit Blick auf die Schweizer Bevölkerung nicht angebracht, da das Thema auch so schon heikel genug sei.

2 Vorschläge zu einem Antwortschreiben an die Israelische Botschaft, die deutlich machen sollen, dass ihr Mitwirken unerwünscht ist, gleichzeitig jedoch Möglichkeiten für eine spätere eventuelle Zusammenarbeiten noch offen halten sollen.


Dossier XV:


Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bundesgesetzes.

Aktennotiz vom 22.5.1959 über Besuch von Minister Stucki.
Hinweis, dass der Betrag der erblosen Vermögen doch wesentlich höher sei, nämlich mehrere hundert Millionen Franken. "Es wirft dies ein eigentümliches Streiflicht auf die Behauptungen der Schweizerischen Bankiervereinigung, dass die Gesamthöhe der sogenannten erblosen Vermögen kaum eine Million Franken erreicht." (S. 2)
Fall Sonja Schmid: von einem "griechischen Abenteurer" ausgebeutet, zahlreiche Prozesse, an denen sich - so die Vermutung von Stucki - schweizer Advokaten "schamlos" bereichert haben. "...(er nannte 15, darunter bekannte Parlamentarier". (S. 2)

22.6.1959: Aufsichtskommission für die Durchführung des Abkommens von Washington (W. Stucki) an Herrn Bundesrat Dr. Wahlen.
Ergänzung, dass die bereits gemeldeten Vermögenswerte nicht noch einmal neu angemeldet werden müssen.

Aktenverzeichnis zum Antrag EJPD vom 17.7.1959; Akten 1952 bis Ende Mai 1959.

Mitbericht des Eidg. Finanz- und Zolldepartements, 16.11.1959.

Beantragt neue Überprüfung der Notwendigkeit. Wenn Sonderordnung, dann rein zivilrechtlicher Art. Diese Aufgabe nicht der Verechnungsstelle übertragen.

Mitbericht des Polit. Dep. steht am 16.3.1960 noch aus.

2 Mitberichte des Polit. Dep.: vom 29.6.1960 und vom 5.10.1960.

Im ersten, der zurückgezogen wurde, spricht sich das Polit. Dep. entgegen seiner vorherigen Meinung gegen die Schaffung einer Sonderregelung aus (Zweifel, dass diese noch im angemessenen Verhältnis sei; Bedenken politischer Natur,...).
Im zweiten sieht es das Dep. zwar als zweckmässig an, die Erwägungen nochmals einer eingehenden Ueberarbeitung zu unterziehen, ist aber grundsätzlich für die Schaffung einer Sonderregelung. Für die verschiedenen schwierigen Fragen werde sich schon eine Lösung finden.


Dossier XVI:


Fortschritte in der Bearbeitung der Frage über die erblosen Vermögen.

Notiz des EJPD an die Justizabteilung, 18.1.1961.

Besprechung am 16.1.1961 mit den Herren BR Petitpierre, Minister Kohli und Dr. Zoelly => Wunsch die Sache zu einem Abschluss zu bringen, allenfalls mit einem Antrag beider Departemente (EJPD und Polit. Dep.) an den Bundesrat.

9.2.1961: Antrag des EJPD an den Bundesrat.

14.2.1961: Notiz des EJPD an die Justizabteilung.

Der Bundesrat hat dem Antrag zugestimmt. Auftrag an die Justizabteilung, den Entwurf vom 17.7.1959 zu überprüfen und abzuändern.

Anfrage des Bundesministers der Finanzen, Bonn, an die Schweizerische Verrechnungsstelle, 17.2.1961.
Frage, ob beabsichtigt sei, die herrenlosen Vermögenswerte öffentlich bekannt zu geben, was die Behörden veranlasst haben oder beabsichtigen. Wunsch, dass die Vermögenswerte auch in Deutschland veröffentlicht werden.

Brief des Eidg. Polit. Dep. an die Schweizerische Botschaft in Köln, 5.4.1961.
Zusammenfassung der Tatsachen, Bitte, die deutschen Behörden zu unterrichten, dass noch nicht gesagt werden kann, welche Massnahmen im Detail ergriffen werden (in Bezug auf das Ausfindigmachen von Erben etc.).

Entwurf vom April 1961 zum Bundesbeschluss über die in der Schweiz befindlichen Vermögen politisch, rassisch, oder religiös verfolgter Ausländer oder Staatenloser.


Dossier XVII:


Neuer Entwurf zum Bundesbeschluss. Juni 1961.

Notiz von Mottier für Herrn Bundesrat von Moos, 6.6.1961

Inhalt: die wichtigsten Änderungen im Entwurf Juni 1961 im Vergleich zum Entwurf vom 17.7.1959.

Brief von BR Max Petitpierre (Vorsteher Eidg. Polit. Dep.) an BR Ludwig von Moos (Vorsteher EJPD), 25.5.1961
Betrifft einen Brief des Israelischen Botschafters, Eliahu Sasson, der einen in der "Jerusalem Post" erschienen Artikel über die erblosen Vermögen in der Schweiz mitschickt.
Beilagen:
Brief des Israelischen Botschafters, Eliahu Sasson, an BR Max Petitpierre, 9.5.1961.
Artikel in der "Jerusalem Post": Heirless Assets in Swiss Banks, von Aryeh Rubinstein, 4.5.1961.
Übersetzung dieses Artikels.


Antrag des EJPD an den Bundesrat, 27.6.1961
Das EJPD beantragt, den neuen Entwurf für einen Bundesbeschluss den interessierten Stellen zur Stellungnahme bis Ende Juli 1961 zu unterbreiten.


Dossier XVIII:


Kreisschreiben des JPD vom 30.6.1961 an Kantonsregierungen mit BB-Entwurf vom Juni 1961 über die in der Schweiz befindlichen.....

Stellungnahmen der Kantone und Übersicht über die Stellungnahmen (Zustimmung, Bemerkung,...).


Dossier XIX:


Schreiben des JPD vom 30.6.1961 an div. Vereinigungen mit BB-Entwurf vom Juni 1961.
Kopie des Schreibens, sowie der Übersicht über die Eingänge der Antworten.

Antworten der Vereinigungen, sowie weitere Stellungnahmen zum Entwurf.

Kopiert sind die Antworten folgender Vereinigungen: Schweizerische Bankiervereinigung (vgl. dazu auch: Notiz vom 7.8.1961, von Moos!, Notiz über die Besprechung zwischen Vertretern der Bundesbehörden und der Schweizerischen Bankiervereinigung, 11.12.1961), Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund, Vereinigung Schweizerischer Lebensversicherungsanstalten, Israelische Botschaft.


Dossier XX:


Korrespondenz mit eidg. Amtsstellen betr. Entwurf 1961.

Interessanter Briefwechsel mit dem Schweizerischen Generalkonsulat New York kopiert.
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